Pressemitteilung
Klimaklage gegen Mercedes: Bundesgerichtshof lässt die Revision über Forderung der Deutschen Umwelthilfe nach einer Einhaltung des Pariser Abkommens zu
Berlin, 14.10.2025: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Verfahren gegen Mercedes-Benz zugelassen. Damit wird sich das höchste deutsche Zivilgericht erstmals grundsätzlich mit der Verantwortung von Automobilkonzernen für ihre klimaschädlichen Produkte auseinandersetzen. Die DUH hatte 2021 geklagt, um den Autokonzern zur klimagerechten Neuausrichtung mit einer deutlichen Reduktion seiner CO2-Emissionen zu zwingen. Dafür soll Mercedes den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner-Neuwagen spätestens bis 2030 stoppen. Jedenfalls soll sich Mercedes rechtsverbindlich dazu verpflichten, einen mit dem Pariser Abkommen konformen Treibhausgasausstiegspfad vorzuweisen. Andernfalls drohen drastische Eingriffe in die Freiheit jetziger und künftiger Generationen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Bundesgerichtshof erkennt die existenzielle Bedeutung unserer Klimaklagen gegen die deutschen Autokonzerne. Mercedes-Benz verdient Milliarden mit klimaschädlichen Verbrennern und entzieht sich zugleich seiner Verantwortung für die Folgen. Konzerne müssen ihr Geschäftsmodell so praktizieren, dass es mit einer lebenswerten Zukunft für alle Menschen im Einklang steht. Dass die Bundesregierung darüber diskutiert, sogar das EU-Verbrenner-Aus 2035 aufzuweichen, ist absurd: Der Ausstieg aus Diesel und Benzin muss im Gegenteil noch deutlich vor 2035 kommen. Jeder Tag, an dem weiter fossile Neuwagen verkauft werden, verschärft die Klimakrise und gefährdet die Zukunft unserer Kinder. Wenn Politik und Konzerne sich wegducken, werden wir vor Gerichten für die Einhaltung der Pariser Klimaziele sorgen.“
Rechtsanwalt Remo Klinger, der neben den BGH-Anwälten in dem Verfahren vertritt: „Im Revisionsverfahren geht es um eine Grundsatzentscheidung: Haben große Emittenten eine rechtliche Pflicht, ihre Produktion und Produkte am verbleibenden CO2-Budget und den Klimaneutralitätszielen auszurichten? Das Pariser Abkommen bindet unmittelbar nur die Staaten. Aus den unternehmerischen Sorgfaltspflichten und den Menschenrechten erwächst jedoch auch Unternehmen, die für staatengleiche Emissionen verantwortlich sind, eine Pflicht, ihr unternehmerisches Handeln am Erhalt der Lebensgrundlagen unseres Planeten auszurichten. Der Bundesgerichtshof wird diese Kernfrage des Klimazivilrechts nun erstmals verhandeln. Damit rückt die Verantwortung zum Klimaschutz von großen Konzernen für den Schutz künftiger Generationen in den Mittelpunkt.“
Hintergrund:
2021 hatten die DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner sowie DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz vor den Landgerichten Stuttgart und München gegen Mercedes und BMW geklagt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klage gegen Mercedes 2023 abgewiesen. Mit der nun zugelassenen Revision eröffnet der BGH die Chance auf eine richtungsweisende Entscheidung zum Klimaschutzrecht in Deutschland.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
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