Pressemitteilung
Staatsanwaltschaft Cottbus leitet nach Strafanzeige der Deutschen Umwelthilfe Ermittlungen gegen Verantwortlichen der LEAG ein
Cottbus, 3.11.2025: Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat nach einer Strafanzeige der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen einen Verantwortlichen der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) offizielle Ermittlungen aufgenommen. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte im April 2025 Anzeige erstattet wegen des Verdachts, dass das Braunkohleunternehmen in seinem Lagebericht erhebliche Emissionen aus seinen Braunkohletagebauen nicht angegeben hat. Das könnte zu einer relevanten Unterschätzung der Gesamtemissionen des Unternehmens geführt haben und wäre nach Auffassung der DUH ein Verstoß gegen Umwelt- und Berichtspflichten.
Darüber hinaus ist die Umweltschutzorganisation der Auffassung, dass die LEAG nicht hinreichend über weitere Umweltauswirkungen der Geschäftstätigkeit und finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Pflicht zur Rekultivierung von durch den Kohleabbau zerstörten Landstrichen aufklärt. Exkurse über andere Geschäftsteile der LEAG, die sich erneuerbaren Energien zuwenden, bewertet die DUH als irreführende Darstellungen zur Zukunftsfähigkeit des Bergbauunternehmens.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Die LEAG muss sich an geltendes Recht halten. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, ob ein zentraler Akteur der deutschen Energiewirtschaft seine Klimabelastungen schönrechnet und welche Umwelt- und finanziellen Risiken sich aus dem Kohlegeschäft ergeben. Deshalb ist es ein wichtiger Schritt, dass die Staatsanwaltschaft nun Ermittlungen aufgenommen hat. Sollte sich herausstellen, dass gezielt falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden, wäre das kein Kavaliersdelikt. Angesichts der klimapolitischen Verantwortung großer Energieunternehmen erwarten wir, dass auch in der Lausitz höchste Sorgfalt bei der Einhaltung von Umweltauflagen und Berichtspflichten gilt. Wir fordern Transparenz über die tatsächlichen Emissionen des Unternehmens und Konsequenzen für Verantwortliche, sollte sich der Anfangsverdacht bestätigen.“
Hinweis der DUH: Wie in jedem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gilt auch in diesem Verfahren die Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
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