pageBG

Pressemitteilung

Rücknahme von Elektro-Altgeräten im Handel birgt noch Potenzial

Berlin, Dienstag, 18.12.2007

Testkäufe und Umfrage der DUH in 2.000 Elektro- und Baumärkten – Ergebnis: Handelsunternehmen nehmen ausrangierte Elektrogeräte und Lampen nicht ausreichend zurück – DUH fordert Elektro- und Baumärkte zur verbraucherfreundlichen Rücknahme von Altgeräten nach Weihnachten auf – Denn: „Aktiv Kundenbindung stärken durch ökologische Angebote!“

Verbraucher haben es in Elektro- und Baumärkten in vielen Fällen noch immer schwer, ihre alten Elektrogeräte loszuwerden. Lediglich in acht von 75 getesteten Elektromärkten und Baumärkten werden die Verbraucher deutlich über die Rückgabemöglichkeiten informiert, hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) bei Testbesuchen festgestellt. Immerhin waren dann 62 der 75 besuchten Geschäfte nach direkter Nachfrage potenziell bereit, ausrangierte Elektrogeräte zurückzunehmen. In 20 untersuchten Filialen konnten Verbraucher ihr Gerät jedoch nur dann im Geschäft lassen, wenn sie ein neues Elektrogerät dort kaufen. „Die Angestellten in den Geschäften waren über die Frage nach Rückgabemöglichkeiten von Elektrogeräten meist zunächst überrascht. In den Elektromärkten konnten wir auf direkte Nachfrage dann aber in der Regel Altgeräte zurückgeben. Allerdings war die Rücknahme in den Baumärkten oft sehr widerwillig“, hat Maria Elander, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft bei der DUH, festgestellt. „Die Zurückhaltung bei der Altgeräte-Rücknahme ist sehr bedauerlich – vergeben doch die Händler damit die Chance, den Kunden einen kundennahen Umweltservice zu bieten. Die positiven Erfahrungen der Vorreiter zeigen, dass keiner befürchten muss, als Müllhalde missbraucht zu werden. Vielmehr honorieren die Verbraucher das Angebot“, sagt Elander.

Sie fordert den Handel auf, gerade jetzt in der Weihnachtszeit, die Bereitschaft für eine umweltfreundliche Entsorgung deutlich zu zeigen. Denn auch in diesem Jahr werden elektrische und elektronische Geräte zu den beliebtesten Geschenken gehören und die Verbraucher nach Weihnachten ihre alten Geräte in großen Mengen entsorgen wollen. Seit März 2006 darf Elektroschrott jedoch nicht mehr in den Hausmüll gelangen – so klein das elektronische Gerät auch sein mag. Ausrangierte Elektrogeräte sowie Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren müssen getrennt gesammelt werden. Neben den kommunalen Sammelstellen, wo ausgediente Elektrogeräte generell kostenlos abgegeben werden können, spielt der Handel hier eine wesentliche Rolle. „Der Handel wird aufgefordert, eine freiwillige Rücknahme anzubieten und die Kunden deutlich darüber zu informieren. Denn gerade dort, wo die neuen Elektrogeräte gekauft werden, sollte es für den Verbraucher die Möglichkeit geben, alte Geräte zurückzugeben und so unkompliziert und kostenlos einen Beitrag zur umweltgerechten Entsorgung zu leisten“, sagt Maria Elander. Die vom Handel gesammelten Geräte können nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz kostenlos bei den jeweiligen Kommunen abgeben werden.

Auch über anderthalb Jahre nach Einführung der Rückgabepflicht für die Verbraucher ist der Handel aber noch zu zögerlich in der Bereitschaft, Elektroaltgeräte zurückzunehmen. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Befragung von 2.000 Elektrohändlern und Baumärkten und 75 Testbesuchen. Die Rücknahmebereitschaft ist extrem uneinheitlich und selbst Filialen eines Unternehmens verfahren nicht identisch. So nehmen zwar viele Filialen Geräte zurück, manche erheben bei der Rückgabe im Laden aber eine gesetzlich nicht erlaubte Gebühr in Höhe von fünf Euro; lediglich bei Abholung der Altgeräte aus dem jeweiligen Haushalt ist eine Transportgebühr möglich. Andere Geschäfte knüpfen die Rücknahme direkt an den Neukauf eines Gerätes. Während Elektrohändler in der Regel auf direkte Nachfrage alte Geräte zurücknehmen, ist die Rücknahme in den meisten Baumärkten zumeist sehr zögerlich. Verbraucher, die in Baumärkten bei Neukauf den alten Akkuschrauber zurückgeben möchten, werden oft zu den kommunalen Wertstoffhöfen geschickt. Dabei sind die Erfahrungen der Händler, die eine unkomplizierte Rücknahme anbieten, durchweg positiv. Sie verstehen ihr Angebot als Teil des Services, der von den Kunden gern angenommen wird, hat die Auswertung der DUH-Fragebögen im Handel ergeben.

Hintergrund Elektroschrott und Elektronikgerätegesetz

Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, sollen vorrangig Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert und vermieden werden. Außerdem wird der restliche Abfall infolge der getrennten Erfassung mit weniger Schadstoffen belastet. Durch die getrennte Erfassung können die Wertstoffe wie Metalle und Kunststoffe im Elektroschrott wiederverwertet und die Schadstoffe umweltfreundlich entsorgt werden.

Das ElektroG gilt bereits seit dem 24. März 2006. Ausrangierte Elektrogeräte von der elektrischen Zahnbürste über das Bügeleisen und den CD-Spieler bis zum Kühlschrank dürfen seitdem nicht mehr mit dem Hausmüll entsorgt werden. Auch schadstoffhaltige sogenannte Gasentladungslampen, zu denen neben Leuchtstoffröhren auch die Energiesparlampen gehören, dürfen nicht länger in die Mülltonne, sondern müssen getrennt gesammelt werden. Private Haushalte können die Altgeräte kostenfrei bei den Wertstoffsammelstellen der Städte und Gemeinden abgeben. Für die im ElektroG festgelegte Verwertung sind primär die Hersteller verantwortlich. Je nach Gerätekategorie sind Verwertungsquoten zwischen 70 und 80 Prozent vorgeschrieben, die Quoten für Wiederverwendung und stoffliche Verwertung liegen zwischen 50 und 80 Prozent.

In Deutschland wird ein Aufkommen von jährlich zwischen einer Million und 1,8 Millionen Tonnen Elektroschott prognostiziert. Im Gegensatz zu den meisten anderen Abfallarten ist das Aufkommen in den vergangenen Jahren ständig gestiegen. Viel zu oft landeten dann die Altgeräte in der Vergangenheit auf Abfalldeponien oder in Müllöfen. Mit der Umsetzung des ElektroG wird außerdem seit Juli 2006 der Einsatz bestimmter Schwermetalle und Flammschutzmittel in neuen Geräten gezielt verringert.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begleitet mit „Green Electronics“ die Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in der Öffentlichkeit. Das Projekt wird vom Bundesumweltministerium (BMU) und vom Umweltbundesamt gefördert. Ein Schwerpunkt des Projektes liegt darin, positive Initiativen zu kommunizieren, insbesondere im Bereich der freiwilligen Aktivitäten bei Handel und Handwerk.

Für Rückfragen:

Maria Elander
Deutsche Umwelthilfe e.V., Projektleiterin Kreislaufwirtschaft, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 24 00 867-41, Fax.: 030 24 00 867-19, Mobil: 0160/533 73 76, E-Mail: elander@duh.de

Weitere Informationen: www.green-electronics.info

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz