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Pressemitteilung

Saubere Luft für München: Deutsche Umwelthilfe und Verkehrsclub Deutschland siegen vor Gericht

Berlin, Mittwoch, 29.06.2016 Dateien: 1

Freistaat Bayern muss Luftreinhalteplan innerhalb eines Jahres fortschreiben und wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte umsetzen

© Henry Czauderna/Fotolia
© Henry Czauderna/Fotolia

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD haben einen entscheidenden Erfolg für die Verbesserung der Luftqualität in München errungen. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat heute (29.6.2016) die schriftlichen Entscheidungen in den Verfahren der beiden Verbände gegen den Freistaat Bayern wegen der schlechten Luftqualität in der Landeshauptstadt München verkündet. Darin verpflichtet das Gericht den Freistaat dazu, wirksamere Maßnahmen als bislang zu ergreifen, um die Überschreitung der Grenzwerte durch Stickstoffdioxid (NO2) zu beenden.

„Die Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für Ministerpräsident Horst Seehofer und seine Umweltministerin Ulrike Scharf, die offensichtlich weiterhin Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge verhindern will. Wir werden die bayerische Regierung zwingen, Recht und Gesetz anzuwenden und zum Schutz der unter dem Dieselabgasgift NO2 leidenden Menschen Fahrverbote in München durchsetzen“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er betont, dass Käufer von Neuwagen nach diesem Urteil keine Dieselfahrzeuge erwerben sollten. Auch den Euro 6 Diesel-Pkw drohen Fahrverbote, da diese 20- bis 50-mal höhere Stickoxid-Emissionen haben als moderne Benziner.

Die DUH fordert den Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München auf, im Nahverkehr Busse und Bahnen mit NOx-Filtersystemen sofort nachzurüsten. Für Taxis verlangt sie ein Verbot von Neuzulassungen der Dieselfahrzeuge ab 1.7.2017 und ab 2018 ein generelles Verbot für Dieseltaxis in München.

„Das Urteil ist ein Sieg für die Gesundheit der Menschen und führt dazu, dass München die Verkehrswende schneller und wirklich in Angriff nehmen muss. Aber auch der Freistaat Bayern ist gefragt. Stadt und Land müssen gemeinsam alles dafür tun, damit die NO2-Belastung schnell und nachhaltig zurückgeht. Dazu gehört zu allererst, dass die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der Blauen Plakette geschaffen werden, mit der die Zufahrt von Fahrzeugen mit hohem Partikel- als auch Stickoxidausstoß beschränkt werden kann. Da dies Bundesrecht ist, müssen München und der Freistaat Bayern auf die Bundespolitik Druck ausüben. Erst dann erhält München die Möglichkeit, die Umweltzone zu verschärfen“, sagt Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD.

Die DUH hatte bereits 2012 ein rechtskräftiges Urteil erstritten, nach dem der Luftreinhalteplan so geändert werden sollte, dass die Einhaltung der Grenzwerte so schnell wie möglich gewährleistet werden kann. Aufgrund der dennoch anhaltend hohen Belastung mit Stickstoffdioxid und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger hat die DUH am 17. November 2015 einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes eingereicht und damit ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Gleichzeitig hatte der ökologische Verkehrsclub VCD eine Klage auf Änderung des Luftreinhalteplans eingereicht. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat am 10. Mai 2016 über beide Verfahren verhandelt. 

Mit den heutigen Entscheidungen bestätigte das Gericht sein Urteil aus dem Jahr 2012 und drohte gleichzeitig ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, wenn der Freistaat den Luftreinhalteplan nicht innerhalb eines Jahres fortschreibt. Weil die NO2-Belastung an den Messstellen Landshuter Allee und Stachus im Jahresmittel erheblich über dem seit 2010 gesetzlich festgelegten Grenzwert liege, sei der Freistaat Bayern verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Grenzwert schnellstmöglich einzuhalten. Nach eigener Einschätzung könne die Schadstoffbelastung ohne zusätzliche Maßnahmen nicht vor 2025 (Stachus) beziehungsweise 2030 (Landshuter Allee) unter dem Grenzwert gesenkt werden. Nach Ansicht von DUH und VCD ist dies zu spät. Welche konkreten Maßnahmen der Freistaat Bayern zur Erfüllung der Pflichten aus dem Urteil vom 9. Oktober 2012 nun ergreifen muss, legt das Gericht nicht fest.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Klagen von DUH und VCD eingereicht hatte, erklärte: „Die Taktik des Umweltministeriums, durch immer neue Gutachtenaufträge auf Zeit zu spielen, ist krachend gescheitert. Jetzt sind Maßnahmen gefordert, die etwas taugen, keine immer neuen Gutachten. Die Grenzwerte gelten seit mehr als 6 Jahren und sind einzuhalten. Das Umweltministerium braucht keine Zustimmung der Landeshauptstadt für die jetzt erforderlichen Maßnahmen. Denn die Verantwortung für einen Luftreinhalteplan liegt allein beim Ministerium.“

Hintergrund:

Die DUH nutzt seit Jahren juristische Mittel, um das EU-weit verbriefte Recht auf saubere Luft durchzusetzen. Im November 2015 hatte sie Klage gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer eingereicht. Betroffen sind die Städte Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main, Stuttgart und Berlin. Unterstützt wird die DUH in den Verfahren auf Luftreinhaltung von der britischen Nichtregierungsorganisation ClientEarth.

Ziel der DUH ist es, die zuständigen Behörden zu verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne zu ändern, um den seit vielen Jahren geltenden Grenzwert für Stickstoffdioxid so schnell wie möglich einzuhalten. Darüber hinaus hatte die DUH Anträge auf Androhung eines Zwangsgeldes nicht nur in Wiesbaden und Darmstadt, sondern auch in München und Reutlingen gestellt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte die Anträge in den Zwangsvollstreckungsverfahren betreffend die Städte Wiesbaden und Darmstadt zuletzt ab, nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden in erster Instanz ein Zwangsgeld androhte.

Kontakt:

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Anja Smetanin, VCD-Pressesprecherin
030 280351-12, Presse@vcd.org

Prof. Remo Klinger, Rechtswalt Kanzlei Geulen & Klinger
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf, Laura Holzäpfel
030 2400867-20, presse@duh.de

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