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Pressemitteilung

Länderbehörden tolerieren weiterhin Rechtsverstöße: Nur Brandenburg überzeugt bei der Marktüberwachung von Umwelt- und Klimaschutzvorschriften

Mittwoch, 18.10.2017 Dateien: 1

Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht aktuelle Studie zur Qualität der Marktüberwachung in den 16 Bundesländern – Die zum Teil seit fast 20 Jahren existierenden Rechtsvorschriften zur Überwachung von Energieverbrauchsangaben bei Haushaltsgeräten, Pkw und Reifen werden in den meisten Bundesländern nicht wirksam überwacht – Nur Brandenburg erhält eine „Grüne Karte“, zwölf Bundesländer eine „Gelbe Karte“, und die Bundesländer Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein erhalten als Schlusslichter eine „Rote Karte“ von der DUH

© Sergey Ryzhkov/Fotolia

Berlin, 18.10.2017: Auch zwei Jahre nach Aufdeckung des Dieselabgasskandals verweigern die meisten Länderbehörden eine wirkungsvolle Kontrolle umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften. Das Ergebnis der von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) seit über zehn Jahren durchgeführten jährlichen Bewertung ist auch für das Jahr 2016 mehr als ernüchternd. Angesichts der abermals nicht zufriedenstellenden Ergebnisse fordert die DUH die Länder erneut auf, Umwelt- und Klimaschutzvorschriften konsequenter zu überwachen und festgestellte Verstöße wirkungsvoll zu ahnden.

Die DUH hat untersucht, inwiefern die Länderbehörden ihrer Pflicht zur Marktüberwachung nachkommen und korrekte Energieverbrauchs- und Effizienzangaben von Haushaltsgeräten, Pkw und Reifen kontrollieren und bei festgestellten Verstößen auch Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Nur das Bundesland Brandenburg erhält für 2016 eine „Grüne Karte“ für eine umfangreiche Marktüberwachung und die konsequente Ahndung festgestellter Verstöße. Zwölf Bundesländer (2015: 13, 2014: 9) haben eine teilweise funktionierende Marktüberwachung, zeigen aber in der Regel Lücken in der Ahndung von Verstößen und erhalten dafür eine „Gelbe Karte“. Drei Bundesländer, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein, erhalten eine „Rote Karte“.

Die diesjährigen Schlusslichter Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein veranlassten weder Produkttests noch verhängten sie auch nur ein einziges Buß- oder Zwangsgeld bei festgestellten Verstößen. Hamburg verbessert sich erstmalig von „Rot“ auf „Gelb“, da 2016 sowohl formale Kontrollen als auch inhaltliche Messungen durchgeführt wurden. Rheinland-Pfalz rutscht von der Vorjahresbewertung „Grün“ ab auf „Gelb“, da festgestellte Verstöße gegen die Vorschriften weniger konsequent geahndet wurden. Die Ergebnisse finden Sie am Ende dieser Seite.

Neun Millionen Diesel-Pkw ohne funktionierende Abgasreinigung sind die Folge eines jahrelangen behördlichen Wegschauens. Jeder Verkehrsteilnehmer oder Kleinbetrieb weiß, dass man bei Rechtsverstößen mit teilweise empfindlichen Bußgeldern rechnen muss. Wie kann es sein, dass hingegen Handels- und Industriekonzerne auch zwanzig Jahre nach Inkrafttreten entsprechender Rechtsvorschriften zur Angabe von Energieverbrauchsdaten in den meisten Bundesländern nicht belangt werden?“, fragt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die DUH appelliert an die zuständigen Bundesländer, die korrekten Angaben von Energieverbrauch und Effizienzklassen als eine der vier Säulen der Klimaschutzpolitik der Europäischen Union umzusetzen. Nur durch deren konsequente Durchsetzung kann sichergestellt werden, dass der Verbraucher richtige Kaufentscheidungen trifft. Die hierdurch erreichten Energieeinsparungen sind in die Klimaschutzziele der EU fest einkalkuliert.

Die EU-Energieverbrauchskennzeichnung wurde 2011 und zuletzt 2017 umfangreich überarbeitet und damit Verbraucherrechte gestärkt. Klassische sogenannte „Weiße Ware“ wie Waschmaschinen und Kühlschränke, aber auch Elektrogeräte wie Fernseher oder Staubsauger sowie Heizungsanlagen und Öfen müssen mittlerweile mit dem Energielabel gekennzeichnet werden. Verbraucher sollen den Überblick über energiesparende Produkte behalten und so die Nachfrage nach effizienten Geräten gesteigert und das Klima geschützt werden.

Die Umfrageergebnisse für die Marktüberwachungstätigkeiten in 2016 zeigen, dass in diesem Jahr erstmals alle Bundesländer zumindest Stichprobenkontrollen der formalen Energieverbrauchskennzeichnung durchführten. Jedoch erfüllen die Länder damit lediglich einen Teil der geltenden EU-Vorgaben für die Marktaufsicht durch die Mitgliedsstaaten.

Da die EU darüber hinaus staatliche Nachmessungen der Herstellerangaben und wirksame und abschreckende Sanktionen bei festgestellten Verstößen fordert, hat die DUH ihre Bewertungskriterien verschärft: Um eine „Rote Karte“ zu vermeiden, müssen die Länder auch Messungen zu Umwelteigenschaften beziehungsweise zu Inhaltsstoffen von energieverbrauchsrelevanten Produkten durchführen oder formale Verstöße wenigstens ansatzweise ahnden – das heißt zumindest ein Buß- oder Zwangsgeld verhängen.

Die DUH hält neben der Überwachung von Kennzeichnungsvorschriften auch die Überprüfung der angegebenen Werte für notwendig. Dass solche Nachmessungen dringend erforderlich sind, verdeutlichen tatsächlich erfolgte Überprüfungen der Landesbehörden. So wurden falsche Energieeffizienzklassen bei Kühlschränken, Wäschetrocknern und Raumklimageräten, zu hohe Stromverbräuche bei Dunstabzugshauben, Kochmulden, Netzteilen und Bürogeräten, zu geringe Lichtströme bei Lampen und zu hohe Staubemissionen bei Staubsaugern, festgestellt.

Das Energielabel muss halten, was es auf dem Papier verspricht. Nur so wird das Vertrauen der Verbraucher in die Kennzeichnung gestärkt. Konsequente und regelmäßige Nachmessungen der von den Herstellern angegebenen Werte seitens der Behörden sind dringend notwendig“, fordert Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz der DUH.

Dennoch wurden auch solche eklatanten Mängel nur selten durch Bußgelder sanktioniert. In sieben Bundesländern (Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) droht Herstellern und Händlern bei festgestellten Verstößen höchstens eine freiwillige Nachbesserung. Daher sieht die DUH die zuständigen Landesbehörden hier dringend in der Pflicht, ihre Kontrollen auszuweiten und Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden. 

Links:

Die Ergebnistabellen finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de 

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
07732 999511, sauter@duh.de 

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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