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Pressemitteilung

LNG-Terminal Brunsbüttel: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Genehmigung der neuen Anbindungspipeline

Montag, 12.06.2023

• 55 Kilometer lange Erdgaspipeline unnötig für Betrieb des schwimmenden Terminalschiffs Höegh Gannet in Brunsbüttel

• Genehmigung der Pipeline schafft Fakten, um später das langlebige und viel größere Land-Terminal in Brunsbüttel bauen zu können

• Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein: Betrieb der Pipeline mit Kapazität von jährlich zehn Milliarden Kubikmetern Erdgas verstößt gegen das Klimaschutzgesetz

 

© Mike Mareen / stock.adobe.com
Pipelines leading the LNG terminal and the LNG tanker

Berlin, 12.6.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die Genehmigung der Anschlusspipeline für das geplante LNG-Terminal Brunsbüttel eingereicht. Diese sieht einen vollständigen und unbefristeten Betrieb mit jährlich bis zu zehn Milliarden Kubikmetern fossilem Erdgas vor. Das verstößt nach Ansicht der DUH gegen die verbindlichen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes und ist deswegen rechtswidrig. 

Die Pipeline ist zudem nicht für die Anbindung des LNG-Terminalschiff Höegh Gannet erforderlich, das von RWE betrieben wird und bereits seit April Gas in das Netz einspeist. Vielmehr diene die Pipeline dem Anschluss eines in Brunsbüttel geplanten landgebundenen LNG-Terminals. Auch eine Analyse der Technischen Universität Berlin kommt zu dem Ergebnis, dass der Großteil des Gases der Höegh Gannet ohnehin von den Chemiebetrieben am Standort Brunsbüttel verbraucht wird. Für das übrige Gas reicht die Kapazität des bereits bestehenden Transportnetzes in Schleswig-Holstein. Von der Genehmigungsbehörde in Schleswig-Holstein wurde der Bedarf nicht geprüft, sondern pauschal behauptet – unter Verweis auf das LNG-Beschleunigungsgesetz, dessen Annahmen aus dem Frühjahr 2022 längst überholt sind. Auch die massiven Klimawirkungen, die mit dem Ausstoß von bis zu 20,5 Millionen Tonnen CO2 verbunden sind, wurden nicht berücksichtigt.

Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Noch immer tun die Genehmigungsbehörden bei den LNG-Projekten so, als wären wir im Krisen- und Panikmodus aus der ersten Jahreshälfte 2022. Dabei belegen inzwischen zahlreiche Studien, dass es für die festen LNG-Terminals an Land keinen Bedarf gibt. Vielmehr droht durch die Schaffung von LNG-Überkapazitäten eine langfristige fossile Abhängigkeit, eine Verfehlung der Klimaziele und hohe Kosten für die Steuerzahler. Für das schwimmende LNG-Terminalschiff Höegh Gannet, das als Reaktion auf die Energiekrise nach Brunsbüttel verlegt wurde, wird die Pipeline nicht benötigt. Mit Genehmigung und Bau der Leitung werden wieder einmal bei einem LNG-Projekt Fakten geschaffen, ohne dass alle vorhandenen Informationen in Ruhe bewertet werden. Wir haben unsere Argumente im Genehmigungsverfahren vorgetragen. Nachdem diese ignoriert wurden, bleibt uns keine andere Wahl, als die Pipeline vor Gericht zu stoppen."

Darüber hinaus haben die Behörden in Schleswig-Holstein auf die rechtlich erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet. Die mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz geschaffene Möglichkeit zur Aussetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach Auffassung der DUH europarechtswidrig und deshalb ungültig – zumal die im Gesetz beschriebenen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Demnach kann die Umweltverträglichkeitsprüfung insbesondere bei einer Gasmangellage sowie einer besonderen Dringlichkeit übergangen werden. Nichts davon war bei der Erteilung der Genehmigung im März 2023 der Fall.

Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz: „Bereits heute, drei Monate vor der gesetzlichen Frist, sind die deutschen Gasspeicher wieder zu 75 Prozent gefüllt. Die Gasversorgung ist stabil, nicht zuletzt dank der Einsparungen der Haushalte. Derzeit besteht keine Gasmangellage, und sie war auch zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung für den kommenden Winter nicht zu erwarten. All das haben die Behörden in Schleswig-Holstein bei der Genehmigung der Pipeline jedoch ignoriert. Die besonders wichtige Umweltverträglichkeitsprüfung wurde ausgesetzt, obwohl dafür die Voraussetzungen fehlten. Sowohl die Aussetzung als auch die Genehmigung insgesamt basieren auf einer veralteten Faktenlage. Dies muss gerichtlich gestoppt werden, damit die Klimaschutzziele nicht gefährdet werden.“

Hintergrund:

Die 55 Kilometer Erdgastransportleitung ETL 180 soll das geplante landseitige LNG-Terminal Brunsbüttel an das Fernleitungsnetz bei Hetlingen/Haseldorf anschließen. Die Pipeline, die vom niederländischen Konzern Gasunie betrieben werden soll, ist mit einer Kapazität von jährlich zehn Milliarden Kubikmeter Erdgas geplant. Die DUH hatte zuvor bereits per Einwendung eine Ablehnung der Genehmigung gefordert. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Amt für Planfeststellung Energie Schleswig-Holstein. Durch die Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns befindet sich die Pipeline bereits im Bau.

Link:

  • Die Klageschrift schicken wir Ihnen gerne auf Anfrage zu. 

Kontakt: 

Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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