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Pressemitteilung

Klage gegen den Bau der Anschlussleitung für Nord Stream 2 abgewiesen: Urteil des OVG legt Defizite bei der Planung des Gasnetzes offen

Freitag, 13.03.2020

Klage des Berliner Journalisten Malte Heynen abgewiesen – Erdgas-Pipeline EUGAL kann in Betrieb genommen werden – Urteil offenbart fehlende Berücksichtigung klimapolitischer Ziele bei Gasnetzplanung – Deutsche Umwelthilfe fordert, dass Klimaziele künftig Bestandteile der Gasnetzplanung werden müssen

Deutsche Umwelthilfe - Justitia © sebra/Fotolia
Deutsche Umwelthilfe - Justitia

Berlin, 12.3.2020: Im Klageverfahren zwischen dem Journalisten Malte Heynen gegen das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg heute die Klage abgewiesen.

Dazu erklärt Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz der Deutschen Umwelthilfe:

Das Urteil zeigt: Politik und Behörden wollen hier ein Projekt durchsetzen, ohne Rücksicht auf Klimaziele. Anders lässt sich nicht erklären, warum Prognosen der Gaswirtschaft ungeprüft von den Genehmigungsbehörden übernommen werden dürfen, ohne dass unabhängige Quellen hinzugezogen werden. Das Urteil legt damit große Defizite in den gesetzlichen Bestimmungen der Gasnetzplanung offen. Hier besteht jetzt Handlungsbedarf für die Politik: Künftig muss sichergestellt sein, dass die Klimaziele bei Pipelinevorhaben berücksichtigt werden, andernfalls sind die Klimaziele ernsthaft in Gefahr. Es lohnt der Blick auf die Planung des Stromnetzes: Hier ist das Ausbauziel für erneuerbare Energien von 65% bis 2030 bereits Grundlage der Netzplanung.“

Kläger Malte Heynen nimmt wie folgt Stellung:

Ich hätte gehofft, dass das Gericht die Macht der Gaslobby begrenzt. Diese Macht hat erschreckende Ausmaße angenommen: Die Gasindustrie schreibt sich selbst die Prognosen zum zukünftigen Gasbedarf in Europa – und schafft sich damit die Begründung für einen massiven Ausbau des Pipeline-Netzes. Die Behörden haben die Prognosen nicht überprüft: Ich habe die internen Akten des Brandenburger Bergamts und der Bundesnetzagentur eingesehen. Beide Behörden haben nicht eine einzige kritische Nachfrage gestellt zu den Prognosen der Gasindustrie, mit denen EUGAL gerechtfertigt wird. Ich halte das für einen Skandal. Mit EUGAL wird eine Mega-Gasleitung errichtet, die uns für Jahrzehnte darauf festlegt, weiterhin gewaltige Mengen von CO2 auszustoßen. Eine Gefahr für das Weltklima. Ich werde nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann über die weiteren Schritte entscheiden.

Unterstützt hat die Klage auch ClientEarth, Energieexpertin Ilona Jedrasik sagt:

Nord Stream 2 und damit auch EUGAL sind ein Schritt in die falsche Richtung. Und zwar aus klimapolitischen, geopolitischen und energiewirtschaftlichen Gründen. Bei der Genehmigung sind diese wichtigen Punkte von den Behörden ausgeblendet worden. Es basiert alleine auf Grundlage der Bedarfsabschätzungen der Gaswirtschaft, ohne unabhängige und ausreichende Überprüfung. Wir dürfen nicht zulassen, dass Unternehmen der fossilen Gaswirtschaft so wichtige Infrastrukturentscheidungen praktisch diktieren können.

Kontakt:

Malte Heynen, Kläger
01577 157 00 44, heynen@posteo.de    

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz DUH
0160 4334014, zerger@duh.de   

Thorsten Deppner, Rechtsanwalt
030 28 00 95 16, mail@kanzleideppner.de    

Ilona Jedrasik, ClientEarth
+48 22 307 21 03, ijedrasik@clientearth.org 

DUH-Pressestelle:

Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de  

Press office ClientEarth:

Ellen Baker
+44 (0)203 030 5951, EBaker@clientearth.org 

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