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Pressemitteilung

Mainz lenkt nach Klage der Deutschen Umwelthilfe ein und startet Umweltzone für saubere Luft

Berlin, Montag, 04.06.2012

DUH begrüßt wichtigen Schritt zur Verbesserung der Luftqualität – Weitere Maßnahmen für ausreichende Luftreinhaltung bleiben notwendig – DUH und beklagte Behörde lassen Klageverfahren ruhen – Stadt und Umweltorganisation beraten gemeinsam über weitere Ansätze zur Luftreinhaltung

© F. Matheis/Wikimedia.de
© F. Matheis/Wikimedia.de

Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz wird eine Umweltzone einführen - das gab die Stadt letzte Woche gegenüber der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) bekannt. Damit ist ein Ende des monatelangen Rechtsstreits zwischen ihr und der Umweltschutzorganisation in Sicht. Die DUH hatte das zuständige Landesamt für Umwelt im November 2011 verklagt, weil es trotz wiederholter Überschreitungen der Luftschadstoff-Grenzwerte untätig blieb. Beide Seiten einigten sich nun darauf, das Verfahren ruhen zu lassen. Die Umweltschutzorganisation behält sich jedoch vor, die Klage wieder aufzunehmen, sollte Mainz bis Herbst 2012 kein umfassendes Konzept vorstellen, das eine ausreichende Luftreinhaltung in der Altstadt gewährleistet.

Die Umweltzone ist eines der effektivsten Instrumente zur Luftreinhaltung im Verkehr. Aus Sicht der DUH reicht sie in Mainz jedoch nicht aus, um die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einhalten zu können. Deshalb seien ergänzende Maßnahmen nötig, deren Umsetzung man durch die Aussetzung des Klageverfahrens erleichtern wolle.

Wir bewerten es als erstes positives Zeichen, dass sich die Landeshauptstadt Mainz nach langer, grundsätzlicher Weigerung endlich für eine Umweltzone und damit für eine Verbesserung der Luftqualität entschieden hat“, betont Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. „Die bisher bekannt gewordenen Inhalte dieser Umweltzone sind allerdings noch nicht ausreichend. In Gesprächen mit der Stadt und der Landesregierung werden wir in den kommenden Wochen ausloten, ob es eine Bereitschaft zu weiterführenden Maßnahmen gibt.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt, ergänzt:  „Sollte die Stadt Mainz in den nächsten Monaten ein weiterführendes Konzept vorlegen, um die Luftschadstoff-Grenzwerte einzuhalten, werden wir die Klage nicht weiter verfolgen. Bleibt die Umweltzone jedoch das einzige Mittel zur Luftreinhaltung, werden wir das Klageverfahren im Herbst wieder aufnehmen.“

Die Stadt Mainz wird in Kürze zu einem Auftaktgespräch einladen, um weiterführende Ansätze zur Luftreinhaltung zu diskutieren. Der internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich begleitet den Dialogprozess. „Eine umfassende Lösung muss auch Maßnahmen enthalten, um die schädlichen NO2-Emissionen zu reduzieren. Die Umweltzone ist ein zentraler Baustein. Es müssen aber weitere Maßnahmen hinzukommen, um die Einhaltung der EU-Vorgaben zu gewährleisten“, so Friedrich. „Deshalb sind ergänzende Schritte, wie die Nachrüstung von Bussen, nicht nur mit Partikelfiltern, sondern auch mit NOx-Minderungskatalysatoren, der massive Ausbau des Radverkehrs und die Erhöhung seiner finanziellen Förderung sowie eine Verkehrssteuerung zur Reduktion der NO2-Konzentrationen in der Altstadt von Mainz unbedingt notwendig.“

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030 88472-80, 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Dr. Axel Friedrich, internationaler Verkehrsberater, Mobil: 0152 294 83857, axel.friedrich.berlin@gmail.com

Daniel Eckold
, Pressesprecher, Deutsche  Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de

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