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Pressemitteilung

Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof: Deutsche Umwelthilfe begrüßt individuelles Recht auf Saubere Luft und Anspruch auf Schadensersatz bei Überschreitung von Luftschadstoff-Grenzwerten

Montag, 16.05.2022
© Stadtblick Stuttgart/Fotolia

Luxemburg/Berlin, 16.5.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den Schlussantrag von Generalanwältin Kokott vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der ein individuelles Recht auf Saubere Luft festhält. Demnach leitet sich aus der Europäischen Luftreinhalterichtlinie ein Schadensersatzanspruch bei gesundheitlichen Schäden durch Grenzwertüberschreitungen ab. EU-Mitgliedstaaten sind also haftbar, wenn sich direkt aus der Grenzwertüberschreitung der Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub ein gesundheitlicher Schaden ergibt und die staatlichen Behörden keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen haben. In dem Rechtsstreit klagt ein französischer Bürger gegen den Staat (C-61/21).

Jürgen Resch
, Bundesgeschäftsführer der DUH, dazu: „Eindeutig stellt die Generalanwältin des obersten Europäischen Gerichtshofes fest, dass alle europäischen Bürgerinnen und Bürger ein individuelles Recht auf Saubere Luft haben. Wenn das Gericht der Generalanwältin folgt, drohen der Bundesregierung zahlreiche Schadensersatzforderungen. Denn dass die Bundesregierung zu wenig für die Saubere Luft tut, haben wir durch die Urteile in unseren Luftreinhalteklagen in den letzten Jahren gezeigt. Die Bundesregierung muss jetzt effektive Luftreinhaltemaßnahmen unmittelbar umsetzen. Dazu zählen eine Filterpflicht für Kaminöfen und Maßnahmen für eine schnelle Mobilitätswende, wie Tempolimit und Klimaticket. Aber auch Ammoniak als Vorläuferstoff von gesundheitsschädlichem Feinstaub muss reduziert werden. Das stammt vor allem aus der Landwirtschaft. Hier muss die Bundesregierung eine Begrenzung der Nutztierhaltung je Flächeneinheit einführen."

Kontakt:


Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Newsroom:


030 2400867-20, presse@duh.de

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