pageBG

Pressemitteilung

Umweltorganisationen begrüßen Haushaltsbeschluss zum Nationalen Naturerbe, kritisieren jedoch Einschränkungen und sehen weiteren Handlungsbedarf

Montag, 22.06.2015
© olandsfokus / Fotolia
© olandsfokus / Fotolia

Die in der Strategiegruppe Naturschutzflächen des Deutschen Naturschutzrings (DNR) vertretenen Umweltstiftungen und Umweltverbände begrüßen den gestrigen Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Sicherung weiterer 31.000 Hektar Bundesflächen als 3. Tranche des Nationalen Naturerbes. Insgesamt sind damit seit 1999 rund 190.000 Hektar Bundesflächen dem Naturschutz gewidmet worden. „Hier haben alle im Bundestag vertretenen Parteien und die jeweiligen Regierungen in den vergangenen 15 Jahren Beispielhaftes geleistet“, lobt Leif Miller, DNR-Vizepräsident.

Enttäuscht zeigen sich die Naturschutzorganisationen über die verschärften Rahmenbedingungen zu Lasten der Verbände und Stiftungen. DNR-Vizepräsident Leif Miller: „Die auf Wunsch einiger Abgeordneten zusätzlich eingefügten Maßgaben werden dazu führen, dass wahrscheinlich keine einzige Fläche der 3. Tranche an Naturschutzorganisationen übertragen wird.“ Gerade Umweltverbände und Stiftungen seien durch ihre Aktivitäten vor Ort als Flächenempfänger besonders geeignet und können für eine hohe regionale Akzeptanz der Idee des Nationalen Naturerbes sorgen.

Miller verweist darauf, dass vor allem die Naturschutzorganisationen Taktgeber bei der Sicherung des Nationalen Naturerbes waren und sind: „Wir haben frühzeitig auf die Notwendigkeit hingewiesen, Bundesflächen für den Naturschutz zu sichern. Und wir haben auch selbst Verantwortung für die Sicherung übernommen“. Naturschutzorganisationen haben bisher rund 25.000 Hektar Naturschutzflächen des Bundes mit der Zweckbindung Naturschutz übernommen und bringen für die naturschutzgerechte Entwicklung der Flächen jährlich circa 370.000 Euro auf.

Die meisten Flächen der 3. Tranche des Nationalen Naturerbes sollen im Rahmen der sogenannten Bundeslösung gesichert werden: Die Flächen verbleiben im Bundeseigentum und werden ausschließlich nach Vorgaben des Naturschutzes entwickelt. Leif Miller: „Wir haben immer gefordert, dass der Bund seine Verantwortung für den Naturschutz nicht delegieren darf. Insofern wird hier mit der Bundeslösung der richtige Weg eingeschlagen“. Der DNR-Vizepräsident verweist allerdings darauf, dass im Gegensatz zur Übertragung der Gebiete an Stiftungen und Verbände eine Privatisierung der Flächen in weiterer Zukunft nicht ausgeschlossen ist: „Um den Naturschutzzweck dauerhaft abzusichern, fordern wir eine verbindliche grundbuchliche Sicherung!“

Ein Risiko und unnötigen bürokratischer Mehraufwand sehen die Naturschutzorganisationen in der Vorgabe einer erneuten Beschlussfassung des Haushaltsausschusses zur eigentlichen Übertragung der Flächen. „Die Naturschutzorganisationen werden sehr genau beobachten, ob und inwieweit die jetzt verabschiedete Liste eingekürzt wird“, kündigt der DNR-Vizepräsident an. Denn es bestehe die Gefahr, dass sich einzelne Abgeordnete für die Verkleinerung einzelner Naturerbeflächen starkmachen.

Bedauerlich ist aus Sicht der Naturschutzorganisationen darüber hinaus, dass es nicht möglich war, weitere Flächen aus dem Eigentum der Treuhand-Nachfolgerin BVVG in die 3. Tranche des Nationalen Naturerbes aufzunehmen. Seit vielen Jahren weisen die Naturschutzorganisationen darauf hin, dass die BVVG weiterhin wertvollste Naturschutzflächen privatisiert. Eine neue Aktualität bekommt die Problematik durch die Erfordernisse des Hochwasserschutzes. BVVG-Naturschutzflächen liegen oft in Flussauen. Obwohl Bund und Länder ein gemeinsames Hochwassersschutzprogramm verabschiedet haben, privatisiert die BVVG fortlaufend wertvolle Auenflächen in Überschwemmungsgebieten. „Es kann nicht sein, dass die BVVG die Flächen verkauft und im Rahmen des Hochwasserschutzes den neuen Eigentümern dann bald teure Entschädigungen gezahlt werden müssen. Hier bedarf es aus Sicht der Naturschutzverbände eines sofortigen Verkaufsmoratoriums – damit wäre sowohl dem Hochwasserschutz als auch dem Naturschutz gedient“, fordert der DNR-Vizepräsident.

Hintergrund

Ausgedehnte Laubwälder, Heidelandschaften, Flusstäler und ihre Auen, Seenlandschaften und Moore, das Wattenmeer und die Bodden- und Kreideküsten der Ostsee – Sie alle gehören zum Nationalen Naturerbe. Für diese wertvollen Landschaften trägt Deutschland auf nationaler, europäischer und weltweiter Ebene eine besondere Verantwortung. Die national bedeutsamen Naturschutzflächen sind meist als Nationalpark, Naturschutzgebiet und/oder NATURA-2000-Gebiet ausgewiesen. Dazu zählen auch militärisch genutzte Standorte, Bergbaufolgelandschaften oder der Biotopverbund „das Grüne Band“, welches entlang der innerdeutschen Grenze verläuft. All diese Gebiete sind wertvolle Rückzugsräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten.  

Die DUH hat maßgeblich daran mitgewirkt, Flächen des Nationalen Naturerbes zu sichern. In einer Koalition mit Naturschutzorganisationen übt sie seit 2009 politischen Druck aus. Der beständige Einsatz bewirkt, dass Meilensteine für den Naturschutz in den Koalitionsverträgen verankert sind: Bis zu 125.000 Hektar national bedeutsamer Naturschutzflächen in Bundesbesitz sollen werden von einer Privatisierung ausgenommen und dem Naturschutz unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Übertragung der Flächen erfolgt unter anspruchsvollen Naturschutzauflagen an die Bundesländer, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder an Naturschutzorganisationen. In Einzelfällen verbleiben die Flächen auch dauerhaft im Bundeseigentum und werden naturschutzfachlich entwickelt.

Für Rückfragen:

Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz
Tel: 0160-8950556, E-Mail: stoecker@duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de 

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz