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Pressemitteilung

Rennstrecke statt Nationalpark im Teutoburger Wald

Bad Driburg, Freitag, 31.05.2013

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden öffnet privatem Raubbau an der Natur Tür und Tor – Naturschützer rügen aus ihrer Sicht unangemessene Bewertung des Artenschutzrechts

: Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kündigte zur offiziellen Eröffnung des „Bilster Berg Drive Resort GmbH & Co. KG“ an, dass er sich weiter gegen die Naturzerstörung durch die Rennstrecke einsetzen wird. Der BUND hatte in einer Klage gegen die Genehmigung der offiziell als Teststrecke deklarierten Anlage durch den Kreis Höxter in erster Instanz verloren. Nach Ansicht der Naturschützer wurden die Aspekte des Artenschutzes und Artenschutzrechts hierbei jedoch nicht hinreichend berücksichtigt. „Wir werden den Betrieb und die Auswirkungen auf die Tierwelt genauestens beobachten und dokumentieren“, sagt Bernd Meier-Lammering, der stellvertretende Vorsitzende des BUND NRW. Unterstützt wird er dabei von der Interessengemeinschaft „Ruhe am Bilster Berg“ und der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH).

Das Gebiet am Bilster Berg war bis vor kurzem noch ein Rückzugsraum für zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Orchideen und Tausendgüldenkraut, Haselmaus und verschiedene Fledermausarten, Rotmilan und Habicht, Schwarz-, Grün-, Grau- und Mittelspecht, Neuntöter, Feldschwirl, Baumpieper und Hänfling sowie Kammmolch und Geburtshelferkröte fanden auf dem ehemaligen NATO-Gelände in Ost-Westfalen ein Zuhause. Die Liste der besonderen Arten ist noch länger. Der angrenzende Wald mit Bachtal bietet Wildkatze und Luchs Lebensraum. Der Schwarzstorch fand dort Nahrung für den Nachwuchs. Statt es in den geplanten Nationalpark „Teutoburger Wald – Eggegebirge“ miteinzubeziehen und die einzigartige Natur mit ihrer hohen Artenvielfalt zu schützen, gab der zuständige Kreis Höxter die 84 Hektar große Fläche für den Bau einer privaten Auto-Rennstrecke frei.

Genehmigung und Vollzug des Autotestgeländes sind nach Auffassung von BUND, Bürgerinitiative und DUH äußerst fragwürdig und weisen gravierende Verfahrensfehler auf. Bedenken des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) wurden übergangen und Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht eingehalten.

„Es geht hier nicht um das Wohl der Allgemeinheit, sondern um finanzielle Interessen gutbetuchter Einzelpersonen. Gründe des öffentlichen Interesses für den Ausbau und Betrieb der Rennstrecke fehlen völlig. Dabei wären diese nach europäischem Naturschutzrecht Voraussetzung, um überhaupt darüber diskutieren zu können, inwieweit in diese Natur eingegriffen werden darf“, erklärt Meier-Lammering. Das Vorgehen ist kein Einzelfall: Bei artenschutzrechtlichen Prüfungen beobachten Umweltschützer immer öfter, dass geltendes Umweltrecht aus Profitinteresse umgangen oder ausgehebelt wird, dass ein Ausgleich nur unzureichend oder gar nicht umgesetzt wird. Das Verfahren im Streit um die Rennstrecke am Bilster Berg ist deshalb von grundsätzlicher Bedeutung für das Umweltrecht in Deutschland.

„Sollte das Urteil so stehen bleiben, wären die Folgen für unser Land verheerend: keine Nymphenfledermaus und kein Schwarzstorch, kein Rotmilan und kein Enzian wäre noch von Belang. Wir siedeln sie alle um und bauen ihnen schöne Häuschen, wir attestieren, dass wir etwas für sie getan haben. Das kann und darf nicht der Weg sein!“ sagt Ulrich Kros von der Interessengemeinschaft „Ruhe am Bilster Berg“.

Die DUH kritisiert den mangelnden Vollzug des Naturschutzrechts im Kreis Höxter: So wurde die vom Kreis selbst festgesetzte Vermeidungsmaßnahme „Bau außerhalb der Brutzeit“ ungestraft ignoriert. Außerdem fanden während der Bauphase keine Kontrollen der Nebenbestimmungen und Auflagen statt. „Neben einem offenbar fehlenden politischen Willen erweist sich auch in diesem Fall die wie vielerorts mangelnde Ausstattung der Naturschutzbehörden mit Fachpersonal als Hindernis für eine saubere und zügige Bearbeitung der rechtlich vorgeschriebenen Verfahren“, sagt Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz bei der DUH. Die Folge seien entweder unnötige Verzögerungen bei den Verfahren oder oftmals sogar Rechtsverstöße zulasten der Natur – sei es um Kies abzubauen, Salz einzuleiten, Schweine zu mästen oder wie hier, um Autos zu ‚testen‘.

Kontakt:

Bernd Meier-Lammering, stellvertretender Vorsitzender  BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Mobil: 0152 56334166, E-Mail: bernd.meier-lammering@bund.net 

Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz, DUH
Tel. 030 2400867-13, Mobil: 0160 8950556, E-Mail: stoecker@duh.de

Dr. Ulrich Kros, Interessengemeinschaft „Ruhe am Bilster Berg“
Tel. 05274 952201, E-Mail: RuheamBilsterBerg@t-online.de

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