Pressemitteilung
Saubere Luft in Stuttgart: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Ausweitung der Fahrverbote auf Euro-5-Dieselfahrzeuge mit Software-Update
Stuttgart/Berlin, 29.6.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die anstehende Ausweitung der Diesel-Fahrverbote als wichtige Maßnahme für die Saubere Luft in Stuttgart: Ab dem 1. Juli 2022 dürfen Euro-5-Diesel die sogenannte „kleine Umweltzone“ nur noch befahren, wenn sie ein nachgerüstetes Abgasreinigungssystem nachweisen können. Auch Kraftfahrzeuge im Linienverkehr wie beispielsweise Busse sind betroffen. Dieser Schritt ist dringend notwendig, um die noch immer bestehenden Überschreitungen des Grenzwerts für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) endgültig zu stoppen. Damit ist erstmals seit Beginn der Messungen eine flächendeckende NO2-Grenzwerteinhaltung in Stuttgart zu erwarten. Im Jahr 2021 lag die Belastung trotz Corona-bedingt reduziertem Verkehrsaufkommen an den Messstationen Pragstraße 100/102 und Talstraße 43 noch oberhalb des Grenzwerts.
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Rund ein Dutzend Gerichtsverfahren waren nötig, um die grün-schwarze Landesregierung zu wirksamer Luftreinhaltung zu zwingen. Und es hat sich gelohnt: Aller Voraussicht nach gelingt mit der Ausweitung der Umweltzone in diesem Jahr endlich die flächendeckende Grenzwerteinhaltung. Das ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu Sauberer Luft in Stuttgart – aber es müssen weitere folgen! Die Weltgesundheitsorganisation warnt vor gesundheitlichen Risiken durch Stickstoffdioxid deutlich unterhalb der aktuellen Grenzwerte und empfiehlt, die Belastung auf unter 10 µg/m³ zu senken. Spätestens 2030 werden EU-weit deutlich ambitioniertere Grenzwerte gelten. Daher dürfen Land und Bund jetzt nicht die Hände in den Schoß legen, sondern müssen weitere Maßnahmen für die Saubere Luft auf den Weg bringen.“
Hintergrund:
Der Rechtsstreit zwischen der DUH und dem Land Baden-Württemberg um die Luftreinhaltung in Stuttgart ist seit November 2021 beendet. Die DUH hatte ihren Vollstreckungsantrag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart für erledigt erklärt, da mit Umsetzung weiterer Maßnahmen – wie der jetzt in Kraft tretenden Ausweitung der Umweltzone – eine flächendeckende Grenzwerteinhaltung ab dem Jahr 2022 zu erwarten ist.
Abgasmessungen der DUH zeigen, dass Software-Updates nicht die versprochene Wirksamkeit haben. Betrugs-Diesel halten den Emissions-Grenzwert auch nach dem Update nicht ein. Daher fordert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband bereits seit vielen Jahren, alle Betrugs-Diesel mit einer finanzierbaren und effektiven Hardware-Nachrüstung auszustatten. Im Gegensatz zu den Fahrzeugen mit Software-Update zeigen die Fahrzeuge, die mit einer wirksamen Hardware auf Harnstoffbasis (SCR-Katalysatoren) nachgerüstet wurden, bei Messungen der DUH sowie staatlicher Institutionen eindrucksvoll verringerte Stickstoffoxid-Werte deutlich unterhalb des Emissions-Grenzwerts.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de