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Pressemitteilung

Landgericht Koblenz und Verwaltungsgericht Hamburg bestätigen Dosenpfand

Freitag, 18.03.2005

Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt erneute Urteile gegen dreisten Rechtsbruch der Einweglobby

Berlin/Koblenz den 18.3.2005: Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) begrüßt die heutige Entscheidung, mit der das Landgericht Koblenz einen vermutlich vom Dosen-Multi „Ball Packaging Europe“ provozierten vorsätzlichen Verstoß gegen die Verpackungsverordnung zurückweist. Am Standort des Dosenherstellers, im rheinland-pfälzischen Weißenthurm, hatte ein neu eröffneter Getränkeshop („Vamos“) Dosenbier und andere importierte Einweggetränke pfandfrei verkauft und landesweit offensiv hierfür geworben. Gegen den öffentlich inszenierten Rechtsbruch hatte die Deutsche Umwelthilfe e.V. als klageberechtigter Verbraucherschutzverband geklagt. Die mündliche Verhandlung fand am 25. Februar statt. Mit der heute verkündeten Entscheidung (Az.: 1 HK.O 21/05) ist ein besonders dreister Versuch gescheitert, das Dosenpfand durch die Hintertür zu Fall zu bringen.

„Es war erkennbare Strategie der Einweglobby, einen Flächenbrand auszulösen und weitere Getränkeshops zum Rechtsbruch zu ermutigen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Es sei „unglaublich, mit welcher Dreistigkeit Teile des Handels, der Verpackungs- und der Getränkeindustrie den Rechtsstaat seit Jahren herausfordern und inzwischen mit lächerlichen Guerillamethoden versuchen, wohl begründetes Umweltrecht aus den Angeln zu heben.“

DUH-Anwalt Dr. Remo Klinger von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger erklärte zu der Entscheidung des Landgerichts Koblenz: „Das Landgericht Koblenz hat mit seiner Entscheidung den Versuch des pfandfreien Verkaufs von Importware aus anderen Ländern der EU unmissverständlich unterbunden. In Weissenthurm wurde bewusst gegen die Pflichtpfandvorschriften verstoßen und argumentiert, diese gelten seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Dezember 2004 nicht mehr“. Dem Verkäufer wird mit der Entscheidung gegen Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro bzw. Ordnungshaft untersagt, weiterhin seine Dosen pfandfrei zu vertreiben. Das Gericht stellt klar, dass die Pfandpflicht gilt und zwingend zu beachten ist. Klinger: „Der Versuch der Pfandgegner Chaos zu schüren, wo längst kein Chaos mehr ist, ist gescheitert. Jeder der Ähnliches vorhat, muss mit harten rechtlichen Konsequenzen rechnen.“

Die Deutsche Umwelthilfe will nun bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen, gegen das Unternehmen ein Ordnungsgeld von 50.000,00 Euro festzusetzen. Außerdem werde die Umwelthilfe in einem weiteren Verfahren die Abschöpfung des gesamten mit der Pfandfreiheit erzielten Unternehmensgewinns verlangen. Sollte trotz der Entscheidung weiterhin pfandfrei verkauft werden, soll darüber hinaus ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft gegen den Geschäftsführer verhängt werden.

Parallel zu der Koblenzer Entscheidung unterlag auch das österreichische Unternehmen Radlberger vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Die Klage des Getränkeherstellers gegen das deutsche Dosenpfand wurde als unzulässig abgewiesen. Wichtig ist diese Entscheidung, weil Radlberger das Unternehmen ist, das auch in einem Parallelverfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt hatte. Dieses Gericht hatte die Entscheidung des EuGH vom 14. Dezember 2004 eingeholt. Übernimmt das Verwaltungsgericht Stuttgart nun die Rechtsauffassung der Hamburger Richter, käme es auch dort nicht mehr auf das EU-Gemeinschaftsrecht an, da dann auch dieses Verfahren unzulässig wäre.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Jürgen Resch

Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4 ,78315 Radolfzell

Tel.: 0 77 32 / 99 95-0, Fax: 0 77 32 / 99 95-77, Mobil: 01 71 / 3 64 91 70

E-Mail: info@duh.de

Dr. Remo Klinger

Rechtsanwaltskanzlei Geulen, Schaperstr. 15 ,10719 Berlin

Tel.: (0 30) 8 84 72-80, Fax: (0 30) 8 84 72-8 10,

E-Mail: klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz

Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4 (Eingang: Neue Promenade 3) ,10178 Berlin

Tel.: 030/258986-15, Fax: 030/258986-19, Mobil: 0171/5660577

E-Mail: rosenkranz@duh.de

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