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Pressemitteilung

Luftreinhaltung: Bundesregierung legt Veto im EU-Umweltrat ein

Berlin, Donnerstag, 17.12.2015

Nur wenige Tage nach dem Klimagipfel: Bundesumweltministerium stimmt gegen Richtlinie für Luftreinhaltung in Europa

© Dusan Kostic/fotolia
© Dusan Kostic/fotolia

Am gestrigen Mittwoch, 16.12.2015, hat der Umweltrat in Brüssel über seine Position zur europäischen Luftreinhaltepolitik abgestimmt. In der revidierten Richtlinie über Nationale Emissionshöchstmengen, kurz NERC, sollen europaweit Minderungsziele für den Ausstoß von Luftschadstoffen bis 2030 festgelegt werden. Dazu zählen unter anderem Ammoniak und Methan. Deutschland stimmte überraschend gegen den aktuellen Entwurf der luxemburgischen Präsidentschaft. Begründung: Das für Deutschland vereinbarte Reduktionsziel für Ammoniak sei mit 29 Prozent noch immer zu hoch. Insgesamt bleibt der Beschluss, mit dem Rat, Parlament und Kommission nun in die
Trilog-Verhandlung gehen, deutlich hinter den Erwartungen zurück.

„Die Bundesregierung fällt mit ihrem Veto den Bürgerinnen und Bürgern in den Rücken. Sie verweigert dringend notwendige Reformen gegen die Luftverschmutzung und für den Gesundheitsschutz der Menschen in Europa. Nach dem Klimagipfel in Paris ist das ein absolut falsches Zeichen“, kommentiert Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), den Beschluss.

Während der Verhandlungen ist das klimawirksame Treibhausgas Methan vollständig aus dem Beschluss gestrichen worden, obwohl es als bedeutender Vorläuferstoff des gesundheitsschädlichen bodennahen Ozons gilt. Für Ammoniak wurde das Minderungsziel für Deutschland von 39 Prozent auf 29 Prozent Gesamtemissionen deutlich gedrosselt. Ammoniak-Emissionen sind verantwortlich für die besonders in Deutschland zunehmende Belastung mit Feinstaub. Nach Schätzungen der Europäischen Umweltagentur führen diese allein in Deutschland jährlich zu fast 60.000 vorläufigen Todesfällen.

Seit Jahren werden die Emissionshöchstmengen für Ammoniak überschritten, ohne dass angemessene Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Deutschland drohen aus diesem Grund mehrere Vertragsverletzungsverfahren. Von der Untätigkeit der Bundesregierung profitieren ausschließlich die Vertreter der industriellen Landwirtschaft – etwa 80 Prozent der Ammoniak-Emissionen stammen aus nur drei Prozent der besonders großen, industriellen Betriebe.

„Trotz bekannter und erprobter Minderungsmaßnahmen geben einige Mitgliedstaaten dem Lobbydruck von Industrie und Landwirtschaft nach und haben die Grenzwerte für Luftschadstoffe deutlich nach unten korrigiert. Diese Entscheidung hat drastische Konsequenzen für die menschliche Gesundheit, die Natur und die Biodiversität in Europa“, so Saar weiter.

Trotz der vier Gegenstimmen aus Deutschland, Polen, Österreich und Dänemark wurde der Vorschlag des Umweltrats angenommen. „Klimaschutz und Luftreinhaltung müssen gemeinsam vorangebracht werden, wenn wir die langfristigen Ziele erreichen wollen. Die Bundesregierung muss zeigen, dass sie diese Erkenntnis ernst nimmt und in ambitionierte Politik umsetzen und nicht den Interessen einzelner Sektoren opfern will“, fordert Saar. Der Rat der EU, Kommission und Parlament sind nun aufgefordert, sich im Rahmen der Trilog-Verhandlungen für ambitionierte und wirkungsvolle Minderungsziele einzusetzen.

Weitere Informationen zur NERC-Richtlinie finden Sie hier. Sowie Näheres zum Luftschadstoff Methan und bodennahem Ozon.

Kontakt:

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
Tel.: 030 2400867-72, Mobil: 0151 16225862, E-Mail: saar@duh.de 

Ann-Kathrin Marggraf
, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: marggraf@duh.de  

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