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Pressemitteilung

Landkreis Wolfenbüttel mit „Green Electronics-Preis“ ausgezeichnet

Berlin, Mittwoch, 05.07.2006 Dateien: 1

Landkreis Wolfenbüttel erhält Auszeichnung der Deutschen Umwelthilfe für vorbildliche Erfassung von Elektro-Altgeräten über den Fachhandel.

Auf dem Betriebshof der Abfallwirtschaft nahm Landrat Burkhard Drake den „Green Electronics-Preis“ für den Monat Juli aus den Händen von Eva Leonhardt, Projektleiterin für Kreislaufwirtschaft der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) entgegen. Die DUH zeichnet im Rahmen ihres Projektes „Green Electronics“ monatlich bis zum Ende des Sommers vorbildliche Aktivitäten bei der Umsetzung des Elektro-Gesetzes (ElektroG) aus.


Was seit dem 24. März Gesetz ist, ist in Wolfenbüttel schon längst Tradition: die Sammlung von Elektro-Altgeräten. Seit dem endgültigen Start des Elektro-Gesetzes am 24. März müssen Verbraucherinnen und Verbraucher alle Altgeräte getrennt sammeln – das heißt, auch kleine Geräte wie Toaster oder Anrufbeantworter dürfen nicht mehr in die normale Mülltonne. Die Wolfenbütteler Spezialität: Hier werden schon seit Jahren Altgeräte auch von ortsansässigen Fachhändlern angenommen – und das nicht nur beim Kauf eines neuen Gerätes. Auf diese Weise können die Bürger direkt bei ihren Alltagserledigungen ausgediente Geräte abgeben, ohne einen Umweg zum Wertstoffhof in Kauf nehmen zu müssen.


„Nur wenn die Verbraucher ihre alten Geräte abgeben, können die enthaltenen Wertstoffe genutzt werden. Ohne Verbraucherinnen und Verbraucher geht deshalb gar nichts! Wolfenbüttel hat früh erkannt, dass verbraucherfreundliche Rücknahmesysteme deshalb unerlässlich sind“, erklärte DUH-Projektleiterin Eva Leonhardt. „Laut Gesetz muss der Handel sich um die Rücknahme nicht kümmern. Deshalb ist es eine lobenswerte Leistung des Kreises, den Handel für die Rücknahme zu motivieren.“ Für Verbraucher sei es häufig bequemer, einen Rasierapparat oder einen Gameboy im Geschäft oder auf einem Amt zur Verwertung abzugeben, statt einen Wertstoffhof aufzusuchen.


Landrat Burkhard Drake bei der Übergabe des Preises: "Mit der Einführung der Elektrotonne für Elektrokleingeräte schlagen wir gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Zum einen entfernen wir Schadstoffe und gewinnen Wertstoffe aus dem Hausmüll, zum anderen erhöhen wir die Servicequalität unserer Fachgeschäfte und damit die Attraktivität des Einkaufsstandortes Wolfenbüttel. Die Verleihung des Preises ist ein weiteres Beispiel für die Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Landkreis Wolfenbüttel."

Die Sammlung von Kleingeräten wie Rasierapparaten, Kaffeemaschinen oder Telefonen erfolgt über 17 Einzelhandelsgeschäfte in Stadt und Kreis Wolfenbüttel. Die Abgabe ist darüber hinaus möglich in der Kreisverwaltung und im Straßenverkehrsamt in Wolfenbüttel sowie bei den Verwaltungen der Samtgemeinden Asse und Oderwald. Große Geräte z.B. Waschmaschinen werden mit dem Sperrmüll gemeinsam „frei Haus“ abgeholt und Geräte aller Art auch auf den Wertstoffhöfen des Landkreises entgegengenommen.


Die Sammelmengen bestätigen eindrucksvoll die Sinnhaftigkeit der Initiative: während im Jahr 2002 noch etwa 95 Tonnen Kleingeräte im Kreis Wolfenbüttel abgege-ben wurden, hat sich die Menge der zur Verwertung gesammelten Geräte bis 2005 mit 183,5 Tonnen fast verdoppelt.

 

Zum Projekt „Green Electronics“

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begleitet mit „Green Electronics“ die Umsetzung des Elektrogesetzes in der Öffentlichkeit. Das Projekt wird vom Bundesumweltministerium (BMU) und vom Umweltbundesamt gefördert.
Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, sollen vorrangig Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert und vermieden werden. Außerdem wird der restliche Abfall infolge der getrennten Erfassung mit weniger Schadstoffen belastet. Das ElektroG schreibt vor, dass seit dem 24. März 2006 ausrangierte Elektrogeräte einschließlich schadstoffhaltiger Leuchtstoffröhren nicht mehr über die graue Mülltonne entsorgt werden dürfen. Die Rücknahme der Altgeräte in Städten und Gemeinden ist jetzt flächendeckend kostenfrei, für die Verwertung tragen die Hersteller die Verantwortung. Diese ist im ElektroG erstmals detailliert geregelt. Je nach Gerätekategorie sind künftig Verwertungsquoten zwischen 50 und 80 Prozent einzuhalten.

In Deutschland fallen bislang jährlich etwa 1,8 Millionen Tonnen Elektro-Altgeräte an – im Gegensatz zu den meisten anderen Abfallarten ist das Aufkommen in den vergangenen Jahren ständig gestiegen. Viel zu oft landeten die Elektroaltgeräte  in der Vergangenheit auf Abfalldeponien oder in Müllöfen. Nach verschiedenen Schätzungen wurden bisher nur etwa 10 bis 30 Prozent der Geräte getrennt erfasst und verwertet. Mit der Umsetzung des ElektroG wird außerdem ab Juli 2006 der Einsatz bestimmter Schwermetalle und Flammschutzmittel in neuen Geräten verringert bzw. verboten.


Weitere Informationen: www.green-electronics.info

Für Rückfragen:

Eva Leonhardt
Projektleiterin Kreislaufwirtschaft der DUH, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/258986-12, Fax: 030/258986-19, mobil: 0151/16716545
E-Mail: leonhardt@duh.de

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