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Pressemitteilung

Klägerinnen und Kläger des historischen Klima-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts erhalten Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union

Montag, 16.10.2023

• Unter anderem von der Deutschen Umwelthilfe unterstützte Klimaklägerinnen und Klimakläger werden für unerschrockenen Einsatz für ihre Rechte geehrt

• Kinder und junge Erwachsene sowie unmittelbar Betroffene aus Bangladesch und Nepal hatten Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht gegen unzureichendes Bundes-Klimaschutzgesetz eingereicht

• Auszeichnung ist Mahnung an die Bundesregierung, Klimaschutzgesetz nicht zu entkernen

© sebra/Fotolia

Berlin, 16.10.2023: Für den mutigen Einsatz für ihre Grundrechte erhalten die Klimaklägerinnen und Klimakläger des wegweisenden Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts den Fritz-Bauer-Preis. Die unter anderem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützten Verfassungsbeschwerden von Kindern und jungen Erwachsenen sowie Betroffenen aus Bangladesch und Nepal forderten 2020 von der Bundesregierung ein ausreichendes Klimaschutzgesetz. Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen mit Blick auf zukünftige Freiheitsbeschränkungen, die durch einen aktuell unzureichenden Klimaschutz drohen, in seinem historischen Klimabeschluss am 24. März 2021 Recht. Die Humanistische Union verleiht den Preis seit 1968 für Verdienste zur Humanisierung, Liberalisierung und Demokratisierung des Rechtswesens. Zahlreiche Klägerinnen und Kläger waren bei der Verleihung am Samstag, den 14. Oktober in Rastatt anwesend. 

Marlene, 15-jährige Klimaklägerin und Preisträgerin: „Ich habe mit elf Jahren die Deutsche Umwelthilfe gefragt, ob sie die Bundesregierung auf mehr Klimaschutz verklagen kann. Und trotz unseres Sieges vor dem Bundesverfassungsgericht und der Begeisterung der Politikerinnen und Politiker darüber, handelt die Bundesregierung auch weiterhin nicht energisch genug für den Schutz meiner und künftiger Generationen. Deshalb haben wir erneut gemeinsam eine Klimaklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Ich bin auch heute noch Klimaklägerin, denn die Bundesregierung lässt mir keine andere Wahl als für unser Recht auf eine Zukunft einzustehen. Dieser Preis bestärkt mich in meinem Kampf für mehr Klimaschutz.“

Remo Klinger, der zwei der insgesamt vier Verfassungsbeschwerden juristisch vor dem Bundesverfassungsgericht vertrat: „Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Mit diesem Satz haben wir die Verfassungsbeschwerden erhoben und diesen Satz hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt und ein Grundrecht auf Zukunft geschaffen. Ohne die Beschwerdeführenden wäre dies nicht möglich gewesen. Sie stehen damit bespielhaft für eine junge Generation, die mit Mut, Einsatz und Beharrlichkeit nicht tatenlos hinnimmt, dass die Lebensbedingungen zukünftiger Generationen in fast schon absurd zu nennender Weise verschlechtert werden. Sie haben diesen Preis mehr als verdient!

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir freuen uns über die Würdigung der Klimaklägerinnen und Klimakläger, die wir bei ihren Verfassungsbeschwerden begleitet haben. Dieser Preis kommt jedoch zu einer Zeit, in der die Bundesregierung die Entkernung des Bundes-Klimaschutzgesetzes durchdrücken will und wir um jede Klimaschutzmaßnahme kämpfen müssen. Der Fritz-Bauer-Preis ist deshalb auch eine Mahnung an die Bundesregierung, nicht länger gegen das Klimaschutzgesetz und damit gegen den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts und die Grundrechte aller künftigen Generationen zu verstoßen.“

Kontakt: 

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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