Pressemitteilung
Rechtswidrige Uniper-Pläne zum LNG-Terminalschiff in Wilhelmshaven: Deutsche Umwelthilfe fordert Begrenzung der Betriebserlaubnis auf maximal 10 Jahre
Berlin, 18.10.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Genehmigungsverfahren für das schwimmende LNG-Terminalschiff (FSRU) von Uniper in Wilhelmshaven eine Einwendung eingereicht. Darin bemängelt sie das bisherige Verfahren und weist auf zahlreiche rechtliche Defizite hin. Am schwersten wiegt der Antrag von Uniper, das Terminalschiff „Höegh Esperanza“ für eine unbefristete Dauer betreiben zu dürfen. Dies widerspricht den Klimazielen aus dem Bundesklimaschutzgesetz und konterkariert die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, die FSRU maximal zehn Jahre betreiben zu wollen. Die Auswirkungen auf das globale Klima wurden in dem bisherigen Verfahren dabei noch nicht einmal überschlägig betrachtet.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit diesem Genehmigungsantrag bereitet Uniper den Einstieg in eine neue fossile Abhängigkeit vor – ohne sich mit den Folgen auf das globale Klima auseinanderzusetzen. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Klimaschutzgesetz und dagegen werden wir rechtliche Schritte prüfen. Es geht uns nicht darum, das Projekt zu verhindern. Wir wollen erreichen, dass neue fossile Anlagen nur in Einklang mit den Klimazielen genehmigt werden. Und das heißt: Der Betrieb des Terminalschiffs ‚Höegh Esperanza‘ muss auf maximal zehn Jahre begrenzt werden. Unbegrenzt fossiles Gas zu transportieren und zu verbrauchen geht in Zeiten der Klimakrise schlicht nicht mehr. Unsere Forderung an die Bundesregierung ist unverändert: Wir brauchen endlich ein Gesamtkonzept für die zahlreichen LNG-Projekte, aus dem hervorgeht, welche für die Versorgungssicherheit in den nächsten Wintern wirklich erforderlich sind. Mit dem aktuellen Wildwuchs schießt die Bundesregierung deutlich über dieses Ziel hinaus.“
Der Genehmigungsantrag für die „Höegh Esperanza“ weist darüber hinaus auch bei Störfallrecht, Emissionsschutz und Wasserrecht erhebliche Mängel auf. So hat Uniper keinen Nachweis für die Einhaltung von Luftschadstoff-Grenzwerten erbracht. Der Konzern behauptet völlig unbegründet, dass statt der deutschen Emissionsvorgaben lediglich das viel schwächere Regelwerk der Internationalen Maritimen Organisation (IMO) eingehalten werden müsse. Bei der störfallrechtlichen Bewertung wurden dagegen nur unzureichende Szenarien betrachtet. So fehlt zum Beispiel die Betrachtung einer Havarie eines LNG-Tankers mit einem anderen Schiff im vielbefahrenen Jade-Fahrwasser – so wie zuletzt im August vor der Küste Gibraltars geschehen. Ein Antrag für die wasserrechtliche Erlaubnis zur – ebenfalls unbefristeten - Entnahme großer Wassermengen aus der Innenjade fehlt vollständig.
Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz: „Das Eiltempo bei den LNG-Projekten im Namen der Versorgungssicherheit darf nicht zulasten von Qualität und Sicherheit gehen – alle relevanten störfallrechtlichen Szenarien müssen untersucht werden. Es gibt zudem keine Rechtsgrundlage dafür, die dauerhaft in Wilhelmshaven betriebene LNG-Anlage von geltenden Emissionsvorgaben für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Feinstaub auszunehmen. Dass diese Fragen erst jetzt im Verfahren auftauchen, liegt auch an der Beschneidung der Beteiligungsmöglichkeiten durch das LNG-Beschleunigungsgesetz. Der niedersächsische Energieminister Olaf Lies war bisher nicht bereit, einen Erörterungstermin durchzuführen. Die Erfahrung beispielsweise aus Brunsbüttel zeigt: Die Einbindung betroffener Bürgerinnen und Bürger sowie der Verbände kostet keine Zeit und bereichert die Planungen. Das muss in Niedersachsen dringend nachgeholt werden.“
Bereits im September hatte die DUH vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Klage auf eine Ergänzung der Genehmigung der Anschlusspipeline für die geplanten LNG-Terminals in Wilhelmshaven eingereicht. Darin fordert sie, den Betrieb der Pipeline mit fossilem Gas klimazielkonform auf maximal zehn Jahre zu begrenzen. So kann kurzfristig der Versorgungssicherheit Rechnung getragen werden und gleichzeitig werden neue langfristige Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern verhindert. Die Klage ist weiter beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
Link:
- Einwendung der DUH
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de