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Pressemitteilung

Neue Bundesregierung muss Ausbau der Erneuerbaren mindestens verdoppeln, um Klimaschutzziel einzuhalten

Montag, 09.10.2017

Deutsche Umwelthilfe hat nachgerechnet: Nationale Klimaziele für 2020 und 2030 sind nur mit einer Verdoppelung des Ausbaus von Wind und Solarenergie zu erreichen – DUH fordert Sofortmaßnahmen bis 2020 und neue Ausbauziele für erneuerbare Energien bis 2030 – Kohleausstieg muss mit mehr erneuerbaren Energien abgesichert werden – Mehr finanzielle Teilhabe an Windenergieprojekten für engagierte Gemeinden ermöglichen

© W. Scott/Fotolia

Berlin, 9.10.2017: Um das Klimaschutzziel zu erreichen, müssen erneuerbare Energien doppelt so schnell ausgebaut werden, wie derzeit im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehen. Zu diesem Schluss kommt die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Bis zum Jahr 2020 ist der CO2-Ausstoss um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, dazu fehlen derzeit noch fast neun Prozent. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation appelliert an die Koalitionäre in Berlin, in den Verhandlungen die notwendigen Weichen zu stellen, um mit mehr Erneuerbaren den Klimaschutz wieder auf Kurs zu bringen.

Insgesamt noch rund 150 Millionen Tonnen CO2 müssen eingespart werden, um das Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen. 2016 betrugen die Emissionen 906 Millionen Tonnen Treibhausgas, 2020 dürfen es noch 750 Millionen Tonnen laut Klimaprogramm sein. Betroffen sind alle Sektoren (Strom, Wärme und Verkehr) – der weitaus größte Teil der Einsparung muss jedoch aus der Energiewirtschaft kommen, denn hier sind die Kosten am geringsten und Erfolge am schnellsten zu erreichen. Das bedeutet mindestens eine Halbierung der Kohlestromerzeugung von derzeit 260 Milliarden Kilowattstunden, denn auf diese gehen etwa 256 Millionen Tonnen des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 zurück. 130 Milliarden Kilowattstunden müssen dann aus erneuerbaren Quellen kommen.

„Der Ausstieg aus der Kohle ist der effektivste Weg, um CO2-Emissionen zu reduzieren. Um den klimaschädlichen Kohlstrom zu ersetzen, brauchen wir eine Reduzierung des Stromexports und deutlich mehr Strom aus Erneuerbaren. Mit einer kurzfristigen Sofortmaßnahme für Erneuerbare können Teile des wegfallenden Kohlestroms ersetzt werden“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Beispielsweise könnten bereits genehmigte Windprojekte, die bei den letzten Ausschreibungen nicht zum Zuge gekommen sind, den Ausgleich leisten. So sind in Süddeutschland nur sehr wenige Projekte in der Ausschreibung erfolgreich gewesen. In Nordrhein-Westfalen ist von 56 Projekten nur eins erfolgreich gewesen, in Rheinland-Pfalz nur eins von 18 Projekten.

„Die ausgeschriebene Menge an Windkraft an Land muss von jetzt 2900 auf 5800 Megawatt netto pro Jahr verdoppelt werden. Das entspricht etwa 2000 neuen Anlagen pro Jahr“, rechnet Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH vor. Diese Größenordnung sei mit Blick auf den schon jetzt hohen Ausbau von jeweils mehr als 1500 Anlagen in 2016 und 2017 machbar. Für 2018 werden derzeit jedoch nur noch etwa 1000 Anlagen erwartet. Ab 2020 wird es gemäß des EEG hingegen nur noch die festgelegte Ausschreibungsmenge von 2900 Megawatt brutto bei Wind geben. In den letzten Ausschreibungsrunden hat sich gezeigt, dass im Süden nur noch ganz wenige Windmühlen einen Zuschlag bekommen. Die neue Bundesregierung muss diese Schieflage beseitigen. Auch der Offshore-Zubau muss aus Sicht der DUH von jetzt etwa 900 Megawatt auf 1800 Megawatt pro Jahr verdoppelt werden. Bei Solarenergie sind die ausgeschriebenen Mengen in den letzten Jahren nicht erreicht worden, nur 1500 Megawatt von 2500 Megawatt wurden zugebaut. Ab 2018 müssten jedoch 5000 Megawatt pro Jahr installiert werden.

„Durch die Herausnahme der Kohle dürfte sich auch der Börsenpreis für Strom wieder nach oben bewegen. Die Mehrkosten für die erneuerbaren Energien – die sich auch aus der hohen Differenz zwischen Börsenstrompreis und ausgeschriebener Vergütung für erneuerbare Energien ergeben – dürften damit überschaubar bleiben“, ergänzt Ahmels.

Die DUH fordert, die Verdoppelung des Ausbautempos der Erneuerbaren bis mindestens 2030 beizubehalten. Nur so könne der weitere Ausstieg aus der Kohle und auch der restliche Atomausstieg ab 2022 kompensiert werden. Der Atomausstieg schlägt mit 85 Milliarden Kilowattstunden zu Buche, die durch Erneuerbare ersetzt werden müssen.

Aus Sicht der DUH wird der notwendige Zubau von erneuerbaren Energien nur gelingen, wenn bei der Planung von Windparkprojekten die Menschen vor Ort früher mit einbezogen werden. Bei weniger als 18 Anlagen pro Windpark erfahren die Anwohner manchmal erst kurz vor dem Bau, wo die Anlagen stehen werden. Auch die Möglichkeit der finanziellen Teilhabe der Standortgemeinde und der Anwohner muss verbessert werden. In der Vergangenheit ist, anders als erwartet, oft kaum Gewerbesteuer bei den Kommunen angekommen. „Es muss über eine finanzielle Unterstützung nachgedacht werden, um den Gemeinden einen sicheren Nutzen für ihr Engagement zu bieten und die Akzeptanz für die dezentrale Energiewende zu stärken“, fordert Sascha Müller-Kraenner.

Mehr Informationen:

www.duh.de/duh-energiewende

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 

Dr. Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz
030 2400867-91, 0151 16225863, ahmels@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de 

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