Pressemitteilung
Luftreinhalteplan Stuttgart verfehlt sein Ziel – Deutsche Umwelthilfe fordert deutliche Nachbesserungen und generelle Diesel-Fahrverbote auch für Euro 6
Berlin/Stuttgart, 16.6.2017: Der vom Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegte Maßnahmenkatalog wird nicht dazu beitragen, dass die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) zum 1. Januar 2018 eingehalten werden. Mindestens drei weitere Jahre wollen Landesregierung und Landeshauptstadt den Menschen hohe Überschreitungen der Grenzwerte zumuten und mit Ansage weiter gegen EU-Recht verstoßen. Dies zeigt eindrucksvoll das vom Regierungspräsidium Stuttgart in Auftrag gegebene Wirkungsgutachten. Um vor allem den NO2-Grenzwert ab dem 1. Januar 2018 einzuhalten, fordert die DUH ein generelles Diesel-Fahrverbot auch für Euro 6 Fahrzeuge, das nicht nur an Tagen mit Feinstaub-Alarm gilt, sondern an 365 Tagen im Jahr. Ausnahmen dürfen nur für die Fahrzeuge gelten, die auf der Straße den Euro 6 Abgasgrenzwert von 80 mg NOx/km unterschreiten.
„Mit dem vorliegenden Luftreinhalteplan lassen Kretschmann und Kuhn die Stuttgarter Bürger im Dieseldunst stehen und verneigen sich erneut tief vor den Autokonzernen. Anstatt den Gesundheitsschutz endlich ernst zu nehmen und dies einmal auch so klar wie der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter auszusprechen, wird im Ländle sogar für den Diesel geworben. Und dies, obwohl der Landesregierung bekannt ist, dass bis auf wenige Ausnahmen Euro 6 Diesel die mit Abstand höchsten Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden zeigen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Der Luftreinhalteplan muss beim öffentlichen Personennahverkehr erheblich nachgebessert werden. Die Autostadt Stuttgart muss sich grundsätzlich wandeln und den Fahrradverkehr, S-Bahn, saubere Busse und Taxis stärker in den Fokus nehmen.“
Massive Kritik übt die DUH an der Verwendung veralteter Emissionsfaktoren für Euro 5 und 6 Dieselfahrzeuge im Wirkungsgutachten. Nachdem das Umweltbundesamt die realen Stickoxid-Emissionen insbesondere für die aktuell verkauften Dieselfahrzeuge im April 2017 erheblich heraufsetzen musste und vor allem im Winterhalbjahr viele Euro 6 Diesel sogar schmutziger sind als 15 Jahre alte Euro 4 Diesel, ergibt sich allein hieraus die Notwendigkeit der Ausdehnung der Dieselfahrverbote auf alle Abgasstufen und 365 Tage im Jahr. „Eine Beschränkung der Fahrverbote auf Feinstaubalarmtage ist nicht ausreichend und für die Belastung der Stuttgarter Luft mit Stickstoffdioxid auch nicht logisch“, kritisiert Resch.
Doch selbst unter den von den Stuttgarter Behörden gewählten optimistischen Annahmen wird mit einer legalen Luftsituation in Stuttgart erst im Jahr 2021 gerechnet. „Viel zu spät“, wie Resch anmerkt. „Spätestens zum 1. Januar 2018 müssen die Grenzwerte eingehalten werden. Die Bürger in Stuttgart müssen endlich saubere Luft atmen können.“ Die verbindlichen Grenzwerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid gelten seit 2010, die für Feinstaub bereits seit 2005.
Auch die seit Februar 2017 geltende „Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen“, die ein zeitlich befristetes Betriebsverbot für „Komfort-Kamine“ vorsieht, reicht nicht aus, um die Partikelemissionen aus Holzfeuerungsanlagen deutlich zu senken. Die DUH fordert daher ein dauerhaftes Betriebsverbot von Anlagen ohne wirksame Emissionsminderungstechnik.
Die DUH hatte im November 2015 Klage wegen anhaltender Luftschadstoffbelastung in Stuttgart eingereicht. Die öffentliche Verhandlung findet am 19. Juli 2017 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart statt. Die britische Organisation Client Earth unterstützt diese Klage.
Links:
3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
Stellungnahme der DUH und Hintergrundpapier für saubere Luft finden Sie am Ende dieser Seite.
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