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Pressemitteilung

Umweltgesetzbuch: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Attacken der Minister Seehofer und Glos auf den Naturschutz

Berlin, Freitag, 04.04.2008

CSU-Minister Michael Glos und Horst Seehofer wollen Naturschutzstandards aufweichen und nehmen Artenschwund billigend in Kauf – Biodiversität in Deutschland in ernsthafter Gefahr – DUH-Bundesgeschäftsführer Baake: „Kanzlerin Merkel gefährdet als Gastgeberin der UN-Artenschutzkonferenz ihre politische Glaubwürdigkeit“

Mit großer Sorge um den Natur- und Artenschutz verfolgt die Deutsche Umwelthilfe e.V (DUH) die koalitionsinternen Verhandlungen über ein einheitliches Umweltgesetzbuch (UGB). Landwirtschaftsminister Horst Seehofer und Wirtschaftsminister Michael Glos (beide CSU) torpedieren seit Wochen insbesondere das Naturschutzrecht, das im dritten Buch des momentan neu geschaffenen UGB aufgehen soll. Federführend für die Formulierung eines einheitlichen Umweltrechts in Deutschland  ist Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD). Dessen Ministerium wird seit Wochen daran gehindert, die Anhörung der Länder und Verbände einzuleiten. In der Folge wird das Bundeskabinett nicht wie geplant bis zur UN-Naturschutzkonferenz im Mai in Bonn den Entwurf für ein neues Naturschutzrecht im UGB verabschieden können. Die blamable Nachricht des Gastgebers Deutschland an die Weltöffentlichkeit wird sein: Der Naturschutz ist in der Regierung dieses Landes hochumstritten!

Dabei wäre beim UGB eine besonders konzentrierte Arbeitsweise notwendig, da es bis zum 31. Dezember 2009 in Kraft treten muss. Die Föderalismusreform von 2006 macht es nötig, bis zu diesem Zeitpunkt unter anderem die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes und das Recht des Artenschutzes festzulegen, von denen die Bundesländer dann nicht mehr abweichen dürfen. Würde diese Frist verstreichen, könnten ab dem 1. Januar 2010 die 16 Bundesländer den Natur- und Artenschutz in eigener Verantwortung regeln.  „Eine derartige Kleinstaaterei im Naturschutzrecht  wäre eine Katastrophe“, sagte Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). „Tiere und Pflanzen halten sich nun mal nicht an Landesgrenzen. Außerdem reichen natürlich zusammenhängende Gebiete wie Flussauen, Gebirgszüge, Moore und Wälder weit über einzelne Bundesländer hinaus. Ein effizienter Artenschutz ist aber nur möglich, wenn die Verantwortlichen in einem Gebiet nach denselben Grundsätzen des Naturschutzes handeln“, erklärte Baake.

Baake forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, die Attacken ihrer Minister Seehofer und Glos auf den Natur- und Artenschutzes zu unterbinden. Das Bundeskabinett habe erst am 7. November 2007 eine „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ verabschiedet. Mit einem „umfassenden Programm für die Erhaltung von Arten und Lebensräumen“ versprach die Regierung bis 2010 den Artenschwund in Deutschland stark zu verringern und Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schützen. Baake: „Jetzt, wo es statt um Visionen um konkrete gesetzliche Schutzvorschriften geht, versagt die Regierung!“

Die Klientelpolitik der Minister Seehofer und Glos gefährde auch eine glaubwürdige  Verhandlungsführerschaft der Bundesregierung bei der UN-Biodiversitätskonferenz im Mai. Ziel der Bundesregierung dort müsse es sein, eine Vertrauensbasis zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern zu schaffen. Die mit Abstand größte Artenvielfalt weisen die Tropen auf. Der größte Artenreichtum liege also in Ländern, die derzeit enorme Anstrengungen unternehmen, um zu den Industrieländern aufzuschließen. Ziel der UN-Konferenz sei es unter anderem, dass in Ländern wie Brasilien, Indonesien, Malaysia aber auch in vielen afrikanischen Staaten Schutzgebiete für den Artenerhalt ausgewiesen werden. Wenn Deutschland sich jedoch nicht einmal auf seinem eigenen nationalen Territorium zu einem nachhaltigem Naturschutz bekenne, werde es umso schwerer, ärmere Länder zu einem substanziellen globalen Abkommen zu bewegen.

Auch vor diesem Hintergrund sei es unverantwortlich, so Baake, dass Landwirtschaftsminister Seehofer und Wirtschaftsminister Glos ein zentrales Instrument des Naturschutzrechtes, die sogenannte Eingriffsregelung, faktisch abschaffen und die Verursacherpflichten massiv beschränken wollen. Nach derzeit geltendem Recht ist der Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, „vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen“. Glos und Seehofer wollen durchsetzen, dass Unternehmen, die z.B. mit Baumaßnahmen die Natur schädigen, nicht mehr wie bislang an anderer Stelle Flächen naturnah gestalten müssen; sie wollen die Verpflichtung für sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abschaffen. Was darunter zu verstehen ist, regelt das derzeit geltende Gesetz eindeutig: „Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.“

Mit ihrer Klientelpolitik für Wirtschaft und Agrarindustrie wollen die CSU-Minister erreichen, dass in Zukunft die Verursacher mit einem rein finanziellen Ausgleich davon kommen können – sich also mit Geld vom Naturschutz freikaufen dürfen. „Das ist eine moderne Form des Ablasshandels“, so Baake, „der zudem dazu führen kann, dass die Länder ein Interesse an besonders gravierenden Eingriffen in den Naturhaushalt entwickeln könnten: je massiver der Eingriff, den die Landesbehörden genehmigen, desto höher die Einnahmen im Landeshaushalt!“

„Wenn man die Ersatzzahlung mit der tatsächlichen Ausgleichsmaßnahme in der Natur gleichsetzt, kann es prinzipiell nie zu einem unzulässigen Eingriff kommen. Schon heute bedeutet die Einschränkung, dass das Gesetz „unvermeidbare Beeinträchtigungen“ unter näher beschriebenen Voraussetzungen zulässt, dass wirtschaftliche Interessen in bestimmten Fällen Vorrang vor natürlichen Lebensräumen haben. Die von den CSU-Ministern jetzt vorgeschlagene Regelung bedeutet im Ergebnis die Abschaffung einer Eingriffsregelung, die in der realen Welt der Natur helfen kann“, erläuterte Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH. „Auf eine wirkliche Schonung naturnaher Flächen braucht dann niemand mehr zu hoffen. Ob ein Stück ökologisch wertvolles Land in Anspruch genommen wird, wird zu einer Frage der Zahlungsfähigkeit“.

Unverantwortlich sei auch, dass der Landwirtschaftsminister den etablierten Standard der „guten fachlichen Praxis“ im Naturschutzrecht abschaffen wolle. Nach guter fachlicher Praxis sollen Land- und Forstwirte Wiese, Acker und Wald bewirtschaften. Das bedeutet: Sie sollen Grundsätze des Naturschutzes beachten, keinen Kahlschlag verursachen, an Feldrändern Hecken und Sträucher stehen lassen und ökologische Mindestanforderungen für Feldgehölze und Kleingewässer auf landwirtschaftlich genutzten Flächen beachten. Die gute fachliche Praxis sichert also die minimalen Anforderungen für das Überleben von Tieren und Pflanzen in der Kulturlandschaft. Und das ist auch dringend erforderlich. Deutschland weist derzeit  den höchsten Gefährdungsgrad der Natur in den EU-Staaten auf. Laut Bundesamt für Naturschutz sind 36 Prozent aller bewerteten Tierarten in Deutschland in ihrem Bestand gefährdet, über zwei Drittel der heimischen Pflanzenarten sind ebenfalls bestandsgefährdet.

Für Rückfragen:

Rainer Baake
Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 24 00 867-15, Mobil: 0151 55 01 69 43 baake@duh.de

Dr. Cornelia Nicklas
Leiterin Recht, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 24 00 867-18, Mobil: 0162 63 44 657, nicklas@duh.de

Ulrike Fokken
Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 24 00 867-22, Mobil:0151 55 01 70 09, fokken@duh.de

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