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Pressemitteilung

Teil 4 der DUH-Serie: Pit-Stop und die Betrugspartikelfilter

Berlin, Freitag, 20.06.2008

Seit Monaten verweigern Filialen der Werkstattkette Pit-Stop rechtswidrig den Filtertausch mit dem immer gleichen Verweis auf angeblich kurzfristig lieferbare Ersatzsysteme des Betrugsfilterherstellers GAT – Zwei TV-Magazine, die Automagazine der Sender SAT 1 und VOX, berichteten am vergangenen Wochenende über diesen Skandal und weitere beispielhafte Fälle (Teil 2 und 3 der DUH-Serie)

Die Werkstattkette Pit-Stop lässt weiter alle Anfragen ihrer Kunden nach einem sofortigen Austausch von ihr eingebauter mangelhafter Dieselpartikelfilter an sich abperlen. Vergangene Woche hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) den Fall eines Autohalters aus dem westfälischen Hamm dokumentiert. Leider kein Einzelfall, denn die Hinhalte-Strategie der Filialen wird aus der Pit-Stop-Zentrale in Heusenstamm gesteuert. Geschäftsführer Gerd Hartmann hat inzwischen erneut seine irrige Ansicht bekräftigt, dass die so genannte „Kulanzregelung“ die Werkstätten nicht zum kostenlosen Tausch verfügbarer Filtersysteme anderer Hersteller verpflichte – und steht mit dieser Position mittlerweile sehr allein. „Pit-Stop wird endgültig zur führenden Schmuddelwerkstattkette Deutschlands“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Heute dokumentiert die DUH den Fall eines Betroffenen in Frankfurt am Main: Als im November 2007 nach der Aufdeckung des Betrugsfilterskandals durch die Deutsche Umwelthilfe die Betriebserlaubnisse von Dieselfiltern der Hersteller GAT, Tenneco und Bosal erlöschen, wendet sich Herr Radler* an seine Pit-Stop Werkstatt. Er bittet darum, ihm zeitnah einen lieferbaren Ersatzfilter einzubauen, so wie es ihm rechtlich zustehe und wie es die seinerzeit verabredete Kulanzregelung der Bundesregierung mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeug-Gewerbe (ZDK) und dem Gesamtverband Autoteile Handel (GVA) vorsah.

Nach der Weigerung der Werkstatt, den Filter zu tauschen, wendet sich Herr Radler schriftlich an die Pit-Stop-Zentrale und verlangt erneut, den mangelhaften Tenneco-Filter gegen ein funktionstüchtiges Alternativsystem auszuwechseln. Außerdem gibt Radler in dem Schreiben seiner Sorge Ausdruck, dass der beim Einbau von Betrugsfiltern nachgewiesene zu hohe Abgasgegendruck den Motor schädigen könne.

Im Januar 2008 erhält er das standardisierte Antwortschreiben aus Heusenstamm. Darin wird ihm erstens unterstellt, er habe seinen Filter ausschließlich einbauen lassen, um eine günstige Feinstaubplakette zu erhalten und in den Genuss der „staatlichen und steuerlichen Vergünstigungen“ zu kommen. Tatsächlich hat sich die Familie Radler bereits beim Kauf ihres VW Touran Diesel im September 2005 gewundert, dass ein solches Fahrzeug trotz der lange bekannten Feinstaubproblematik immer noch ohne Partikelfilter verkauft wurde. Um hier ihren Beitrag zur Entlastung zu leisten, entschloss sich die Familie Radler im August 2007 zum Einbau eines Partikelfilters. Zweitens ärgert sich Radler, dass Pit-Stop in der Antwort mit keinem Wort auf die von ihm befürchtete Motorschädigung durch zu hohen Abgasgegendruck eingeht.  Aber reine Provokation empfindet er einen Satz im Antwortschreiben, wonach „die Firmen Tenneco/Walker Ersatzfilter produzieren werden, die zeitnah im Jahr 2008 ohne Kosten für die Kunden in die betroffenen Fahrzeuge eingebaut werden können.“  Denn weder dieser Satz noch sonst einer in dem Pit-Stop-Brief enthält irgendeine verbindliche Zusage auf einen kostenfreien Filtertausch. Er wisse immer noch nicht, „wer Ende den Filter einbaut und wer die Kosten trägt“, sagt Radler.

Auch ein vom ADAC für betroffene Autohalter bereitgestelltes Musterformular half Herrn  Radler nicht, denn Pit-Stop verweigert die Unterschrift und damit die Zusicherung, den Mangelfilter bis spätestens 1. September 2008 auszutauschen.

Ende Mai erreichte Herrn Radler das an alle betroffenen Autohalter verschickte Schreiben des Kraftfahrtbundesamts. Radler gerät erst recht in Wallung, weil das Schreiben den Betroffenen, die die Misere nicht zu verantworten haben, den Schwarzen Peter zuschiebe. Anders sei der Hinweis nicht zu verstehen, wonach sich „bei einer zu geringen Beteiligung an der Umtauschaktion“ die Bundesregierung vorbehalte, „die gewährten Steuervorteile sowie die Berechtigung zum Befahren von Umweltzonen für Fahrzeuge mit mangelhaften Filtern auf den Prüfstand zu stellen.“ Radler sagt: „Ich will seit Monaten tauschen, aber ich kann es nicht“.

Herr Radler sagt von sich, er sei grundsätzlich Freund einer gütlichen Einigung. Gegen Pit-Stop will er nun jedoch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen: Aus Sorge um das Auslaufen der Gewährleistungsfrist, aber auch aus Prinzip: Er will sein Recht gegen ein Unternehmen, das versuche, seine schuldlos geprellten Kunden an der Nase herumführen.

Nachtrag: Soeben wurde der DUH der Fall eines Hochschulprofessors aus Trier bekannt. Die zuständige Pit-Stop-Filiale baute den entsprechenden Mangelfilter zurück, nachdem der Professor einen Anwalt eingeschaltet hatte. Sämtliche Kosten wurden erstattet. Einen neuen und funktionstüchtigen Filter hat er anschließend in einer anderen Werkstatt einbauen lassen. Der Fall zeigt: Wenn betroffene Autohalter bereit sind, ihr Recht konsequent einzufordern, erhalten sie es. 

*Name geändert

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 2400867-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577, Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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