Pressemitteilung
Kniefall vor der Bau-Lobby: Bauministerkonferenz bremst ökologische Bauwende durch fünfjährigen Vorschriftenstopp aus
Berlin, 28.11.2023: Auf der am 24. November beendeten Bauministerkonferenz wurde ein fünfjähriger Vorschriftenstopp beschlossen. Demnach soll es in den kommenden Jahren weder in der Musterbauordnung noch bei technischen Bauvorschriften Veränderungen geben, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) werden durch den reinen Fokus auf die Wirtschaftlichkeit jedoch dringend notwendige Vorgaben für eine ökologische Bauwende blockiert.
Dazu sagt die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:
„Das Ergebnis der diesjährigen Bauministerkonferenz bremst die ökologische Bauwende aus und erweist dem Klima- und Ressourcenschutz einen Bärendienst. Zwar ist es grundsätzlich richtig, im Baubereich unnötige Bürokratie abzubauen, jedoch nicht zu Lasten des Umweltschutzes. Der beschlossene fünfjährige Vorschriftenstopp in der Musterbauordnung tut jedoch genau dies und ist ein Freifahrtschein für die Bau- und Immobilienbranche, mit unökologischen Baupraktiken fortzufahren, ohne Einschränkungen befürchten zu müssen. Dabei gehört die Baubranche zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftsbereichen und ist für rund 40 Prozent des gesamten Rohstoffverbrauchs in Deutschland verantwortlich. Allein die Herstellung, Errichtung und Entsorgung von Gebäuden und Bauprodukten verursachen jährlich 88 Millionen Tonnen CO2. Anstatt Arm in Arm mit der Bauindustrie zu gehen, sollten die Bauminister und Bauministerinnen der Länder einheitliche Bedingungen für eine klimazielkonforme, ressourcenschonende und kreislaufgerechte Bauwende schaffen. Die von den Ländern beschlossene Beschränkung auf rein finanzielle Aspekte des Bauens lässt jedoch die Ökologie außer Acht, denn Umweltfolgekosten werden nicht eingepreist. Eine Lebenszyklusbetrachtung, ambitionierte Energieeffizienzstandards, ein klarer Vorrang der Bestandssanierung vor Neubau sowie möglichst viel Recycling und Wiederverwendung müssen durch ökologische Anforderungen im Baurecht verbindlich festgelegt werden. Nur so kann dem Klimawandel und der Naturraumzerstörung entgegengewirkt werden.“
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
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