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Pressemitteilung

Kritik des Europäischen Rechnungshofs an der EU-Luftreinhaltepolitik bestätigt Forderungen der Deutschen Umwelthilfe nach wirksamen Maßnahmen und strengeren Grenzwerten

Mittwoch, 12.09.2018

Der Europäische Rechnungshof fordert die Verschärfung der 20 Jahre alten und viel zu laxen Luftqualitätsgrenzwerte – Gesundheitliche und ökonomische Schäden durch Luftverschmutzung werden bislang nicht ausreichend berücksichtigt – Vernichtende Kritik der europäischen Rechnungsprüfer: Luftreinhaltepläne der Mitgliedsstaaten sind insgesamt zu unkonkret und damit wirkungslos – Deutsche Umwelthilfe fordert Bundes- wie Landesregierungen auf, Diesel-Fahrverbote in allen 115 mit hohen NO2-Werten belasteten Städten ab 2019 auszusprechen und die Dieselkonzerne zur Hardware-Nachrüstung von elf Millionen Diesel-Pkw mit illegalen Abschalteinrichtungen zu zwingen

© SZ-Designs/Fotolia

Berlin, 12.9.2018: Mit dem am 11. September 2018 veröffentlichten Sonderbericht zur Luftreinhaltung in der EU stützt der Europäische Rechnungshof die Forderungen der Deutsche Umwelthilfe (DUH) nach wirksamen Luftreinhaltungsmaßnahmen sowie einer deutlichen Absenkung der Grenzwerte für Luftschadstoffe. Für Feinstaub, Schwefeldioxid und Ozon empfiehlt der Rechnungshof, die Grenzwerte im Einklang mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu senken. Mit Blick auf Stickstoffdioxid (NO2) kritisiert der Rechnungshof die vielerorts zu unkonkreten und damit unwirksamen Luftreinhaltepläne, die eine Einhaltung des seit 2010 geltenden Jahresmittelwerts so nicht gewährleisten.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Europäische Rechnungshof bestätigt mit seinem ‚Weckruf‘ die Fernsteuerung vieler Regierungen durch eine kriminell agierende Automobilindustrie. Wie schlimm es um die Luftqualität steht wird auch an daran deutlich, dass nun die europäischen Rechnungsprüfer Alarm schlagen. Es darf nicht akzeptiert werden, dass beispielsweise in Deutschland 12.860 Menschen jedes Jahr am Dieselabgasgift NO2 vorzeitig sterben und 800.000 erkranken. Bund und Länder müssen endlich in den 115 besonders belasteten Städten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge noch in 2019 durchsetzen. Von Bundeskanzlerin Merkel erwarten wir ein Machtwort zur Hardware-Nachrüstung aller Betrugsdiesel auf Kosten der Hersteller.“

Seit 2005 setzt sich die DUH dafür ein, die „Saubere Luft“ in den Städten durchzusetzen. „Messungen der Luftqualität durch uns und andere zeigen, dass die Belastung mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid ein flächendeckendes Problem ist, doch keiner der bislang vorliegenden Luftreinhaltepläne in Deutschland beinhaltet Maßnahmen, die eine schnellstmögliche Einhaltung des geltenden Rechts sicherstellen. Wie kann es sein, dass sich Ministerpräsidenten wie Armin Laschet aus NRW und Markus Söder in Bayern trotz rechtskräftiger Urteile weigern, die zur Luftreinhaltung in den Städten notwendigen Diesel-Fahrverbote auch umzusetzen?“, kritisiert Resch.

Der Europäische Rechnungshof hat geprüft, ob die Aktivitäten der EU zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Luftverschmutzung wirksam sind, ob die Gesetze ausreichen und von den Mitgliedstaaten effektiv umgesetzt werden. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die erheblichen gesundheitlichen und ökonomischen Schäden durch Luftverschmutzung bislang nicht ausreichend adressiert werden. Die aktuellen Grenzwerte für Feinstaub, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Ozon, vor knapp 20 Jahren festgelegt, entsprächen nicht dem Stand der Forschung und seien zum Teil deutlich schwächer als die Empfehlungen der WHO. Die DUH hatte anlässlich der Veröffentlichung ihrer ersten Citizen-Science-Aktion „Decke auf, wo Atmen krank macht“ zur Ermittlung von NO2-Konzentration abseits offizieller Messstationen die Forderung erhoben, den Jahresmittelwert für NO2 von 40 auf 20 µg /m³ abzusenken. Dabei berief sich die DUH unter anderem auf eine Studie des Umweltbundesamtes, welche die gesundheitlichen Schäden insbesondere bei Konzentrationen unterhalb des derzeitigen NO2-Grenzwerts hervorhebt. Im Nachbarland Schweiz gilt bereits seit 1986 ein Grenzwert von 30µg NO2/m³ im Jahresmittel.

Weiterhin bemängelt der Europäische Rechnungshof die ungenügende Überwachung der Luftqualitätswerte. Die reale Belastung werde vielerorts unterschätzt, da Anforderungen, beispielsweise an Messstationen, zu unkonkret formuliert sind. Obwohl insgesamt ein Rückgang der Emissionen von Feinstaub, Stickoxiden und Schwefeldioxid zu beobachten sei, finden sich vielerorts zu hohe Konzentrationen dieser Schadstoffe. Dem zunehmenden Engagement der Bürger stehe zudem ein bislang unzureichender Zugang zur Gerichtsbarkeit gegenüber.

Der Rechnungshof merkt an, dass die Bereiche Holzfeuerung und Landwirtschaft bislang zu wenig beachtet und zu schwach reguliert werden. Hier müssten rechtliche Rahmenbedingungen stärker als bislang auch den Aspekt Luftreinhaltung berücksichtigen.

Die EU-Kommission führt derzeit einen sogenannten „Fitnesscheck“ zur Luftreinhalterichtlinie (2008/50/EG) durch. „Die noch amtierende Kommission sollte die Initiative ergreifen und deutlich strengere Grenzwerte auf den Weg bringen“, so Resch.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-72, saar@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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