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Pressemitteilung

Seehofer-Behörde schlägt Alarm wegen ITX - Erneut hohe Belastung in Wellness-Drink

Donnerstag, 02.03.2006

Nach fünf Wochen Diskussion nennt Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hohe ITX-Verunreinigungen in Kartonsäften „nicht akzeptabel“ – Verbraucherschutzministerium bleibt untätig – Deutsche Umwelthilfe weist erstmals ITX-Spitzenbelastung in einem bereits einmal aus dem Sortiment genommenem Wellness-Drink nach.

Berlin, 02. März 2006: Nach fünf Wochen fortgesetzter Meldungen über hohe Konzentrationen von Kartonsäften mit der Druckchemikalie Isopropylthioxanthon (ITX ) bezeichnet das dem Seehofer-Ministerium unterstellte Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die gemessenen Belastungen in einer Erklärung als „aus Sicht der Risikobewertung nicht akzeptabel“. Aussagen zum gesundheitlichen Risiko könnten nicht getroffen werden, weil bis heute ausschließlich Untersuchungen zur erbgutschädigenden Wirkung von ITX vorlägen und Entwarnung allenfalls bis zu einer Konzentrationen von weniger als 50 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg) gegeben werden könne.

Die von der DUH veranlassten Untersuchungen hatten aber ITX-Belastungen von bis zu 447 µg/kg in einem bei der Handelskette Kaufland erworbenen „Aloe-Vera-Drink mit Fruchtsaft, der Wellness-Drink für jeden Tag“ ergeben. Kaufland hatte wie andere, von ITX-Kontaminationen von über 50 µg/kg betroffene Handelsketten die Räumung des Wellness-Drinks in 0,75-Liter-Kartons der Firma Elopak aus den Regalen zugesagt und sie später mit neuem Mindesthaltbarkeitsdatum wieder eingestellt. In dieser Woche wurde die Druckchemikalie jedoch erneut, diesmal in einer Konzentration von 322 µg/kg, in einem frisch erworbenen Getränk dieser Marke festgestellt.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nannte die Erklärung der Risikobehörde eine „Ohrfeige für Horst Seehofer“. Spätestens „wenn die eigenen Fachleute in dieser Weise Alarm schlagen, müssen bei jedem Minister die Alarmglocken klingen. Aber Seehofer befindet sich offenbar immer noch politischen Aschermittwoch.“

Die Verantwortung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Produkte liegt nach Auffassung des BfR bei den Herstellern. Folglich müssten „sie alle Anstrengungen unternehmen, um den Übergang solcher Stoffe in Lebensmittel zu vermeiden und die für die gesundheitliche Bewertung der erforderlichen Daten zu erarbeiten“.  Das ist jedoch derzeit nicht im Mindesten der Fall. ITX-Rückstände von mehr als 50 Mikrogramm pro Kilogramm seien von den bisher durchgeführten Tests auf Genotoxizität nicht abgedeckt. Aus einem Protokoll einer außerordentlichen Sitzung der Kunststoffkommission des BfR geht zudem hervor, dass ITX in Konzentrationen von bis zu 600 Mikrogramm pro Liter nachgewiesen wurde. Außerdem heißt es lapidar: „Zu ITX wird die Druckfarbenindustrie keine weiteren toxikologischen Untersuchungen durchführen“. In einem Schreiben des Seehofer-Ministeriums vom Mittwoch dieser Woche an die DUH wird dagegen das exakte Gegenteil behauptet: Die  Druckfarbenindustrie habe zugesagt, weitere Daten zur toxikologischen Bewertung zu erheben.

In seiner Erklärung räumt das BfR ein, dass das aktuelle diskutierte ITX-Problem eine noch weit größere Datenlücke überdecke: über 1000 verschiedene Substanzen würden für die Bedruckung von Lebensmittelverpackungen eingesetzt. Ob und in welchen Konzentrationen diese Stoffe in die Lebensmittel übergehen, sei ebenso wenig bekannt wie ihre Giftigkeit, da weder auf nationaler noch auf EU-Ebene entsprechende Prüfregelungen bestehen. Mit der Ermittlung entsprechender Daten wolle sich die Industrie zudem nach eigenen Angaben bis 2010 bzw. 2015 Zeit lassen. Derartige Fristen nennen BfR und Kunststoffkommission in ihrer Erklärung „unakzeptabel“, weil so eine „gesundheitliche Bewertung lange Zeit nicht möglich“ sei.

„Die Verzögerungstaktik der Industrie ist unerträglich“, erregt sich Resch. „Aktuell sollen die Verbraucher die ITX-haltigen Restbestände austrinken, ohne zu wissen, ob und wie sie ihre Gesundheit beeinträchtigen. In fünf bis zehn Jahren erfahren sie dann, welchen Chemie-Cocktail man ihnen in der Zwischenzeit außerdem zugemutet hat. Und das alles findet Herr Seehofer offenbar ganz in Ordnung.“  

Resch rief die BfR-Wissenschaftler auf, es nicht bei einer mahnenden, aber letztlich folgenlosen Erklärung in Richtung Industrie zu belassen: „Sie müssen Minister Seehofer jeden Tag an seine Kernaufgabe erinnern, Verbraucher und Verbraucherinnen zu schützen“.

Für Rückfragen:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V., (DUH) 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, (www.duh.de), Tel.: 030/258986-0, mobil 0171/3649170, Email: resch@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-18, mobil: 0160/5337376, Email: ziehm@duh.de

Eva Leonhardt, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/258986-12, Fax.: 030/258986-19, mobil: 0151/16716545,
Email: leonhardt@duh.de

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