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Pressemitteilung

Letzte Ausfahrt Umweltgesetzbuch: Koalition muss sich diese Woche einigen

Berlin, Sonntag, 11.01.2009

Als „Armutszeugnis für die Große Koalition“ bezeichnet die Deutsche Umwelthilfe die Verschleppung des Umweltgesetzbuchs – Am Montag müssen sich Union und SPD endlich verständigen, damit das Kabinett diese Woche entscheiden kann – Wenn die Regierung keine Einigung über das UGB zustande bringt, verstreicht die von CDU/CSU und SPD in der Föderalismusreform selbst gesetzte Frist

Ein Ende der Blockade des Umweltgesetzbuch (UGB) hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) von den  Parteien der Großen Koalition gefordert. Union und SPD hätten im morgigen Koalitionsausschuss noch eine letzte Chance, sich über das Regelwerk zu einigen, damit es dann am Mittwoch mit zehn Monaten Verspätung ins Kabinett gehen kann. „Wir fordern die Union auf, endlich ihre Attacken gegen das UGB einzustellen und ihrer Verantwortung für den Umwelt- und Naturschutz nachzukommen“, sagt Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin der Abteilung Recht der DUH.  „Wenn sich SPD und Union in dieser Woche nicht einigen, stellt die Große Koalition sich selbst ein Armutszeugnis aus.“ Nicklas erinnerte die Koalitionsparteien an den Koalitionsvertrag, in dem sie verabredet haben:

„Das historisch gewachsene, zwischen verschiedenen Fachgebieten sowie Bund und Ländern stark zersplitterte Umweltrecht, entspricht nicht den Anforderungen an eine integrierte Umweltpolitik:

  • Das deutsche Umweltrecht soll vereinfacht und in einem Umweltgesetzbuch zusammen gefasst werden.
  • Die verschiedenen Genehmigungsverfahren sind im Rahmen eines Umweltgesetzbuchs durch eine integrierte Vorhabengenehmigung zu ersetzen.“

Insbesondere die CSU und die bayerische Landesregierung sollten ihre Frontalopposition gegen das Umweltgesetzbuch aufgeben und sich konstruktiv an dem wichtigsten umweltrechtlichen Projekt der Großen Koalition beteiligen. „Die Profilierungsversuche des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer dürfen nicht länger auf Kosten eines modernen Umwelt- und Naturschutzgesetzes von gesamtstaatlicher Bedeutung gehen“, erklärte die Umweltjuristin.

Über den monatelangen Streit zwischen Union und SPD sei das zentrale Anliegen eines UGB schon lange in den Hintergrund getreten. Das Umweltgesetzbuch sollte ein umfassendes, modernes und zukunftstaugliches Regelwerk sein, in dem nicht nur die unterschiedlichen Umweltgesetze zusammengeführt werden, sondern auch die umweltpolitischen Herausforderungen, wie etwa der Klimawandel, aufgenommen werden. Von diesem Anspruch haben sich alle Beteiligten schon lange verabschiedet. „Wer das UGB jetzt noch stärker beschneidet, beweist nur seinen Willen zu einem umweltpolitischen Rollback in Deutschland“, sagt Nicklas.

Die Attacken der CSU richten sich gegen die sogenannte Integrierte Vorhabensgenehmigung (IVG), die ein zentraler Bestandteil des UGB ist. Mit der IVG sollen die Genehmigungsverfahren von industriellen Neubauten vereinfacht werden. Unternehmen bräuchten mit einer IVG nur mehr einen Antrag zu stellen – und die Prüfungen nach unterschiedlichen Umweltgesetzen (insbesondere Wasser- und  Immissionsschutzrecht) würden in einem statt in mehreren Verfahren erfolgen. Nicklas: „Die Integrierte Vorhabensgenehmigung ist ein Meilenstein für den auch von der CSU immer wieder geforderten Bürokratieabbau“.

Hintergrund

Seit Beginn der Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung torpedieren verschiedene unionsgeführte Bundesministerien, Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU und die von der Union regierten Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bayern insbesondere den Naturschutz im UGB. Mit allen erdenklichen Mitteln haben sie versucht, bewährte Standards des Naturschutzrechts zu kippen: Die Eingriffsregelung sollte so verändert werden, dass in Zukunft jeder  Eingriff in den Naturhaushalt sofort finanziell ausgeglichen werden kann. Damit wäre der Vorrang für naturverträgliche Ausgleichsmaßnahmen (sog. Realkompensation) abgeschafft worden. Außerdem wollten sie die so genannte gute fachliche Praxis, die die Mindesteinhaltung von Naturschutzstandards zum Beispiel in der Landwirtschaft regelt, aus dem UGB streichen.

Nach ungezählten Arbeitsgruppensitzungen zwischen dem federführenden Umweltministerium, dem CSU-geführten Wirtschaftsministerium und dem Landwirtschaftsministerium (ebenfalls CSU), zwischen den Koalitionsparteien im Bundestag und nach mindestens einem Spitzengespräch im Kanzleramt zum UGB, schien die Arbeit zum Ende des vergangenen Jahres doch noch voranzugehen. Doch Bayern und die CSU konnten es nicht lassen: Trotz der schon im Sommer und Herbst 2008 erzielten Einigungen über die Eingriffsregelung und die gute fachliche Praxis blockieren sie den gesetzgeberischen Weg des UGB.

Die Verabschiedung in dieser Legislaturperiode ist besonders wichtig, da am 31. Dezember 2009 das Moratorium für die Länder ausläuft. Mit der Föderalismusreform von 2006 hat der Bund die Möglichkeit erhalten, im Wasser- und Naturschutzrecht Vollregelungen zu treffen, von denen die Länder teilweise dann nicht mehr abweichen dürfen. Würde die Frist verstreichen, könnte ab dem 1. Januar 2010 ein Sammelsurium von unterschiedlichen Regelungen im Naturschutz- und Wasserrecht in den 16 Bundesländern entstehen.

Für Rückfragen:

Dr. Cornelia Nicklas
Leiterin Recht, Deutsche Umwelthilfe e. V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-18; 0162 – 63 44 657, nicklas@duh.de

Ulrike Fokken
Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 24 00 867-22, 0151 – 55 01 70 09, fokken@duh.de

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