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Pressemitteilung

McDonalds führt seine Kunden mit als „Mehrweg“ getarnten Cola Ball-Flaschen in die Irre

Berlin, Mittwoch, 31.05.2006

Deutsche Umwelthilfe beklagt „als Marketing-Gag verkleideten Frontalangriff auf das Getränke-Mehrwegsystem“ und mahnt die Fastfood-Kette wegen Verbrauchertäuschung ab - Getränkefachgroßhandel geht wettbewerbsrechtlich gegen pfandfreien Einwegverkauf vor

Im Windschatten der Fußball-WM versuchen sich die US-Konzerne McDonalds und Coca-Cola als Tabubrecher. Mehrere Millionen fußballförmige Einweg-Coca-Cola-Plastikkugeln mit dem Aufdruck „Mehrwegflasche“ sollen bis zum Tag des Endspiels am 9. Juli an den Fan gebracht werden - ohne dass dafür ein Pfand erhoben wird. Weil das in eklatantem Widerspruch zur geltenden Verpackungsverordnung steht, wehren sich die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und der Bundesverband des Deutschen Geträn­kefachgroßhandels (GFGH) gegen diese Praxis. Die DUH hat McDonalds wegen Ver­brauchertäuschung abgemahnt. Betriebe des GFGH gehen zudem wettbewerbsrechtlich gegen die Nichterhebung eines Pfandes vor.

„Wir erleben einen unglaublich dreisten Angriff auf das Getränke-Mehrwegsystem“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Nachdem die Einweglobby mit ihrem Versuch gescheitert ist, das Pfand auf Einweggetränke zu verhindern, erleben wir nun eine raffinierte Verbrauchertäuschung, indem Ex-und-Hopp-Behälter pfandfrei als umweltfreundliche Mehrwegflaschen getarnt verkauft werden.“ Das führe nicht nur unter Umgehung der Gesetze die Verbraucher in die Irre, sondern sei auch noch äußerst lukrativ: So fallen weder Kosten für die Beteiligung am Einwegpfandsystem an, noch zahlt Coca Cola die Grüne Punkt Gebühr. „Die Konzernstrategen von Coca-Cola und McDonalds spekulieren darauf, dass in der Phase der Fußballeuphorie jeder als Spielverderber gilt, der auf diesen offenen Gesetzesbruch aufmerksam macht. Das ist nicht nur hintersinnig, sondern auch hinterhältig. Kämen die Konzerne damit jetzt im Windschatten der Fußball-WM durch, würden die Verbraucher bald von einer neuen Einwegwelle - als Mehrweg getarnt - überrannt“, so Resch. Was wie eine einmalige Sonderaktion gestartet worden sei, werde, wenn dieser erste Versuch beanstandungsfrei bliebe, zahlreiche Nachahmer finden.

Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels hat bei Coca-Cola gegen den offensichtlichen Versuch, sich über den pfandfreien Verkauf von Einweg-Plastik­flaschen Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, in einem Schreiben scharf protestiert. Der Getränkefachgroßhandel verstehe das Vorgehen „als Aushebelung der Regelungen der Verpackungsverordnung, mit dem eine Einwegverpackung unter dem Deckmantel einer Mehrweg-Deklaration vertrieben wird“, sagte der Geschäftsführende GFGH-Vorstand Günther Guder. Getränkefachhändler seines Verbandes gingen gegen die Praxis von McDonalds-Verkaufsstellen juristisch vor und haben diese gestern wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Guder: „Der aktuelle Fall ist ein klarer Rechtsverstoß.“  Bedrohlicher sei jedoch, dass erneut von einzelnen Unternehmen „ein offensichtlich strategisch angelegter Versuch gestartet wird, das deutsche Mehrwegsystem zu  diskreditieren und zu erodieren.“  Manche Konzerne glaubten offenbar, dass für sie geltendes Recht keine Verbindlichkeit habe.

Seit dem 17. Mai bringt McDonald nach eigenen Angaben täglich 300.000 der „Coke-Bälle“ in „limitierter Auflage“ bis zum Abschluss der Fußballweltmeisterschaft auf den Markt. Die Viertel-Liter-Rundflaschen tragen die Aufschrift „Mehrwegflasche“. Gleichzeitig werden die Kunden in Werbeveröffentlichungen aufgefordert, die mit sechs unterschiedlichen Fan-Motiven ausgestatteten Kunststoffflaschen zu sammeln. Diese als „Mehrwegflaschen“ getarnten, dünnwandigen Einweg-Behälter sollen erkennbar nicht zurückgebracht werden, entsprechende Aufforderungen fehlen in den Werbeveröffentlichungen der Unternehmen. Die Tatsache, dass zudem kein Pfand erhoben wird, führt dazu, dass praktisch keine leeren Plastikflaschen bei McDonalds abgegeben werden. DUH-Testkäufe ergaben, dass einzelne Filialen die Rücknahme ausdrücklich unter dem Hinweis verweigern, es sei zuvor ja kein Pfand erhoben worden.

Zwar behauptet Coca-Cola, die Flaschen könnten an ihrem Produktionsort Genshagen bei Berlin auch wiederbefüllt werden. Tatsächlich bezweifelt die DUH ein funktionierendes   Mehrweg-Rücknahme, -Reinigungs- und Wiederbefüllungssystem. Es wäre auch unsinnig: Denn wegen der Kürze der Fußball-Weltmeisterschaft ist an eine mehrfache Wiederverwendung gar nicht zu denken. Die Kette Erstverkauf, Rückgabe, Wiederaufbereitung inklusive Reinigung der Flasche, nochmalige Abfüllung, Vertrieb und erneuter Verkauf könne gar nicht mehrfach durchlaufen werden. Zudem kommen nach Recherchen der DUH pro McDonalds Filiale nur einzelne Flaschen zurück.
Tatsächlich bestätigen befragte Filialmitarbeiter, dass praktisch kein Kunde auf die Idee komme, die Coke Ball-Flaschen zurückzubringen. Schließlich werde dafür nicht geworben und es gebe ohne vorherige Pfanderhebung auch keinerlei Anreiz. Lediglich Behälter, die als Teil eines McDonald-Menüs vertrieben würden, blieben teilweise in den Filialen liegen und würden in eigenen „Sammelbehältnissen“ entsorgt.

Die DUH verlangt in ihrer Eigenschaft als klageberechtigter Verbraucherschutzverband von McDonalds Deutschland bis zum morgigen Donnerstag, 15 Uhr, die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Zudem fordert die DUH die zuständigen Landesbehörden und das Bundesumweltministerium in Berlin auf, ordnungsrechtlich gegen McDonalds und Coca Cola vorzugehen.

Für Rückfragen

Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des deutschen Getränkefachgroßhandels e. V. Monschauer Str. 7, 40549 Düsseldorf; Tel.: 0211 5065218, Fax.: 0211 683602, Mobil: 0172 2424950, E-Mail: guder@bv-gfgh.de

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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