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Pressemitteilung

Rußfilterskandal: Neue Fakten – Staatssekretär Machnig unterrichtet Öffentlichkeit nachweislich falsch

Berlin, Montag, 26.11.2007

Ausreichende Prüfergebnisse zur grundsätzlichen Bewertung der Betrugsfilter der Firma GAT lagen schon im Herbst 2006 vor – Umweltstaatssekretär Machnig lehnte Informationsbegehren der Deutschen Umwelthilfe schon Ende 2006 persönlich ab – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert rückhaltlose Aufklärung und Rehabilitierung des im Umweltbundesamt strafversetzten Beamten

 

 

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat die Behauptung von Umweltstaatssekretär Matthias Machnig als „nachweislich falsch“ zurückgewiesen, wonach dem Bundesumweltministerium „belastbare Informationen über die mangelhafte Funktion einzelner Dieselpartikel-Minderungssysteme“ erst seit August 2007 vorliegen. Vielmehr waren die dem BMU und der DUH im August 2007 bekannt gewordenen Vergleichsuntersuchungen genauso wenig nach Anlage 26 StVZO durchgeführt worden und kamen dennoch zum selben Resultat wie die im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) von dem schweizerischen Prüflabor TTM Maier bereits im Herbst 2006 vorgelegten Testergebnisse: In beiden Untersuchungen wurde auf einen aufwändigen 4.000 km Test verzichtet, in beiden Fällen zeigte sich bereits nach einem deutlich kürzeren so genannten Dauerlauf, dass die Systeme der Firma GAT eine völlig unzureichende Filterwirkung aufweisen. So wie das Kraftfahrtbundesamt (KBA) aufgrund der Veröffentlichungen von Messergebnissen durch die DUH im August 2007 eine Nachprüfung („Konformitätstest“) durchführen ließ, hätte dies das Flensburger Amt sicherlich bereits Ende 2006 getan, wenn die DUH die schweizerischen Untersuchungsergebnisse zum damaligen Zeitpunkt erhalten und öffentlich zugänglich gemacht hätte.

Dies habe Staatssekretär Machnig persönlich verhindert, indem er – entgegen der rechtlichen und fachlichen Einschätzung des Umweltbundesamts sowie von BMU-Rechtsexperten – dafür sorgte, dass die Prüfergebnisse aus der Schweiz der Deutschen Umwelthilfe nicht zur Verfügung gestellt wurden. Das Verwaltungsgericht Dessau, das am vergangenen Freitag die Herausgabe der Prüfergebnisse an die DUH verfügte, hat damit festgestellt, dass das Vorgehen Machnigs rechtswidrig war. „Hätten wir die Resultate der schweizerischen Messungen bereits im November 2006 einsehen und öffentlich bewerten können, hätten wir die Öffentlichkeit rechtzeitig vor den Betrugssystemen warnen und das Kraftfahrtbundesamt schon damals zu einer Konformitätsprüfung bewegen können. Das Kind wäre nicht in den Brunnen gefallen. Herr Machnig hat mit seiner Informationsblockade dafür gesorgt, dass es fällt. 60.000 Autofahrer und ein Schaden von 60 Millionen Euro sind die verhängnisvolle Folge dieser Fehlentscheidung“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die DUH hatte Anfang November 2006 erstmals einen Abteilungsleiter im BMU auf das Problem mangelhafter Billigfilter hingewiesen und um Überlassung der Prüfergebnisse aus der Schweiz gebeten. Als dies nichts fruchtete, wandte sich DUH-Bundesgeschäftsführer Resch zunächst am 8. Dezember und dann noch einmal am 21. Dezember mit einer „dringenden Aufforderung zur Offenlegung von Messwerten für Nachrüst-Partikelminderungssysteme“ direkt an Machnig. Andernfalls, so die DUH damals, drohe die Gefahr, dass die Autofahrer mit Filtern getäuscht würden, „die im realen Fahrbetrieb nach kurzer Zeit keine bzw. eine unzureichende Reinigungswirkung entfalten.“ Diese Sorge ist inzwischen zigtausendfache Realität. Machnig lehnte das Informationsbegehren der DUH in einem Schreiben vom 20. Dezember 2006 ab – unter Hinweis auf das Kraftfahrtbundesamt (KBA), das über die notwendigen „Prüfdaten zur Wirksamkeit von Partikelminderungssystemen“ verfüge. Diese von den Herstellern der Betrugsfilter eingereichten Daten waren aber offensichtlich – im Gegensatz zu den Daten aus der Schweiz – nicht geeignet beim KBA Alarm auszulösen. Von den Schweizer Messergebnissen erfuhr das KBA bis zum August 2007 nichts, weil das Bundesumweltministerium die Herausgabe konsequent verweigerte, bis am vergangenen Freitag das Verwaltungsgericht Dessau diese Praxis als rechtswidrig zurückwies. 

Vor diesem Hintergrund nannte Resch die Strafversetzung des Abteilungsleiters „Verkehr, Lärm“ im Umweltbundesamt (UBA), Dr. Axel Friedrich, einen Tag vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dessau einen „skandalösen Vorgang“. Friedrich habe dem Informationsbegehren der DUH und damit der rechtzeitigen Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über die auf den Markt drängenden Betrugsfilter von Anfang zustimmen wollen. Er sei daran von Verantwortlichen im BMU gehindert worden, die nun die Entfernung des weltweit anerkannten Luftreinhalte-Experten aus seinem Fachgebiet angeordnet haben. Einen Tag später habe das Verwaltungsgericht Dessau Friedrich mit seinem Urteilsspruch praktisch Recht gegeben. „Der ganze Vorgang muss rückhaltlos aufgeklärt und Axel Friedrich rehabilitiert werden“, forderte Resch.   

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171 3649170, Tel. Büro 07732-99950; Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/258986-0, Fax: 030/258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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