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Pressemitteilung

LNG-Terminal Lubmin: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern umgeht mit Zulassung eines Probebetriebs gesetzliche Vorgaben

Donnerstag, 22.12.2022

• Landesumweltminister Till Backhaus hat gestern bekannt gegeben, dass ein angeblicher „Probebetrieb“ des LNG-Terminals Lubmin zugelassen wurde

• Mit diesem Vorgehen umgeht die Landesregierung gesetzliche Vorgaben sowie Veröffentlichungspflichten aus dem LNG-Beschleunigungsgesetz

• Einwendungen der Deutschen Umwelthilfe und anderer Umweltverbände bleiben weiterhin unbeantwortet

© Mike Mareen / stock.adobe.com
Pipelines leading the LNG terminal and the LNG tanker

Berlin, 22.12.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert scharf, dass die Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern einen Betrieb des LNG-Terminals Lubmin ohne die dafür erforderliche Genehmigung zugelassen haben. Dass ein angeblicher „Probebetrieb“ erlaubt wurde, geht aus einer Pressemitteilung von Landesumweltminister Till Backhaus hervor. In der Mitteilung räumt der Minister selbst ein, dass eine Genehmigung für den Betrieb des Terminals erst nach Prüfung aller Einwendungen und frühestens im Januar erfolgen kann. Laut Recherchen des NDR soll es sich jetzt mitnichten um eine bloße Prüfung der Betriebstüchtigkeit handeln, sondern um einen dauerhaften Normalbetrieb mit einer täglichen vierstündigen Gaseinspeisung. Diesem kommerziellen Betrieb des Terminals vor der Genehmigung fehlt jedoch die Rechtsgrundlage. Die Landesbehörden umgehen so bundesrechtliche Vorgaben. Fragen der DUH zu den Rechtsgrundlagen ließ das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt bisher unbeantwortet.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ignoriert, dass es für einen kommerziellen Betrieb des LNG-Terminals Lubmin bisher keine gesetzliche Grundlage gibt. Der angebliche ‚Probebetrieb‘ ist nur ein Deckmantel, tatsächlich soll in einem kommerziellen Betrieb offenbar täglich Gas eingespeist werden. Die Landesbehörden verstoßen auch erneut gegen die Veröffentlichungspflichten aus dem LNG-Beschleunigungsgesetz. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig muss ihre Behörden zur Ordnung rufen und ein rechtsstaatliches Verfahren sicherstellen. Die zahlreichen Einwendungen von Umweltverbänden und Bürgerinnen und Bürger müssen ernst genommen und bearbeitet werden, bevor ein regulärer Betrieb begonnen wird. Anhand der lückenhaften Genehmigungsunterlagen des Unternehmens Regas ist das LNG-Projekt gegenwärtig ohnehin nicht genehmigungsfähig und muss abgesagt werden.“

Das Vorgehen der Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern ist offenbar eine Reaktion auf den Druck des Betreiberunternehmens Regas. Das LNG-Terminalschiff Neptune ist bereits am 16.12.2022 im Hafen Lubmin eingetroffen. Nun ist auch der erste LNG-Tanker, die Seapeak Hispania, vor Lubmin angekommen. Dies erzeugt offenbar Handlungsdruck, eine Entladung des LNG zu erlauben. Für den Transport des LNG vom Tanker durch den flachen Greifswalder Bodden zum Terminalschiff im Hafen soll der kleinere LNG-Carrier Coral Furcata eingesetzt werden, der ebenfalls vor Sassnitz bereitliegt.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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