Pressemitteilung
„Kniefall vor der Autolobby“: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Entwurf der EU-Kommission zur Abgasnorm Euro 7
Berlin, 10.11.2022: Mit dem heute veröffentlichten Entwurf der Europäischen Kommission zur Neufassung des Abgasstandards Euro 7 für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge werden die Befürchtungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bestätigt: Die vorgeschlagenen Vorgaben entsprechen nicht dem Stand der Technik und werden auch weiterhin zu hunderttausenden Erkrankungen und vorzeitigen Todesfällen jedes Jahr in Europa führen. Der Entwurf offenbart nach Ansicht des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes eindrücklich, wie die Autokonzerne nach der Übernahme des Kommissionsvorsitzes durch Ursula von der Leyen nun auch in Brüssel „durchregieren“.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Bei früheren Abgasvorschriften kämpfte die EU-Kommission für den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und der Umwelt und legte ambitionierte Regelungsvorschläge vor. Sieben Jahre nach der Aufdeckung von Dieselgate – dem größten Industrieskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte – plant die EU-Kommission nun einen Kniefall vor den Dieselkonzernen. Mit einer inhaltlich entkernten Euro-7-Abgasnorm handelt die EU-Kommission ihrer eigenen Parole von Zero Emission entgegen. Ich fordere die EU-Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, die Euro-7-Abgasnorm auf den Stand der Technik zu verschärfen und zu verhindern, dass Diesel-Pkw in Europa zukünftig drei Mal schmutziger sein dürfen als beispielsweise in Kalifornien.“
Der Entwurf der EU-Kommission missachtet mit seinen schwachen Grenzwerten, niedrigen Dauerhaltbarkeitsanforderungen und aufgeweichten Prüfbedingungen weitgehend die Empfehlungen des EU-eigenen Expertengremiums CLOVE (Consortium for ultra Low Vehicle Emissions) sowie Gesundheitsaspekte zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Statt die gesundheits- und umweltschädlichen Stickoxidemissionen zu reduzieren, soll der Grenzwert unverändert auf dem Niveau der vor über zehn Jahren festgelegten Euro-6-Abgasnorm (60 mg/km) bleiben. Das Expertengremium hatte einen Stickoxidgrenzwert von 20 mg/km für alle Pkw vorgeschlagen. Zum Vergleich: In Kalifornien liegt der Grenzwert für die Summe aus Stickoxiden und non-Methane Organic Gases (NMOG) aktuell bei umgerechnet 32 mg/km und ab 2025 bei 19 mg/km.
Darüber hinaus müssen diese Grenzwerte für Pkw nur im Außentemperaturbereich oberhalb von 0 Grad Celsius sowie bis zu einer Erhebung von bis zu 700 Metern über dem Meeresspiegel eingehalten werden. Auch diese Prüfbedingungen sind lascher als von CLOVE vorgeschlagen.
„Mit den laschen Prüfbedingungen wird ein weiterer Abgasskandal geradezu befeuert. Die EU-Kommission dokumentiert, dass es ihr nicht darum geht, dass die Bürgerinnen und Bürger hochwertige, haltbare, rechtskonforme und weniger umweltbelastende Fahrzeuge sowie endlich Saubere Luft bekommen. Einzig die Steigerung der Profite weniger Dieselkonzerne liegt im Fokus der EU-Kommission. Spätestens mit dem Bekanntwerden des Dieselgates im Jahr 2015 sollte die EU-Kommission aus den Fehlern lernen und sich nicht länger von der Autolobby um den Finger wickeln lassen“, so Resch weiter.
Was auf dem Stand der Technik möglich ist, hat die DUH auch mit Messungen in ihrem eigenen Emissions-Kontroll-Institut (EKI) nachgewiesen: So konnten Diesel-Pkw mit ordnungsgemäß verbauter Abgasreinigungsanlage bereits vor Jahren den Wert von 60 mg/km deutlich unterschreiten. Selbst ein schwerer Stadtpanzer wie der Mercedes GLS 350d mit der aktuellen Abgasnorm Euro 6 kann die Stickoxidemissionen mit entsprechender Technik problemlos unter den kalifornischen Grenzwert von 19 mg/km absenken. Die auf der Straße gemessenen Stickoxidemissionen lagen im Durchschnitt sogar bei nur 6 mg/km – gerade einmal ein Zehntel des vorgesehenen Grenzwerts nach Euro 7.
Hintergrund:
Die vom Expertengremium CLOVE vorgeschlagenen Dauerhaltbarkeitsanforderungen von 240.000 Kilometer Laufleistung werden im Entwurf der EU-Kommission ebenso abgelehnt wie eine Verschärfung der veralteten Grenz- und Prüfwerte für Bremsen, Reifen und Batterielebensdauer. So sieht der Entwurf vor, dass erst ab 2035 ein Grenzwert für die gesundheitsschädlichen Bremspartikel von 3 mg/km eingeführt wird, obwohl die erforderliche Technik zur Einhaltung des Grenzwerts bereits verfügbar wäre. Trotz steigendem Durchschnittsalter der im Bestand befindlichen Fahrzeuge wird im Entwurf eine Laufleistung von nur 160.000 Kilometern oder acht Jahren festgelegt.
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Den Entwurf der EU-Kommission finden Sie am Ende dieser Seite.
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
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