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Pressemitteilung

Letzte Chance für mehr Klimaschutz: Energieeinsparverordnung beschäftigt erneut den Bundesrat

Berlin, Dienstag, 10.09.2013 Dateien: 1

Deutsche Umwelthilfe appelliert an Bundesländer, Gebäudebestand bei der EnEV-Novelle endlich einzubeziehen – Regelung muss Energiekosten der Haushalte deutlich senken – DUH legt Hintergrundpapier zur energetischen Gebäudesanierung vor

 

 

: Am morgigen Mittwoch hat der Bundesrat die Chance, vier verlorene Jahre auf dem Feld der Energieeffizienz im Gebäudebereich versöhnlich zu beschließen: Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert die Bundesländer auf, bei erneuten Beratungen des Umweltausschusses der Länderkammer über die umstrittene Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) endlich für mehr Klimaschutz und eine spürbare Senkung der Energiekosten bei den privaten Haushalten zu sorgen.

„Das im Energiekonzept ausdrücklich verkündete Ziel der Bundesregierung, bis 2050 einen ‘nahezu klimaneutralen Gebäudebestand‘ zu erreichen, steht bislang nur auf dem Papier. Mit der Novelle der EnEV besteht die Chance, das zu ändern. Es darf der Politik nicht egal sein, dass sich die Heizkosten für Privathaushalte seit dem Jahr 2000 nahezu verdoppelt haben. Vielmehr müssen endlich zeitgemäße Effizienzziele im Gebäudebestand beschlossen werden“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann.

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Bundesrat die Beratungen über die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) kurzfristig vertagt. Am Mittwoch befasst sich nun ein Unterausschuss des Bundesrats-Umweltausschusses erneut mit dem Thema. Im bislang vorliegenden Entwurf für eine Novelle der EnEV wird der für die Energiewende entscheidende Gebäudebestand erneut nicht einmal adressiert. Stattdessen werden sogar erstmals überhaupt die Anforderungen an den Gebäudebestand von dem an Neubauten abgekoppelt. Darüber hinaus fehlt im Entwurf für die EnEV-Novelle jede Regelung zum Austausch völlig veralteter Heizungsanlagen.

Derzeit werden in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts nicht einmal 130.000 Gebäude jährlich neu errichtet. Dem stehen aber etwa 20 Millionen Bestandsgebäude gegenüber. Drei Viertel von ihnen wurden vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung 1979 errichtet. „Diese Gebäude sind oft gar nicht oder aus heutiger Sicht erbärmlich energetisch saniert. Häuser, die mit den heute marktüblichen Techniken modernisiert werden, können ihren Energiebedarf massiv senken. Ohne flächendeckende energetische Sanierungen im Gebäudebestand verfehlt die Energiewende ihre Ziele“, warnt Cornelia Ziehm, die Leiterin Klimaschutz und Energiewende bei der DUH. Das bestätige im Übrigen auch die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept aus dem Jahr 2010. Außerdem entwickelten sich die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung angesichts steigender Energiepreise für immer mehr Mieter zu einer unkalkulierbaren „zweiten Miete“, so Ziehm. 

Grundlegende Informationen und Fakten, zur energetischen Gebäudesanierung, zu ihrer ökonomischen und ökologischen Sinnhaftigkeit für Hauseigentümer, Mieter und Handwerksbetriebe, hat die DUH in einem aktuellen Hintergrundpapier unter dem Titel „Energetische Gebäudesanierung? – Ja, bitte!“ zusammengestellt. Sie finden das Papier am Ende dieser Meldung zum Download.

Kontakt:

Michael Spielmann, Bundesgeschäftsführer
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 016090914431; E-Mail: spielmann@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende
Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0160 94182496; E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse
Tel.: 0302400867-0; Mobil: 0171 5660577; E-Mail: rosenkranz@duh.de

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