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Pressemitteilung

Nerven- und Insektengift: Deutsche Umwelthilfe geht rechtlich gegen neu zugelassene Neonicotinoid-Insektizide Leptostar und Leaxo vor

Dienstag, 22.09.2026

• Trotz bekannter Gefahren für Mensch und Umwelt hat Bundesamt Insektizide Leptostar und Leaxo bis 2034 neu zugelassen

• Wirkstoff Acetamiprid ist bekanntes Neonicotinoid und lähmt Bienen und weitere Nutztiere bis hin zum Tod

• DUH reicht Klage bezüglich Zulassung von Leptostar und Widerspruch gegen Zulassung von Leaxo ein

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Berlin, 22.9.2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt nach Untätigkeit des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gegen die Neuzulassung des Insektizids Leptostar. Der darin enthaltene Wirkstoff Acetamiprid zählt zu den Neonicotinoiden und kann Studien zufolge zu Schäden an der Gesundheit von Menschen und der Artenvielfalt führen: Neonicotinoide gelten als besonders schädlich für Insekten und Bestäuber. Acetamiprid steht zudem im Verdacht, schädliche Auswirkungen auf das Gehirn zu haben. Dennoch hat das dem Landwirtschaftsministerium unterstellte BVL die Insektizide Leptostar und Leaxo neu zugelassen. Sie sollen insbesondere im Raps- und Getreideanbau gegen Läuse- und Käferarten angewendet werden. Neben der Klage gegen Leptostar hat die DUH als ersten Schritt im juristischen Verfahren Widerspruch gegen die Zulassung von Leaxo eingereicht. Angesichts der aktuellen Studienlage zu den Gefahren der Wirkstoffe fordert die DUH von Landwirtschaftsminister Alois Rainer eine sofortige Rückabwicklung aller Acetamiprid-haltigen Pestizide.

Jürgen Resch
, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Neonicotinoide sind bekannt als besonders schädlich für Bienen und andere Bestäuber. Das Nervengift Acetamiprid steht seit 2013 offiziell im Verdacht, die neuronale Entwicklung von Kindern und Neugeborenen zu beeinträchtigen und der menschlichen Gesundheit auch in anderen Aspekten zu schaden. Gerade bei diesem Wirkstoff müsste das Vorsorgeprinzip konsequent gelten. Es ist eine Farce, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein bereits als problematisch bekanntes Nervengift zulässt. Das Landwirtschaftsministerium handelt fahrlässig und gefährdet nicht nur unsere natürlichen Lebensgrundlagen, sondern auch unsere Gesundheit. Wir werden gegen die Zulassung der hochriskanten Nerven- und Insektengifte Leptostar und Leaxo mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen – wenn nötig bis zur letzten Instanz.“

Hintergrund:

Die in Leptostar und Leaxo enthaltene Chemikalie Acetamiprid ist in der EU seit 2005 genehmigt. Bereits 2013 äußerte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Bedenken, dass der Wirkstoff die neuronale Entwicklung beeinträchtigen und das Nervensystem schädigen könnte. Trotz dieser Hinweise wurde Acetamiprid 2018 erneut auf EU-Ebene genehmigt. Frankreich hingegen hatte den Stoff bereits im Jahr 2018 unter Verweis auf erhebliche Sicherheitsbedenken verboten. 2024 verwies die EFSA erneut auf mögliche neurotoxische Risiken für die menschliche Gesundheit.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de