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Pressemitteilung

Neues Reifenlabel: Deutsche Umwelthilfe fordert Behörden zu Kontrollen der Kennzeichnung auf

Berlin, Dienstag, 30.10.2012

Angaben zu Rollwiderstand, Nasshaftung und Geräuschentwicklung ab 1. November 2012 gesetzlich verpflichtend – DUH begrüßt neue Umwelt-Kennzeichnung beim Reifenkauf – Umfrage unter allen Bundesländern zeigt: Die zuständigen deutschen Behörden sind kaum auf die Marktüberwachung vorbereitet

: Mit der Wahl des richtigen Autoreifens lässt sich ein wesentlicher Beitrag zum Klima- und Lärmschutz sowie zur Verkehrssicherheit leisten. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begrüßt deshalb das neue Reifenlabel der EU, das Verbraucherinnen und Verbraucher über Energieeffizienz, Nasshaftung und Rollgeräusch informiert und ab 1. November 2012 gesetzlich verpflichtend ist. Die Kennzeichnung war in Anlehnung an das bereits etablierte Energielabel für Haushaltsgroßgeräte und Fernseher eingeführt worden und teilt Reifen in Energieeffizienzklassen von A (hoch effizient) bis G (wenig effizient) ein. Um das Vertrauen in die neue Verordnung zu stärken und Missbrauch zu vermeiden, forderte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation die staatlichen Behörden auf, die Kennzeichnung konsequent zu überwachen.

„Die Einführung des Reifenlabels schafft die notwendige Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, die erforderlich ist, um sich beim Reifenkauf insbesondere auch über die Möglichkeiten zur Reduzierung des Spritverbrauchs zu informieren“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Umso unverständlicher ist die Weigerung vieler Bundesländer, die korrekte Umsetzung zu überwachen.“

Damit die Kennzeichnung, die sowohl im direkten Reifenhandel, als auch im Online-Versandhandel gesetzlich verpflichtend ist, in Zukunft ihre volle Wirkung entfalten kann, sind staatliche Kontrollen im Rahmen der amtlichen Marktüberwachung zwingend erforderlich. „Die Verbraucher sollen Vertrauen in die Angaben der neuen Kennzeichnung gewinnen. Deshalb ist es wichtig, dass alle Informationen über Kraftstoffverbrauch, Nassrutschverhalten und Lärmentwicklung ausgewiesen und diese regelmäßig auf Richtigkeit überprüft werden“, sagt Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH. Eine aktuelle Umfrage der DUH unter den für die Überwachung zuständigen Landesbehörden ergab, dass weniger als die Hälfte der Länder ausreichend für die anstehende Überprüfung vorbereitet sind. Nur Thüringen führte nach Inkrafttreten der freiwilligen Kennzeichnung am 1. Juni 2012 erste Kontrollen durch und klärte in Gesprächen über Sinn und Zweck sowie den korrekten Einsatz des Labels auf. Auch liegen dort bereits Pläne für die anstehende Marktüberwachung vor.

„So optimistisch das gute Beispiel Thüringens stimmt, so erschreckend sind die Rückmeldungen aus den anderen Bundesländern, wo man in der Mehrheit noch nicht verstanden hat, dass regelmäßige Kontrollen für den Erfolg des Reifenlabels von entscheidender Bedeutung sind“, so Resch. Die DUH kündigte an, durch eigene Stichproben eine korrekte Reifenkennzeichnung im Handel durchzusetzen so lange es keine wirksamen amtlichen Kontrollen gibt.

Alle Informationen zum Label sowie zum Ziel und Zweck der Kennzeichnung finden Sie im Internet unter www.reifenlabel-info.de.

Für Rückfragen

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Agnes Sauter
Leiterin Verbraucherschutz, Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell
Tel.: 07732 9995 0, E-Mail: sauter@duh.de

Daniel Eckold
Pressesprecher, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de

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