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Pressemitteilung

Umwelthilfe verlangt schnelle Herausgabe der Brunsbüttel-Schwachstellenliste

Freitag, 10.11.2006 Dateien: 2

Gegen Verzögerungsstrategie des Brunsbüttel-Betreibers Vattenfall „auf kaltem Wege“ soll Ministerin Trauernicht den Sofortvollzug ihres Bescheids zur Herausgabe der Liste an die DUH anordnen – Vattenfall beabsichtigt anscheinend Klage, obwohl substantiierte Argumente fehlen – jahrelanges Verfahren würde dem „Informationsinteresse der Bevölkerung diametral entgegenstehen“

Berlin, 10. November 2006: Nach der grundsätzlichen Entscheidung der Kieler Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD), der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) eine Liste mit Schwachstellen des Atomkraftwerks Brunsbüttel (KKB) zu übergeben, drängt die Umweltorganisation nun auf eine rasche Umsetzung des Bescheids. Für den Fall, dass der KKB-Betreiber Vattenfall Europe gegen die Entscheidung vom 2. November Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig einreicht, fordert die DUH Ministerin Trauernicht heute in einem Schreiben auf, „unmittelbar die sofortige Vollziehung des Bescheids anzuordnen“.

Die Umwelthilfe befürchtet, dass andernfalls ein mehrere Jahre dauerndes Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten eine zeitnahe Information über Sicherheitsmängel in dem Siedewasserreaktor verhindert. „Wir gehen davon aus, dass Vattenfall gegen den Bescheid klagen will, um seine Linie der bedingungslosen Informationsblockade trotz des gegenteiligen Beschlusses der Atomaufsicht auf kaltem Wege fortsetzen zu können“, begründete DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake die Forderung nach einem Sofortvollzug des Bescheids. Nach der widersprüchlichen Informationspolitik von Vattenfall in Reaktion auf den schweren Störfall im schwedischen Atomkraftwerk Forsmark sei das Vertrauen der Bevölkerung in den sicheren Betrieb des Problemreaktors  Brunsbüttel schon jetzt nachhaltig gestört.

Die DUH hatte auf Grundlage der EU-Umweltinformationsrichtlinie die Veröffentlichung zahlreicher „offener Punkte“ verlangt, die sich bereits vor Jahren bei einer so genannten „periodischen Sicherheitsüberprüfung“ (PSÜ) des Siedewasserreaktors ergeben hatten und die bis heute weder im Einzelnen bekannt noch geklärt sind. „Eine weitere Verzögerung der Veröffentlichung über Jahre würde dem Sinn und Zweck der EU-Richtlinie, vor allem aber dem Informationsinteresse der Bevölkerung diametral entgegenstehen“, sagte die Leiterin Verbraucherschutz und Recht der DUH, Cornelia Ziehm. Außerdem seien seitens des KKB-Betreibers außergerichtlich keinerlei substantiierte Einwände gegen das Informationsbegehren der DUH geltend gemacht worden. „Bei einem Unternehmen, das eine Hochrisikotechnologie betreibt, ist es mehr als bedenklich, wenn nun Gerichte beschäftigt werden sollen, um die Herstellung von Transparenz weiter hinausschieben zu können“, so Ziehm weiter.

Gegen den hinhaltenden, jedoch nicht inhaltlich begründeten Widerstand des Brunsbüttel-Betreibers hatte die in Kiel zuständige Ministerin Trauernicht das Informationsbegehren der DUH am 2. November positiv beschieden. Die Umwelthilfe hatte Vattenfall daraufhin schriftlich aufgefordert, auf eine Verwaltungsgerichtsklage und damit eine erneute jahrelange Verzögerung der Aufklärung zu verzichten. Seither hüllt sich der Konzern, dessen Mutterunternehmen auch den Havarie-Reaktor im schwedischen Forsmark betreibt, in Schweigen. Die DUH geht deshalb davon aus, dass eine Klage gegen den Beschluss vom 2. November vorbereitet wird.      

Für Rückfragen:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil: 0151 55 01 69 43, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

 

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