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Pressemitteilung

Landgericht Stuttgart hält Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz für zulässig: Verkündungstermin am 13. September

Dienstag, 21.06.2022

• Geschäftsführende der DUH klagen auf drastische Reduzierung der CO2-Emissionen der Fahrzeuge und Verbrenner-Aus für Neuwagen 2030 bei dem Konzern

• Auch Vorlage der Grundsatzfragen an den Europäischen Gerichtshof möglich

• DUH führt mehrere Klimaklagen gegen Unternehmen auf Grundlage des wegweisenden Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts

© travelview/Fotolia

Berlin, 21.6.2022: Das Landgericht Stuttgart hat in der mündlichen Verhandlung heute deutlich gemacht, dass es die Klage der Geschäftsführenden der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Mercedes-Benz für zulässig hält. Ob die Klage insgesamt Erfolg haben kann, steht damit aber noch aus. Eine Entscheidung wurde für den 13. September angekündigt. Die DUH fordert in dem Prozess den klimagerechten Umbau von Mercedes-Benz insbesondere durch eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes. Mercedes-Benz soll dazu unter anderem bis zum Jahr 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner-Neuwagen stoppen. Allein durch die in 2021 verkauften Autos war der Konzern weltweit für 65,5 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich – mehr als Länder wie Finnland, Norwegen oder Portugal.

Dazu Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Klage vertritt: „Wir hoffen nun im September auf ein positives Ergebnis in der Sache – oder dass die Fragen grundsätzlich den europäischen Richtern vorlegt werden. Denn ob die europäischen Vorschriften zur Zulassung von Verbrenner-Autos mit den europäischen Grundrechten vereinbar sind, sollte der EuGH entscheiden.“

Dazu Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Nach dem heutigen ermutigenden Prozessauftakt fordere ich Mercedes-Benz Chef Ola Källenius auf, die Produktion seiner besonders klimaschädlichen Monster-SUV zu beenden und zu erklären, ab 2030 weltweit keine Pkw mehr mit Verbrennungsmotor zu verkaufen. Neufahrzeuge von Mercedes haben aktuell europaweit die höchsten CO2-Emissionen unter allen Herstellern. Vor Gericht haben die Vertreter des Konzerns sogar die Dreistigkeit besessen, anzuzweifeln, dass durch diesen massiven Klimagas-Ausstoß die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt werden. Jeder, der Nachrichten sieht oder liest, kann täglich erleben, wie schon heute die Klimakrise Menschen einschränkt, ihnen Hab und Gut genommen wird oder wie sogar Menschen sterben. Diese Ignoranz von Mercedes-Benz ist unerträglich und zeigt, warum sie zu ausreichendem Klimaschutz gezwungen werden müssen. Selbsterkenntnis ist leider nicht vorhanden.“

Dazu Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: „Praktisch täglich erreichen uns furchtbare Meldungen von Waldbränden, Hitzewellen, Fluten, schweren Stürmen. Klimakrise und Erderhitzung schreiten brutal und viel schneller als gedacht voran. Was brauchen wir noch für Signale, um zu verstehen, wie wichtig es ist, die Klimaziele von Paris einzuhalten? Mitverantwortlich dafür ist Mercedes-Benz. Der Konzern macht seit Jahrzehnten auf Kosten unserer Zukunft seine klimaschädlichen Geschäfte. Er ist für so viel CO2 verantwortlich wie ganze Staaten – und muss dafür auch endlich die Verantwortung übernehmen. Wir nehmen den Konzern in die Pflicht und das heißt: Keine neuen klimaschädlichen Verbrenner mehr ab 2030. Durch seine besonders klimaschädliche Fahrzeugflotte verstößt Mercedes-Benz gegen das Grundrecht auf Klimaschutz. Aber auch solche staatenähnlichen Wirtschaftskonzerne müssen sich an Grundrechte halten.“

Die Geschäftsführenden der DUH klagen neben Mercedes-Benz auch gegen den Autokonzern BMW und den Öl- und Erdgaskonzern Wintershall Dea. Die DUH hatte 2021 gemeinsam mit Greenpeace – die Klagen gegen VW unterstützen – diese ersten Verfahren gegen klimaschädliche Konzerne nach dem wegweisenden Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts bekannt gegeben. In den Zivilprozessen der DUH war die Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart nun die Verhandlung in erster Instanz.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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