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Pressemitteilung

Nach Bestätigung des Betrugskartells in der Autobranche: Deutsche Umwelthilfe fordert Konsequenzen für das "Nationale Forum Diesel" am 2.8.2017

Montag, 24.07.2017

Nach Informationen der DUH finden aktuell Geheimverhandlungen von Bundes- und Landespolitikern ausgerechnet mit den Firmen des kriminellen Diesel-Kartells statt – Größter Industrieskandal der Nachkriegsgeschichte geht weiter: Neun Millionen betrogene Käufer von Euro 5+6 Diesel-Pkw sollen mit einem Fake-Software-Update getäuscht werden – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert sofortige Offenlegung der Vorabsprachen mit den Bundesministerien sowie den Staatskanzleien von Baden-Württemberg und Bayern – Umweltverbände müssen am „Diesel-Forum“ beteiligt werden – DUH wird in ihren 16 Städteklagen verbindliche Dieselfahrverbote durchsetzen, da die Einhaltung der Luftqualitätswerte für Stickstoffdioxid durch reine Softwareänderungen nicht möglich ist

© Bild: Ingo Bartussek - Fotolia

Berlin, 24.7.2017: Der Bundesregierung sind bereits seit 2016 die Selbstanzeigen von Volkswagen sowie Daimler als Mitglieder des fünf Unternehmen der Automobilindustrie umfassenden Betrugs-Kartells bekannt. Dennoch setzen die Bundesregierung und insbesondere die beiden südlichen Landesregierungen von Baden-Württemberg und Bayern ihre konspirativen Verhandlungen mit den Firmen des Diesel-Betrugs-Kartells fort, als wäre nichts geschehen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass die Bundesregierung keine notwendige kritische Distanz zu diesem Teil der organisierten Kriminalität in Deutschland wahrt und fordert die Beteiligung der Umweltverbände sowohl an den derzeitigen Verhandlungen mit der Industrie als auch am „Nationalen Forum Diesel“ am 2.8.2017.

Dazu erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unter größter Geheimhaltung führen derzeit vor allem Daimler, BMW, Audi und Volkswagen Verhandlungen mit den Bundesministerien für Verkehr und Umwelt sowie den Staatskanzleien von Baden-Württemberg und Bayern darüber, zu welchen freiwilligen Maßnahmen die Industrie bereit ist, anstatt klar zu fordern, dass die Fahrzeuge nach der Nachbesserung die Stickoxid-Grenzwerte auf der Straße einhalten müssen. Das Diesel-Kartell verweigert wirksame Hardware-Nachrüstungen und die Politik kuscht. Im Rahmen der freiwilligen Maßnahmen sollen die Firmen ‚Vorschläge‘ zur Reduktion der NOx-Emissionen um nur 25 Prozent zu machen. Zudem soll es keinen amtlich angeordneten Rückruf geben und die neuen Softwaremanipulationen ohne vorherige Prüfung und Genehmigung durch die Behörden erfolgen. Als würden nicht 10.600 Menschen jedes Jahr am Dieselabgasgift Stickstoffdioxid vorzeitig sterben, verzichtet die Politik auf Vorgaben für eine vollumfänglich ordnungsgemäße Abgasreinigung, die vor allem auch im Winterhalbjahr bei niedrigen Außentemperaturen funktioniert.“

Die Einhaltung der Luftqualitätswerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) an allen verkehrsnahen Messpunkten in Deutschland ist durch diese Placebo-Politik ausgeschlossen. Seit Jahren verändert sich die katastrophale Lage gerade an den stark befahrenen Durchgangsstraßen kaum. Aktuell zeigen immer noch über die Hälfte der verkehrsnahen Messpunkte Überschreitungen der Luftqualitätswerte um bis zu 100 Prozent.

Die DUH wird ihre 16 Verwaltungsklagen zu kurzfristig wirksamen Dieselfahrverboten in deutschen Städten unverändert fortsetzen. Bisher hat sie jede Klage gewonnen. Nach dem höchstrichterlichen Entscheid vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Frühjahr 2017 muss München bis zum 31.12. diesen Jahres alle Vorarbeiten für die Umsetzung eines Fahrverbots in München abgeschlossen haben. Auch für Stuttgart erwartet die DUH nach der Verhandlung am vergangenen Mittwoch (19.7.2017) eine klare Absage des Verwaltungsgerichts Stuttgarts zu den von Ministerpräsident Kretschmann kurzfristig eingebrachten Fake-Software-Versprechungen der Diesel-Firmen.

Als Bestätigung für ihre Rechtsauffassung, dass Euro 5+6 Diesel-Pkw mit rechtswidrigen Abschalteinrichtungen rechtskonform nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen, sieht die DUH die Forderung der EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska von vergangener Woche an die Verkehrsminister, manipulierte Fahrzeuge radikal aus dem Verkehr zu ziehen. Alle Fahrzeuge die nicht umgerüstet seien, müssten – so Bienkowska – ab dem 1.1.2018 stillgelegt werden.

Die DUH selbst hat am 7.7.2017 vor zehn Verwaltungsgerichten in Deutschland Klage eingereicht.  Mit diesen Verwaltungsgerichtsverfahren soll festgestellt werden, dass den vom Abgasbetrug betroffenen VW Fahrzeugen der Betrieb auf öffentlichen Straßen zu untersagen ist. Damit erhielten die Fahrzeughalter auch Rechtssicherheit gegenüber VW zur entweder korrekten Nachbesserung der Betrugsdiesel oder eben Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Links: 

Kontakt: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de 

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de 

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