Pressemitteilung
Klimaziele komplett ausgeblendet: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Gasnetzplanung
Berlin, 26.8.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert in ihrer Stellungnahme zur Gasnetzplanung die Bundesregierung auf, die laufenden Planungen auszusetzen und zunächst klimapolitische Vorgaben für die Gasnetzplanung im Energiewirtschaftsgesetz zu verankern. Nur mit gesetzlich verankerten Vorgaben kann die zuständige Behörde – die Bundesnetzagentur – eine Gasnetzplanung im Sinne der Klimaziele einfordern.
Die deutschen (Gas-)Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) hatten am 1. Juli 2020 den Entwurf zum Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 (NEP Gas) an die Bundesnetzagentur übergeben, die die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben prüft. Diese hat den Entwurf zur öffentlichen Konsultation gestellt und bittet um Stellungnahmen bis 28. August 2020.
Die DUH kritisiert, dass der Entwurf zum überwiegenden Teil Infrastrukturprojekte zum Transport von fossilem Gas enthält – auch für Fracking-Gas aus Flüssigerdgas-Importen (LNG-Gas) aus den USA. Klimapolitische Vorgaben, die bereits seit Jahren etwa Teil der Stromnetzplanung sind, gibt es für den Gassektor nicht. In der Folge geht die Gasnetzplanung aus Sicht der DUH in eine komplett falsche Richtung: Statt sich auf eine Versorgung mit grünem Wasserstoff zu konzentrieren, wird fossile Infrastruktur ausgebaut – Investitionen, die die Verbraucher bezahlen.
Dazu erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Bundesregierung muss die Gasnetzbetreiber beim Klimaschutz in die Pflicht nehmen. Wir fordern daher, den laufenden Planungsprozess zu stoppen und mit Klimaschutzvorgaben neu zu starten. Grüner Wasserstoff und die Reduktion des Erdgasverbrauchs müssen im Fokus der Gasnetzplanung stehen. Es kann nicht sein, dass die Verbraucher für eine rückwärtsgewandte fossile Infrastruktur bezahlen müssen. Das sind ökologische und ökonomische Fehlinvestitionen.“
Die Kosten für den Netzausbau im Gasfernleitungsnetz werden über die Netzentgelte auf alle Gasverbraucher umgelegt. Wird der vorliegende Entwurf des NEP Gas so von der Bundesnetzagentur bestätigt, zahlt der Verbraucher für eine Vielzahl fossiler, klimaschädlicher Infrastrukturen. Der aktuelle Entwurf des Netzentwicklungsplan enthält Ausbaumaßnahmen in einem Umfang von rd. 8,5 Milliarden Euro.
Die Gasnetzplanung ist zudem wenig transparent. So entscheiden die Fernleitungsnetzbetreiber eigenständig, nach welchen Kriterien Projekte – wie Power-to-Gas Anlagen – in die Netzplanung aufgenommen werden oder nicht, ohne diese Entscheidungen im Netzentwicklungsplan nachvollziehbar zu erläutern. Der Entwurf bleibt auch vage bei der Frage, welche Netzausbaumaßnahmen für den Transport von LNG-Gas vorgesehen sind. Eine sachgerechte Bewertung des NEP Gas durch die zuständigen Behörden und die Zivilgesellschaft wird dadurch erschwert.
Dazu erklärt Nadine Bethge, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz der DUH: „Das derzeitige Planungsregime ist ein Wunschkonzert der Fernleitungsnetzbetreiber. Die Daten und Kriterien, die sie ihrer Planung zugrunde legen, sind nicht nachvollziehbar. Die Gasnetzplanung muss transparenter werden, um eine Überprüfung durch die Bundesnetzagentur und gesellschaftliche Akteure zu ermöglichen. Dazu muss auch offengelegt werden, welche Leitung mit welchem Ziel gebaut wird. So lange dies nicht möglich ist, muss die Planung ausgesetzt werden.“
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Die Stellungnahme finden Sie am Ende dieser Seite als PDF-Download.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 903 54 509, mueller-kraenner@duh.de
Nadine Bethge, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz
0160 533 7376, bethge@duh.de
DUH-Pressestelle:
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030 2400867-20, presse@duh.de