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Pressemitteilung

Klimakiller FCKW in Kühlgeräten: Deutsche Umwelthilfe fordert von Miele, Bosch und Co. Nachweise zur Einhaltung europäischer Entsorgungsstandards

Mittwoch, 09.06.2021

• Studie im Auftrag der EU-Kommission belegt: mangelhafte Kühlgeräteentsorgung führt zur Freisetzung von europaweit 6,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr

• Hersteller Miele, Bosch, Liebherr und Electrolux legen für eine ordnungsgemäße Kühlgeräteentsorgung keine Nachweise durch neutrale und akkreditierte Prüfer vor

• DUH kritisiert fehlende Transparenz über Klimaemissionen, fordert unabhängige Überprüfungen sowie die Offenlegung von Prüfberichten

 

© Knud Nielsen - Fotolia

Berlin, 9.6.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die führenden deutschen Kühlgerätehersteller Miele, Bosch, Liebherr und Electrolux dafür, dass diese die Entsorgung alter Kühlgeräte nach europäischen Entsorgungsstandards (EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4) versprechen, aber hierfür keine zweifelsfreien Nachweise vorlegen. Dies ist nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes deshalb problematisch, weil eine aktuelle Studie im Auftrag der EU-Kommission zeigt, dass eine mangelhafte Kühlgeräteentsorgung in Europa jährlich für Emissionen von insgesamt 6,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten verantwortlich ist. Bei einem unsachgemäßen Recycling von Kühlgeräten werden Stoffe freigesetzt, die das Klima und die Ozonschicht stark schädigen können. Durch die daraus resultierende Zunahme der UV-Strahlung werden Menschen zudem gesundheitlich gefährdet.

Diese Umweltschäden müssen künftig durch ein hochwertiges Kühlgeräterecycling verhindert werden. Verantwortlich für die Entsorgung alter Kühlgeräte sind deren Hersteller. Sie entscheiden, in welchen Anlagen die Altgeräte entsorgt werden. Es gibt in Deutschland unter insgesamt 18 Recyclinganlagen aktuell nur sieben, die durch eine staatlich akkreditierte Zertifizierung nachweisen können, dass sie die europäischen Entsorgungsstandards einhalten und somit dem Stand der Technik entsprechen. Die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland übernehmen die höheren Anforderungen der europäischen Entsorgungsstandards nur teilweise und stellen daher nach Ansicht der DUH keine umweltgerechte Entsorgung sicher. Deshalb fordert die DUH, dass Hersteller für die Entsorgung von Kühlgeräten ausschließlich zertifizierte Recyclinganlagen beauftragen.

Die Situation beim Kühlgeräterecycling erinnert an Diesel-Gate. Die gesetzlichen Kontrollen sind im Bereich der Kühlgeräte-Entsorgung genauso unzureichend und laden zu unsachgemäßen Praktiken ein. Viele Kühlgerätehersteller werben mit ihrem Klimaengagement, bleiben zweifelsfreie Nachweise für die ordnungsgemäße Entsorgung FCKW-haltiger Kühlgeräte jedoch schuldig. Um ihrer Verantwortung gerecht zu werden, müssen die Hersteller ein umweltgerechtes Recycling bei den beauftragten Kühlgeräterecyclern auch wirksam kontrollieren und bei Verstößen sanktionieren“, sagt die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH Barbara Metz.

Als zweifelsfreie Nachweise für ein umweltgerechtes Recycling betrachtet die DUH bestandene Prüfungen, die alle Anforderungen aus den EU-Standards EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4 abdecken und durch unbefangene und hierfür staatlich akkreditierte Prüfer erfolgt sind. Doch genau diese Nachweise fehlen für den Großteil deutscher Recyclinganlagen.

Miele hat sich zum Ziel gesetzt, in seiner eigenen Branche weltweit führend beim Umweltschutz zu werden. Das Unternehmen behauptet, Altgeräte nach den europäischen Entsorgungsstandards zu entsorgen, legt dafür jedoch auch auf Nachfrage keine Nachweise vor. Wir fordern Miele aber auch alle anderen Hersteller von Kühlgeräten dazu auf, Prüfberichte der beauftragten Entsorgungsanlagen offenzulegen, damit die Qualität der Entsorgung und insbesondere die Menge der verbleibenden Klimagasemissionen bekannt werden.“ sagt der Stellvertretende Leiter der Abteilung Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer.

Die DUH kritisiert, dass in Deutschland ein umweltgerechtes Kühlgeräterecycling nach den EU-Standards EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4 derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und fordert von der Bundesregierung eine vollständige Festlegung der Standards im Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Da auch die Hersteller bei der Kühlgeräteentsorgung keine Transparenz über die Einhaltung der Standards schaffen, haben Entsorger große Spielräume, um Kosten zu sparen. An die DUH herangetragene Informationen aus der Branche legen nahe, dass etliche deutsche Recyclinganlagen die dem Stand der Technik entsprechende FCKW-Rückgewinnungsrate von 90 Prozent nicht erreichen.

Hintergrund:

Viele ältere Kühlgeräte enthalten noch immer FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe), obwohl diese wegen ihrer Schädlichkeit für die Ozonschicht und das Klima schon lange verboten sind. Die im Kühlmittel und der Isolierung enthaltenen FCKW eines einzelnen Kühlschranks besitzen ein Treibhauspotential von bis zu 2,7 Tonnen CO2 und dürfen deshalb auf keinen Fall in die Atmosphäre gelangen. Auch weitere klimawirksame F-Gase sind oft in alten Kühlgeräten enthalten. Nach Einschätzung der DUH könnte die Bundesregierung beim Kühlgeräterecycling ohne teure Förderprogramme unnötige Klimagas-Emissionen verhindern, wenn die europäischen Entsorgungsstandards EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4 vollständig gesetzlich vorgeschrieben und wirksam kontrolliert werden würden. In vielen EU-Staaten, wie etwa Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Schweiz und Österreich werden die europäischen Entsorgungsstandards oder deren Vorgängernormen bereits verbindlich vorgeschrieben.

Links:

Hintergrundinformationen zur Kühlgeräteentsorgung finden Sie unter l.duh.de/kuehlgeraete

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400867-462, sommer@duh.de 

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de


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