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Pressemitteilung

„Nachhaltigkeits-Shop“ von Versandhändler Pearl: Deutsche Umwelthilfe stoppt Greenwashing vor Gericht

Mittwoch, 15.04.2026
© Adobe Stock / bnorbert3

Berlin, 15.4.2026: Der Versandhändler Pearl darf seinen Onlineshop zukünftig nicht mehr irreführend als „nachhaltig“ bewerben. Das hat das Landgericht Freiburg aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden (Az.: 12 O 7/26). Die DUH hat darin argumentiert, dass weder der Onlineshop selbst noch alle darüber vertriebenen Produkte nachhaltig sind.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:

„Die Werbeversprechen zu dem angeblichen Nachhaltigkeits-Shop von Pearl waren reine Verbrauchertäuschung. Wie sollen Spielereien wie Kameradrohnen, Fensterputz- oder Poolreinigungsroboter ‚weniger Müll produzieren‘, ‚Gutes für die Umwelt tun‘ und einen ‚nachhaltigeren Lebensstil‘ ermöglichen? Dank unserer Klage ist der Greenwashing-Shop jetzt Geschichte. Nachdem Pearl den geltend gemachten Unterlassungsanspruch anerkannt hatte, hat das Gericht bestätigt: Die Nachhaltigkeits-Werbung vom Versandhändler Pearl ist unzulässig. Damit ist das Signal auch an andere Unternehmen klar: Wir werden dreistes Greenwashing notfalls vor Gericht stoppen.“

Hintergrund:

Pearl zählt zu den führenden Versandhändlern für Elektronik-, Technik- und Haushaltsprodukte in Europa und verfügt nach eigenen Angaben über einen Kundenstamm von rund 23 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das Unternehmen hat unsere Klage anerkannt.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de  

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de 

www.duh.de 

 

 

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