Pressemitteilung
Tempo 30 auf Bodensee-Halbinsel Höri durchgesetzt: Deutsche Umwelthilfe fordert deutschlandweit weitere Umsetzung von Tempolimits
Berlin, 20.8.2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt neue Tempo-30-Einführungen auf der Bodensee-Halbinsel Höri als Erfolg für die Mobilitätswende mit bundesweiter Signalwirkung. In der Gemeinde Moos gilt bereits seit mehreren Monaten mit der Lärmaktionsplanung auf weiten Teilen der Ortsdurchfahrten Tempo 30. Auch die Gemeinde Gaienhofen hat nach jahrelanger Diskussion und einer freiwilligen Lärmkartierung nun weitere Temporeduzierungen beschlossen. Damit gilt auf der Höri innerorts weitgehend Tempo 30. Um gesundheitsschädlichen Straßenverkehrslärm zu reduzieren, ist Tempo 30 ein zentraler Hebel. Nach Luftverschmutzung ist Lärm die zweitgrößte umweltbedingte Ursache für Gesundheitsprobleme. Schlafstörungen, Bluthochdruck und Gefäßerkrankungen können die Folge sein.
Die DUH wertet das als beispielhafte Errungenschaft engagierter Menschen vor Ort, die jahrelang Druck gemacht hatten, etwa mit privaten „Freiwillig Tempo 30“-Schildern. Sie führten außerdem Gespräche mit Bürgermeistern und Gemeinderat und begleiteten politische Entscheidungsprozesse. Die DUH hatte die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Diese Erfolgsgeschichte ist dem Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger zu verdanken, die sich jahrelang für weniger Verkehrslärm, mehr Verkehrssicherheit und Klimaschutz auf der Höri eingesetzt haben. Das ist auch ein Signal an andere Städte und Gemeinden, endlich gegen Verkehrslärm, Luftschadstoffe und Sicherheitsgefahren vorzugehen. Wir werden deutschlandweit weiter auf allen Ebenen für mehr Tempo 30 kämpfen: vor Gericht, mit rechtlicher Unterstützung und gemeinsam mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern. In Berlin haben wir bereits die Abschaffung von Tempo 30 auf mehreren Straßen vor Gericht gestoppt, in München Tempo 30 an der Landshuter Allee verteidigt. Weil viele Kommunen ihren gesetzlichen Pflichten beim Lärmschutz noch immer nicht ausreichend nachkommen, klagen wir außerdem bundesweit für wirksame Lärmaktionspläne und konkrete Lärmschutzmaßnahmen.“
Seit 2023 hat die DUH mehrere Klageverfahren von Höri-Anwohnenden unterstützt, um grundsätzlich klären zu lassen, unter welchen Voraussetzungen Bürgerinnen und Bürger mit privaten „Freiwillig Tempo 30“-Schildern für langsameres Fahren werben dürfen. Das Verfahren stellte fest, dass solche Schilder erlaubt sind, wenn sie sich deutlich von offiziellen Schildern unterscheiden.
Erich Maier, Kläger aus Moos-Iznang für die „Freiwillig Tempo 30“- Schilder: „Wir haben viele Jahre für die Interessen der Menschen, die an der Durchfahrtsstraße L 192 leben, gekämpft. Es gab Widerstand und viele Diskussionen. Umso schöner ist es, dass sich unsere Hartnäckigkeit gelohnt hat. Für uns Anwohner direkt an der Straße hat sich das Leben stark zum Positiven verändert: Wir können wieder draußen sitzen. Es ist leiser, sicherer und klimafreundlicher.“
Die DUH stellt für Bürgerinnen und Bürger ein Antragstool für Tempo 30, Informationen zur neuen Straßenverkehrsordnung und rechtliche Orientierungshilfen bereit.
Links:
- Antragstool: https://mitmachen.duh.de/tempolimit-jetzt/
- FAQ zur neuen StVO: https://www.duh.de/informieren/natur-und-umwelt-vor-ort/pop-up-mobilitaetswende/faq-zur-strassenverkehrsordnung/
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de