Pressemitteilung
Lückenhaftes Verbot von Öl- und Gasbohrungen in der Nordsee: Deutsche Umwelthilfe fordert Nachbesserungen am Bundesnaturschutzgesetz
Berlin, 6.11.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert wesentliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, der heute in erster Lesung im Bundestag debattiert wird. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Suche und Förderung von Öl und Gas in Meeresschutzgebieten einschränken. Die DUH begrüßt die grundsätzliche Absicht des Gesetzesvorschlags, kritisiert aber, dass neue Gasbohrungen, wie beispielsweise in Meeresschutzgebieten vor Borkum, weiterhin durch Befreiungen vom Naturschutz möglich wären.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
„Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Verbot von Öl- und Gasförderung in der Nordsee enthält problematische Regelungslücken. Zwar schränkt der Entwurf die Förderung von Öl und Gas in Meeresschutzgebieten ein, er lässt aber Hintertürchen für fossile Projekte durch mögliche Befreiungen offen. Genau solche Konstruktionen im Gesetz haben die Bohrungen vor Borkum, teils unter Naturschutzgebieten, überhaupt erst möglich gemacht. Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages auf, den Vorschlag des Bundesumweltministers zu verbessern, die vorhandenen Lücken im Gesetzentwurf zu schließen und unsere bereits stark belasteten Meere effektiv zu schützen.“
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
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