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Pressemitteilung

Totalversagen der Behörden bei Skandal um Thüringer Abfallfirma

Berlin, Dienstag, 13.03.2012

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis duldet jahrelang rechtswidrigen Betrieb des Thüringer Abfallbehandlers RCO Recycling-Centrum GmbH – Nach Intervention der Deutschen Umwelthilfe kritisiert auch das thüringische Umweltministerium die mangelhafte Überwachungspraxis – RCO setzt sich weiterhin über Auflagen hinweg – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert von der Landesregierung die Beendigung des widerrechtlichen Anlagenbetriebes und disziplinarische Maßnahmen gegen den verantwortlichen Landrat Heller

Der Skandal um den rechtswidrigen Betrieb der Abfallbehandlungsanlage RCO Recycling-Centrum GmbH im thüringischen Bad Klosterlausnitz nimmt immer größere Ausmaße an. Nach Recherchen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) müsste der ordnungswidrige Anlagenbetrieb den zuständigen Überwachungsämtern seit Jahren bekannt sein – sie schritten jedoch nicht ein. Die Umweltschutzorganisation wirft dem für die Überwachung zuständigen Landratsamt Saale-Holzland-Kreis des Weiteren vor, seit April 2011 Hinweise von Anwohnern verharmlost und die Aufklärung der Vorfälle verzögert zu haben sowie Verstöße der Firma RCO auch weiterhin zu tolerieren.

Eine bloße Inaugenscheinnahme des Betriebsgeländes hätte ausgereicht um festzustellen, dass die Anlage nicht genehmigungskonform betrieben wird“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. So habe unter anderem eine nach der Genehmigung vorgeschriebene geschlossene Verarbeitungshalle gefehlt. „Wenn das Fehlen eines kompletten Gebäudes dem Landratsamt Saale-Holzland-Kreis trotz vielfacher Kontrollen vier Jahre lang nicht auffällt, kann man nur von einem Totalversagen der Behörden sprechen.“

Seit Oktober 2007 sind der Firma RCO Annahme, Verarbeitung und Lagerung von gefährlichen und/oder zum Stauben neigende Abfälle zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen nur in einer geschlossen Halle erlaubt. Eine solche Halle wurde jedoch nie gebaut. Trotzdem wurden über vier Jahre lang auf dem Betriebsgelände von RCO gefährliche und zum Stauben neigende Abfälle im Freien angenommen, geschreddert und gelagert. Die Verarbeitung und Ablagerung von Abfällen im Freien führte und führt weiterhin zu massiven Beeinträchtigungen von Anwohnern in Anlagennähe durch Staub-, Faser-, Gas- und Geruchsemissionen.

Im April 2011 informierten Anwohner die DUH über Verstöße von RCO gegen die Betriebsgenehmigung. Während der weiteren Recherche wurde bekannt, dass Abwässer illegal in die öffentliche Kanalisation eingeleitet und Abfälle ordnungswidrig miteinander vermischt wurden. Mitarbeiter waren ohne Atemschutz krebserregenden Stäuben und Fasern ausgesetzt und gefährliche Abfälle in unverantwortlicher Weise unter freiem Himmel gelagert worden. Insgesamt zehn Kontrollen durch das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis im Jahr 2011 führten nicht zu Beanstandungen. Das thüringische Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz stellte in diesem Zusammenhang fest, dass „aus eigener Erkenntnis heraus kein stringentes Handeln der zuständigen Überwachungsbehörde erfolgt [ist]“. Die DUH erhielt Hinweise von Mitarbeitern der RCO, dass Kontrollen des Landratsamtes bereits im Vorfeld bekannt gewesen seien, so dass entsprechende Maßnahmen getroffen werden konnten. Die bei der DUH eingegangenen Hinweise wurden an die Generalstaatsanwaltschaft Jena weitergeleitet.

Erst auf Druck von DUH, Anwohnern und RCO-Mitarbeitern sowie Anfragen von Abgeordneten der SPD sowie Bündnis 90/ Die Grünen im Thüringer Landtag und der Bestätigung eines nicht genehmigungskonformen Anlagenbetriebs der Firma RCO durch das thüringische Umweltministerium, sah sich das Landratsamt zum Handeln genötigt. In der Folge darf das Unternehmen seit dem 18.1.2012 keine gefährlichen oder zum Stauben  bzw. zur Verwehung neigenden Abfälle für die Herstellung von Ersatzbrennstoffen mehr annehmen und muss alle im Freien lagernden gefährlichen und zur Verwehung neigenden Abfälle mit Planen abdecken - Vorgaben, deren Durchsetzung die DUH bereits vor über einem halbem Jahr gefordert hatte.

Dass sich das Landratsamt bis zuletzt schützend vor das Unternehmen gestellt und die Bürgerinnen und Bürger im Stich gelassen hat, ist ein Skandal“, sagt Thomas Fischer, Projektmanager im Bereich  Kreislaufwirtschaft der DUH. „Bis heute weigert man sich, dort durch Staubmessungen und orientierende Bodenanalysen feststellen zu lassen, welche Schadstoffbelastungen im Umfeld der Anlage tatsächlich vorliegen.“

Währenddessen macht RCO weiter wie bisher. Der DUH liegen Fotoaufnahmen von Anwohnern vor, die belegen, dass das Unternehmen bei der Ersatzbrennstoffherstellung auch weiterhin massiv Stäube und Fasern emittiert. Die Bürger von Bad-Klosterlausnitz haben sich inzwischen mehrfach persönlich an den Landrat Andreas Heller (CDU) zur Klärung der Probleme mit der RCO gewandt. Auf eine Antwort warteten sie vergeblich. Die DUH fordert das Landratsamt auf, die Ersatzbrennstoffherstellung außerhalb einer geschlossenen Halle konsequent zu verbieten, unangemeldete Betriebskontrollen durchzuführen und bei Verstößen umgehend entsprechende Sanktionen zu verhängen. Sollten Verstöße seitens RCO weiterhin ohne spürbare Folgen für das Unternehmen bleiben, fordert Resch die Landesregierung dazu auf, disziplinarische Maßnahmen gegen den verantwortlichen Landrat zu ergreifen.

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Thomas Fischer
Projektmanager Kreislaufwirtschaft
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-43, E-Mail: fischer@duh.de

Daniel Eckold
Pressesprecher
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de

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