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Pressemitteilung

Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten in München bestätigt – Von Verbrenner-Lobbyverein „Mobil in Deutschland e.V.“ initiierte Klagen gescheitert

Dienstag, 23.07.2024
© Adobe Stock - Rainer Fuhrmann

München, 23.7.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die heute zugestellten acht Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts München, die erneut die Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten in der bayerischen Landeshauptstadt bestätigt haben. Die vom aktuell durch einen Lobbyskandal bundesweit bekannt gewordenen Verein „Mobil in Deutschland e.V.“ initiierten Klagen gegen den Fortbestand des Dieselfahrverbots wurden damit abgewiesen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD waren aufgrund ihrer eigenen erfolgreichen Verfahren für die Durchsetzung der Sauberen Luft in München zu diesen Klageverfahren beigeladen. Das Verwaltungsgericht hat weder die Berufung noch die von den Klägern beantragte Sprungrevision zugelassen. Die Kosten der zu dem Verfahren beigeladenen DUH und VCD haben die Kläger zu tragen.

Der Lobbyverein "Mobil in Deutschland e. V." ist mit seinem Versuch gescheitert, in der nichtöffentlichen gerichtlichen Erörterung für den von ihm lobbyierten Skandal-Kraftstoff HVO100 zu werben. Zuletzt war der Verein als Drahtzieher zwischen der Kraftstoff-Lobby und FDP-Verkehrsminister Wissing sowie seinen Staatssekretären und dem Angebot von Politikerkontakten gegen Geld bundesweit bekannt geworden.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch zu den heutigen Urteilen: „Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat mit seinen Urteilen deutlich gemacht, dass das Recht auf Gesundheitsschutz und körperliche Unversehrtheit höher zu bewerten ist, als mit von Fahrverboten betroffenen besonders schmutzigen Diesel-Pkws die Atemluft mit Stickoxiden zu vergiften. Es ist traurig, dass München im 15. Jahr immer noch die seit 2010 geltenden Grenzwerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid überschreitet. Mit den Urteilen sehen wir uns erneut darin bestätigt, dass der Stadtrat in München die Anordnung von Dieselfahrver¬boten für Euro-5-Dieselfahrzeuge nicht weiter verzögern darf.“

Christoph von Gagern
, Sprecher des VCD-Kreisverbands München, betont: "Wie erwartet hatte die Klage der Autolobby keine Chance. Denn die Gesundheit der Anwohnenden zählt mehr als die Interessen von ein paar Autofahrenden, die mit ihrem alten Diesel weiter die Luft verpesten wollen. Eine gute Nachricht für all die Menschen, die an den stark befahrenen Straßen Münchens wohnen und arbeiten.“

Hintergrund:


München als Sitz von BMW ist gleichzeitig die Stadt mit der schlechtesten Luft in Deutschland. Das von der DUH durchgesetzte Diesel-Fahrverbot ist Bestandteil der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München. Im März 2024 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem durch die DUH und den VCD geführten Verfahren entschieden, dass zur Einhaltung der seit 2010 rechtsverbindlichen Luftqualitätsgrenzwerte ein Dieselfahrverbot notwendig ist.

Kontakt:


Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Christoph von Gagern, Sprecher im VCD-Kreisverband München
089 75968321, christoph.von.gagern@vcd-muenchen.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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