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Pressemitteilung

Kompromisspaket Düngerecht darf nicht wieder aufgeschnürt werden – Abstimmung im Bundesrat über Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Freitag, 05.06.2020
© brudertack69 - stock.adobe.com

Berlin, 5.6.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor dem kurzfristigen Scheitern des Düngepakets der Bundesregierung. Am heutigen Freitag stimmt der Bundesrat über die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ab. Diese ist Teil der Abmachung mit der EU-Kommission, um das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der langjährigen massiven Überschreitung des Nitrat-Grenzwerts im Grundwasser ruhen zu lassen. Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:

„Der Bundesrat muss dem geänderten Wasserhaushaltsgesetz zustimmen, um das mühsam erkämpfte Kompromisspaket zum Düngerecht nicht wieder aufzuschnüren. Andernfalls könnte die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wiedereröffnen. Die Umsetzung des neuen Düngerechtes wird die deutsche Landwirtschaft nur einen Bruchteil dessen kosten, was bei einem neuen EU-Vertragsverletzungsverfahren ansonsten an Strafzahlungen nach Brüssel fällig wäre. Gerade in Corona-Zeiten wäre eine solche Verschleuderung von Steuermitteln fahrlässig. Mit der Zustimmung des Bundesrats geht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt für den Trinkwasserschutz und damit den Gesundheitsschutz. Nichtsdestotrotz greift das neue Gesetz deutlich zu kurz: Gesunde Gewässer brauchen einen grünen Randstreifen von 10 Metern ohne Dünger und Pestizide. Gesundheitsschädliches Nitrat und giftige Pestizidrückstände im Grundwasser müssen dringend weiter reduziert werden.“

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Pressestelle:

Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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