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Pressemitteilung

Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein

Dienstag, 13.04.2021 Dateien: 3

• Klage der DUH macht Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern weiterhin unmöglich

• Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat Auswirkungen auf Klimaschutz sowie Wirkung von Methan-Emissionen gar nicht erst geprüft

 

© fotograupner - stock.adobe.com

Berlin, 13.4.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute Klage gegen den beschleunigten Weiterbau von Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg richtet sich gegen die Genehmigung der Bauarbeiten gerade auch in der sensiblen Vogelrastzeit durch das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Zuvor hatte das BSH einen Widerspruch der DUH gegen die Genehmigung des Weiterbaus abgelehnt und dabei umwelt- und klimapolitische Argumente bei Seite gewischt. Die DUH hält die Genehmigung des Weiterbaus vom Januar 2021 durch das BSH für rechtswidrig: Der Bedarf für Nord Stream 2 wird nicht hinterfragt, die Folgen für die Klimaziele werden ignoriert, Auswirkungen auf Seevögel und Schweinswale werden auf Grund nicht aktueller Daten verneint. 

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das zuständige Bundesamt versucht möglichst schnell und ohne Rücksicht auf Natur- und Klimaschutz und den energiewirtschaftlichen Bedarf Fakten für den Weiterbau von Nord Stream 2 zu schaffen. Anders ist die Genehmigung vom Januar zum beschleunigten Weiterbau nicht zu erklären: Nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ weigert sich das Bundesamt, den Bedarf für die Mega-Pipeline und ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz zu hinterfragen. Dabei geht die Bundesregierung in ihren eigenen Prognosen von einem Rückgang des Gasverbrauchs aus. Deutschland braucht keine Mega-Pipeline, die für 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr steht. Die Pipeline ist das größte fossile Projekt in Europa – der Widerspruch zu den Klimazielen ist offensichtlich. Mit unserer Klage möchten wir erreichen, dass der Baustopp in den deutschen Gewässern aufrechterhalten wird. Dabei werden wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.

Eine Abschätzung zum künftigen Gasverbrauch hatte das Bundeskabinett am 15. Juni 2020 im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans verabschiedet und an die EU-Kommission gemeldet. Demnach rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang des Gasverbrauchs in Deutschland von 2020 bis 2030 um 8 Prozent, von 2020 bis 2040 sogar um 43 Prozent. Die wesentlich ehrgeizigeren Klimaziele der EU, die einen noch schnelleren Verzicht auf fossile Energieträger erforderlich machen, sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Bei der Genehmigung des Weiterbaus hätte auch dieser energiewirtschaftliche Bedarf vom BSH berücksichtigt werden müssen.

Zudem wird die Klimawirkung des größten fossilen Projektes in Europa gar nicht geprüft. Das BSH hat die voraussichtlichen Gesamtemissionen des Projektes einfach ignoriert. Hierzu zählen auch die Emissionen des extrem klimaschädlichen Methans aus der Förderung und Verarbeitung von Erdgas. Diese Methan-Emissionen der Erdgaswirtschaft sind nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur und auf Grundlage neuer Satellitenmessungen bis zu 80 Prozent höher als bisher angenommen. Aber auch die direkte Klimawirkung des Weiterbaus hat das BSH ignoriert: So wurden die Emissionen der beteiligten Schiffe und Fahrzeuge gar nicht erst abgeschätzt und bewertet. Auch die rechtlich erforderliche Katastrophenanfälligkeit, wie etwa schwere Stürme oder Strömungsveränderungen als Folge des Klimawandels, wurde nicht geprüft.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Es ist offensichtlich, dass sich das  Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in den Dienst von Nord Stream 2 stellt. Systematisch werden alle Klima- und Umweltargumente ignoriert. Die erfolgte Genehmigung ist damit nach unserer Überzeugung rechtswidrig und wird vor Gericht kaum Bestand haben. Der Eindruck der Voreingenommenheit des Bundesamtes entsteht nicht zuletzt durch die Sichtung interner Unterlagen: So hieß es bereits in einer internen E-Mail an das Bundesverkehrsministerium am 3. Dezember 2020, dass die ‚Genehmigungserteilung noch für Dezember vorgesehen‘ sei. Nur durch unseren öffentlichen Druck und unser rechtliches Vorgehen konnten wir dies verzögern. Um das Projekt zu stoppen und ein rechtsstaatliches und unvoreingenommenes Verfahren zu garantieren, werden wir uns auch weiter mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Weiterbau wehren.

Hintergrund:

Das BSH hatte den Weiterbau von Nord Stream 2 im Bauzeitfenster Januar bis Mai mit so genannten ankerpositionierten Schiffen am 14. Januar 2021 genehmigt. Dagegen hatte die DUH – nachdem sie im Verfahren zuvor zwei Mal Einwendung erhoben hat – am 15. Januar 2021 Widerspruch eingelegt. Dies hat den Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern zunächst unmöglich gemacht. Diesen Widerspruch der DUH hat das BSH am 1. April 2021 abgelehnt. Die Klage der DUH macht nun weiterhin den Bau von Nord Stream 2 im Zeitfenster bis Mai unmöglich.

Bereits im August 2020 hat die DUH in einem weiteren Verfahren Klage gegen das Bergamt Stralsund auf Überprüfung und Erweiterung des Planfeststellungsbeschlusses aus Klimaschutzgründen eingereicht.

Links:

Die Klage, den Widerspruchsbescheid und die E-Mail des BSH and das BMVI finden Sie am Ende dieser Seite als PDF-Download.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de  

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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