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Pressemitteilung

Neue EU-Regeln für Fahrzeuge: „Umweltminister Schneider muss Spielräume für mehr Ressourcenschutz, Reparatur und Recycling ausschöpfen“

Dienstag, 11.08.2026
© (c) Jonathan Stutz - stock.adobe.com

Berlin, 12.8.2026: Die Bundesregierung muss bei der Umsetzung der EU-Fahrzeugverordnung in nationales Recht Spielräume zur Förderung von Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz in der ressourcenintensiven Automobilbranche nutzen. Dies fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) anlässlich des Inkrafttretens der EU-Fahrzeugverordnung am 13. August. Zwar gibt es erstmals verbindliche Herstellerpflichten für das Design, die Sammlung und das Recycling von Fahrzeugen. Aus DUH-Sicht bleiben wichtige Probleme wie immer größer werdende Autos, die Begrenzung des CO2-Fußabdrucks oder die Sicherstellung guter Reparaturbedingungen jedoch ungelöst.

Dazu sagt DUH-Kreislaufwirtschaftsexpertin Marieke Hoffmann:

Die Fahrzeugindustrie gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftsbereichen. Die neue EU-Fahrzeugverordnung ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem ressourcenschonenden Automobilsektor. Doch die Ressourcenprobleme sind noch keineswegs gelöst, daher ist die nationale Umsetzung nun entscheidend. Hersteller übergroßer und besonders ressourcenintensiver Fahrzeuge sollten erhöhte Beiträge zahlen müssen. Neben der Fahrzeuggröße muss für die Höhe der Herstellerbeiträge auch die Reparierbarkeit, der CO2-Fußabdruck und der Einsatz von Recyclingmaterialien berücksichtigt werden. Weiterhin ungelöst ist zudem das Problem, dass viele Altfahrzeuge nicht in offiziellen Demontagebetrieben ankommen. Stattdessen werden diese illegal ohne Einhaltung von Umweltauflagen ausgeschlachtet. Wir fordern, dass Autobesitzende ihre Fahrzeuge nur abmelden dürfen, wenn sie eine legale Demontage, einen Diebstahl oder einen Weiterverkauf nachweisen können. Umweltminister Carsten Schneider muss die nationalen Spielräume jetzt konsequent nutzen.

Die DUH fordert des Weiteren ein Recht für Verbraucher, sich bei der Reparatur ihres Fahrzeugs auch für gebrauchte Ersatzteile entscheiden zu können. Werkstätten sollten wie bereits in Frankreich verpflichtet werden, diese Option anzubieten. Gebrauchte Ersatzteile haben deutliche Umweltvorteile gegenüber neuproduzierten Teilen und stellen zudem die langfristige Reparierbarkeit des Fahrzeuges sicher.

Hintergrund:


Die EU-Fahrzeugverordnung tritt am 13. August 2026 in Kraft und gilt überwiegend ab dem 1. September 2028. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die notwendigen nationalen Regelungen und Vollzugsstrukturen schaffen.

Kontakt:

Marieke Hoffmann, Senior Expert Kreislaufwirtschaft
030 2400867-467 , hoffmann@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de