Pressemitteilung
Münchner Umweltzone wird am 1. Oktober auf Grün verschärft - Deutsche Umwelthilfe kündigt Kontrollen an
: Die Landeshauptstadt München verschärft mit dreijähriger Verspätung ihre Umweltzone ab dem 1. Oktober 2012 auf Grün. Das bedeutet für die Autofahrer, dass ab kommenden Montag nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette in die Umweltzone einfahren dürfen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld in Höhe von 40 € und ein Strafpunkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei.
Im Gegensatz zu anderen deutschen Städten und Ballungsräumen mit massiven Überschreitungen der EU-weit geltenden Luftreinhaltewerten verweigert München seinen Bürgern auch nach dem 1. Oktober einen effektiven Schutz. So verzichtet die rot-grüne Stadtregierung auf jegliche Information der Bevölkerung über die Umweltzonenverschärfung und will trotz der extrem hohen Luftverschmutzung in der Münchener Innenstadt rechtswidrig erst zum Jahresbeginn 2013 mit Kontrollen beginnen.
Unmittelbar nach Verschärfung der Umweltzone auf Grün wird daher die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) mit eigenen unangekündigten Kontrollen in der Münchener Umweltzone beginnen. Dabei werden DUH-Mitarbeiter und Freiwillige stichprobenhaft einfahrende Fahrzeuge auf die Grüne Plakette kontrollieren. Festgestellte Verstöße gegen die Luftreinhaltebestimmungen wird die DUH zur Anzeige bringen.
"Während andere belastete Städte wie Berlin bereits seit Jahren eine ernsthafte Luftreinhaltepolitik betreiben, hat die Münchner Stadtregierung ein Herz für Dieselstinker. Sie gewährt massenhaft Ausnahmen, schließt stark befahrene Strassen von der Umweltzone aus und verzichtet schließlich auch auf eine Kontrolle der Verschärfung zum 1.10.2012. Es fehlt auch jegliche Information der Bevölkerung über die Verschärfung der Umweltzone. So wird jedenfalls keine Akzeptanz der Regelung erreicht, die dem Schutz der Gesundheit der Bürger dient. Durch unsere eigenen Feinstaubkontrollen übernehmen wir so lange die stichprobenhafte Kontrolle der Dieselstinker bis die Stadt freiwillig oder per Gerichtsentscheid erzwungen ihren Kontrollauftrag erfüllt", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Wie wichtig effektive Maßnahmen zur Luftreinhaltung gerade in München sind, zeigen die Messwerte aus dem Jahr 2011. An der Messstation in der Landshuter Allee wurden 48 Überschreitungstage für Feinstaub (PM10) verzeichnet. Das sind dreizehn mehr als gesetzlich pro Jahr erlaubt. Noch dramatischere Werte wurden für Stickstoffdioxid NO2 gemessen. An der Landshuter Allee wurde der Grenzwert von 40 µg/cbm um mehr als das Doppelte, am Stachus um fast das Doppelte 36 µg/cbm und an der Prinzregentenstraße um das 1,5 fache überschritten. Die DUH betont, dass die mit der Verschärfung der Umweltzonenregelung getroffenen Maßnahmen bei weitem zur Einhaltung der Grenzwerte nicht ausreichen, sondern dass weitere konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen. Dazu gehört unter anderem die konsequente Rußfilterpflicht für alle Baumaschinen und -fahrzeuge, zudem muss München nach Vorbild der Berliner Verkehrsbetriebe alle Busse des öffentlichen Verkehrs mit Partikelfilter und wirksamen Abgasnachbehandlungssystemen für Stickstoffdioxide (NO2) nachrüsten und die Einfahrt von Reisebussen ohne grüner Plakette konsequent verhindern. Zudem sei es unverständlich, warum zwar der Bereich innerhalb des Mittleren Rings zur Umweltzone erklärt wird, nicht aber der Mittlere Ring selbst, der im Bereich der Landshuter Allee eine der schmutzigsten Straßen Deutschlands ist.
„Formal verantwortlich ist die Bayerische Landesregierung als zuständige Behörde für die Aufstellung des Luftreinhalteplans. Aus diesem Grund hat unser Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger im Frühjahr Klage gegen die Bayerische Landesregierung eingereicht“ erklärte Resch. Unter der Luftverschmutzung leiden alle Bürger und Besucher Münchens, besonders aber die ärmeren Bevölkerungsschichten. Zudem sind vor allem Kinder, alte Mitmenschen und Personen mit Atemwegs- und Kreislaufbeschwerden besonders von dem hochgiftigen Schadstoffeintrag betroffen.
„Mitbürger die sich das Haus im Grünen nicht leisten können und oft an den besonders stark befahrenen Straßenzügen wohnen müssen sind hier besonders belastet. Doch trotz der alarmierenden Hochstufung der Dieselmotorabgase auf dieselbe Stufe wie Asbest durch die Weltgesundheitsorganisation WHO im Juni ist der Münchner Stadtregierung diese Bevölkerungsgruppe offensichtlich ebenso gleichgültig wie der für die Luftreinhaltemaßnahmen mitzuständige Regierung von Oberbayern.“ so Resch.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4,
10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Remo Klinger
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstraße 15, 10719 Berlin
Tel. 030 88472-80, 0171 2435458, klinger@geulen.com
Barbara Metz
stellvertretende Leiterin Verkehr Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0170 7686923, Tel.: 030 240086774, Fax: 030 2400867 – 19, goeppel@duh.de
Daniel Eckold
Pressesprecher, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 0302400867-0, Mobil: 0151 550 17 009, Fax: 030 2400867-19, E-Mail: eckold@duh.de