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Pressemitteilung

Luxemburger Urteil bestätigt Umweltnutzen des Dosenpfands

Dienstag, 14.12.2004

Deutsche Umwelthilfe über Luxemburger Dosenpfand-Urteil erleichtert. EuGH macht den Weg für Bundesrats-Zustimmung am Freitag frei

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) nimmt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zur deutschen Einweg-Pfandregelung mit großer Erleichterung zur Kenntnis. Die Entscheidung eröffnet die Chance, den jahrelangen quälenden Streit über das so genannte Dosenpfand in dieser Woche im Bundesrat faktisch zu beenden. Damit besteht endlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten. „Der EuGH hat mit seinem Urteil den Weg frei gemacht für die Verabschiedung der Pfandnovelle im Bundesrat an diesem Freitag“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die dem Bundesrat vorliegende Novelle beendet auch das Ärgernis der vom EuGH kritisierten so genannten „Insellösungen“, so dass die Kunden ihre Verpackungen künftig überall zurückgeben können, nicht nur in Filialen jener Discounter-Ketten, wo sie sie gekauft haben.

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist der Umweltnutzen der deutschen Pfandregelung nun auch auf EU-Ebene höchstrichterlich bestätigt. Die Bepfandung trägt nach Überzeugung der Luxemburger Richter „zur Verbesserung der Verpackungsabfallverwertung bei“ und leistet außerdem „einen Beitrag zur Verringerung von Abfällen in der Natur“. Auch Getränkeimporteure müssen sich nach diesem Urteil an dem Pfandsystem beteiligen, wenn sie weiter in Deutschland Getränke in Einwegverpackungen verkaufen wollen.

Gleichzeitig haben die Luxemburger Richter angemessene Fristen beim Übergang vom alten Sammel- und Verwertungssystem („Grüner Punkt“) zum Einwegpfand-System angemahnt. Die Kritik bezieht sich auf das Jahr 2002 vor Einführung der Pfandregelung und ist insofern fast zwei Jahre nach dem Start des Dosenpfands weitgehend Schnee von gestern. „Diese Kritik hat nur noch statistischen Wert“, kommentiert Günther Guder, Geschäftsführer des Bundesverbands des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. „Inzwischen existieren zwei gut eingeführte Rücknahmesysteme.“ Im Übrigen hätten Handel und Getränkeindustrie „die Klagen aus dem Ausland mit ihrer jahrelangen Boykotthaltung erst ausgelöst“.

Mit dem Luxemburger Urteil sind endgültig jene widerlegt, die über Jahre mit allen juristischen Mitteln und politisch fragwürdigen Kampagnen versucht haben, den ökologischen Nutzen der Pfandpflicht in Misskredit zu bringen. „Die Einweglobby ist mit ihrer Fundamentalkritik an der Pfand- und Rücknahmepflicht endgültig gescheitert“, sagt Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien e.V. „Niemand kann jetzt mehr an der Zulässigkeit des Dosenpfands zweifeln, auf das die mittelständische Brauwirtschaft von Anfang an gesetzt hat“.

DUH, Getränkefachgroßhandel und mittelständische Brauer fordern Handel und Getränkeindustrie im In- und Ausland auf, ihren Widerstand nun endlich aufzugeben und die Regelung als Chance für die Zukunft zu begreifen.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Jürgen Resch

Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4 ,78315 Radolfzell

Tel.: 0 77 32 / 99 95-0, Fax: 0 77 32 / 99 95-77, Mobil: 01 71 / 3 64 91 70

E-Mail: info@duh.de

Günther Guder

Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V., Monschauer Str. 7 ,40549 Düsseldorf

Tel.: 0211/683938, Fax: 0211/683602, Mobil: 0172 2424950

E-Mail: GFGH_Verbaende@compuserve.com

Roland Demleitner

Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V., Justus-Staudt-Straße 2 ,65555 Limburg

Tel.: 06431/52048, Fax: 06431/53612, Mobil: 0171 5311444

E-Mail: roland.demleitner@oms.de

Dr. Gerd Rosenkranz

Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4 (Eingang: Neue Promenade 3) ,10178 Berlin

Tel.: 030/258986-15, Fax: 030/258986-19, Mobil: 0171/5660577

E-Mail: rosenkranz@duh.de

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