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Pressemitteilung

Organisierte Rechtsverstöße: Coca-Cola Getränkedosen ohne Pfand im Handel

Berlin, Dienstag, 04.08.2009

Deutsche Umwelthilfe deckt Verstöße gegen Umweltgesetze auf: Kioske und Imbissbuden verkaufen rechtswidrig pfandfreie Getränkedosen – der illegale Handel floriert überwiegend mit Coca-Cola Produkten – Behörden ignorieren die Gesetzesverstöße – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „Organisierte Rechtsverstöße von Lebensmittel-Logistikern und Kleinverkaufsstellen gefährden das umweltfreundliche Mehrweg-Getränkesystem“

Kioske, Fast-Food-Läden, Imbissbuden und insbesondere auf Kleinverkaufsstellen spezialisierte Lebensmittel-Logistiker in Berlin und anderen Großstädten Deutschlands verstoßen gezielt gegen die Verpackungsverordnung, hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) bei Testkäufen von Getränkedosen festgestellt. Ein Getränkeabfüller fiel dabei besonders unangenehm auf: Alle 30 getesteten Imbissbuden und Kioske ver-kauften gesetzeswidrig Coca-Cola Produkte in unbepfandeten Einweg-Dosen. Auf den im Rahmen der Testkäufe erworbenen Getränkedosen fehlte sowohl das Pfand-Logo als auch jeglicher Hinweis auf die Pfandpflicht. Damit verschaffen sich die Händler einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Unternehmen, die ihre Getränke ordnungsgemäß bepfanden.

Die DUH recherchierte die Lieferantenkette und wurde prompt fündig, als sie bei einem Lebensmittel-Grossisten in Berlin zum vermeintlichen Wiederverkauf 300 Coca-Cola Dosen bestellte: Verkauft wurden ihr diese Dosengetränke ohne Pfand. Das Handelsunternehmen hat zwischenzeitlich eine strafbewährte Unterlassungserklärung unterschrieben und damit den Verstoß gegen die Verpackungsverordnung eingeräumt. „Der in Berlin und einigen weiteren Großstädten zu beobachtende  pfandfreie Verkauf von Getränken schädigt alle Betriebe, die Recht und Gesetz beachten und insbesondere das umweltfreundliche Mehrweg-Getränkesystem. Bei den von der DUH festgestellten Verstößen gegen die Pfandpflicht handelt es sich keineswegs um Einzelfälle oder Irrläufer, sondern um organisierte Rechtsverstöße“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.  „Und was besonders ärgert ist die Tatsache, dass Coca Cola als weltgrößter Brausehersteller mit seinen Getränken bei diesen illegalen Machenschaften ganz vorne mit dabei ist“.

Die meisten der bei den Testkäufen erstandenen pfandfrei verkauften Getränkedosen stammen von der Coca-Cola Company. Die Deutsche Umwelthilfe hatte in den vergangenen Jahren Coca-Cola bereits mehrfach auf den Missstand hingewiesen, dass sogar in Deutschland abgefüllte, angeblich für den Export produzierte Dosengetränke über Kioske und Imbissbuden verkauft werden. Der zuständige Coca Cola Manager rechtfertigte sich seinerzeit mit dem Hinweis, diese speziellen Getränkedosen seien für  den Verkauf auf Kreuzfahrtschiffen und Militäranlagen bestimmt und konnte sich nicht erklären, wie diese in Döner-Buden und Imbissständen verkauft werden könnten. Die DUH hatte zuletzt 2008 die Coca-Cola GmbH aufgefordert, "angemessene Maßnahmen zur bundesweiten Einstellung des ordnungswidrigen pfandfreien Verkaufs von Coca-Cola Produkten in Einweg-Dosen" zu ergreifen. „Für ein Unternehmen, das in seinem Nachhaltigkeitsbericht über seine besondere Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt schreibt, ist das eine Bankrotterklärung in Sachen Glaubwürdigkeit“, kritisiert Resch.

Dass der Limonaden-Multi Coca-Cola ein besonderes Verhältnis zu Recht und Gesetz hat, zeigte sich beispielsweise während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland. Damals versuchte Coca-Cola gemeinsam mit der Imbissbudenkette McDonalds, pfandfrei ökologisch schädliche Einwegplastikflaschen  (den so genannten "Coke-Ball") zu verkaufen und so das „Green-Goal-Konzept“ des Sportereignisses in einer Mülllawine zu begraben. Erst unmittelbar zu Beginn der Fußball-WM stoppten diese beiden amerikanischen Unternehmen den rechtswidrigen Verkauf aufgrund der von der DUH eingeleiteten rechtlichen Schritte.

Der ordnungswidrige Verkauf von Coca-Cola Produkten in unbepfandet Einwegdosen führt zu einem Wettbewerbsvorteil gegenüber Händlern, die zusätzlich zum Produktpreis  ein Mehrweg- oder Einwegpfand verlangen. „Auch weitere Ziele der Pfandeinführung, wie die Eindämmung des Litterings von Einweggetränkeverpackungen und die Erzielung hoher Rücklaufquoten der in Verkehr gebrachten Einwegverpackungen, werden konterkariert“, kritisiert Maria Elander, Leiterin der DUH-Abteilung Kreislaufwirtschaft. Nach der Einführung des Dosenpfandes gehörten die Bilder von Dosenmüll an Straßenrändern und in Parks der Vergangenheit an. Seitdem die organisierte Pfandschummelei zunimmt, tauchen nun unbepfandete Getränkedosen auf Gehwegen, Blumenbeeten oder Kinderspielplätzen wieder auf.

Der pfandfreie Getränkeverkauf in Kiosken, Fast-Food-Läden und Imbiss-Buden kommt nur in den seltensten Fällen zur Anzeige. Kontrollen durch zuständige Behörden erfolgen – wenn überhaupt – nur nach Hinweisen von betroffenen Verbrauchern oder benachteiligten Wettbewerbern. Die DUH fordert daher die Vollzugsbehörden auf, konsequent die Verstöße zu verfolgen und insbesondere die Rolle der von diesen illegalen Praktiken profitierenden Getränkeabfüller wie Coca Cola zu untersuchen.

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Maria Elander
Leiterin Abteilung Kreislaufwirtschaft
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-41, Fax: 030 2400867-19, elander@duh.de

Ulrike Fokken
Sprecherin Politik & Presse
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-86,  0151 550 17 009,  fokken@duh.de

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