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Pressemitteilung

Keine Überwachung von Klimaschutzvorschriften durch Landesbehörden: Deutsche Umwelthilfe kritisiert fehlende Kontrolle des Gebäudeenergieausweises

Freitag, 27.09.2019

Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe zum Kontrollverhalten der Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer zeigt: Energieverbrauchsangaben, Effizienzklassen und Vorliegen eines Gebäudeenergieausweises werden bei der Bewerbung von Miet- und Kaufimmobilien praktisch nicht kontrolliert – Einzig die Marktüberwachungsbehörde in Bremen verhängt Sanktionen bei festgestellten Verstößen – Die für den Klimaschutz im Gebäudebereich zuständigen Landesbehörden verweigern die wirksame Kontrolle einer der wichtigsten Säulen der europäischen Klimaschutzpolitik – Verbraucher müssen sich bei der Wohnungssuche auf korrekte und vollständige Angaben zum Energieverbrauch und Sanierungszustand der Immobilie verlassen können

© ALEXANDER RATHS

Berlin, 27.9.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellt 15 von 16 Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer abermals ein vernichtendes Zeugnis aus. Bis auf die Behörde in Bremen setzen alle anderen Landesbehörden die EU-Vorgabe, Angaben zu Energiekosten und Energieeffizienz aus dem Gebäudeenergieausweis bei der Bewerbung von Miet- und Kaufimmobilien wirkungsvoll zu kontrollieren und Verstöße dagegen zu verfolgen, nicht um. Ein wichtiges Element der europäischen Klimaschutzpolitik kann durch diese Verweigerung der Behörden seine Wirksamkeit nicht entfalten.

Für Wohnungs- oder Hauskäufer sowie Mieter sind Angaben zur Energieeffizienz und den Energiekosten wesentliche Informationen zur Beurteilung einer Immobilie. Häufig werden diese Angaben aus dem Energieausweis jedoch bei der Bewerbung in Anzeigen, Broschüren und vor allem bei Besichtigungsterminen verweigert. Gemäß EU-Richtlinie 2010/31/EU, sind diese Angaben in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten zwingend vorzunehmen und durch die Mitgliedsländer durch wirksame Kontrollen durchzusetzen. Diese in nationales Recht innerhalb der Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzte EU-Richtlinie verpflichtet die Bundesländer, die Vorschriften rund um den Energieausweis wirksam zu kontrollieren und Verstöße zu verfolgen.

Ob und in welcher Form die zuständigen Behörden dieser Aufgabe nachkommen, untersucht die DUH bereits seit sechs Jahren – mit fast gleichbleibend ernüchterndem Ergebnis: Die Behörden verweigern dem Verbraucher einen wirksamen Schutz. Auch die Untersuchungen des Kontrollverhaltens in den Jahren 2017 und 2018 zeigen mit Ausnahme des Bundeslands Bremen ein gegenüber den Vorjahren fast gleichbleibendes erschreckendes Vollzugsdefizit bei der Durchsetzung der in der EnEV vorgeschriebenen Informationspflichten.

Solange es um die reine Ankündigung von Klimaschutzzielen in zehn Jahren geht, sind Bundes- und Landesregierungen Weltmeister des Wortes. Wie ein Soufflé fallen die Klimaschutzprogramme am ‚Zahltag‘ aber zusammen. Der nächste kommt bereits 2020. Seit 2009 liefert Deutschland keine Reduktion der CO2-Emssionen. Neben dem Verkehrsbereich ist hierfür der immer noch viel zu hohe Gebäudeenergiebedarf ursächlich verantwortlich“, so Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer.

Umso unverständlicher ist daher für die DUH die Weigerung von 15 der 16 Bundesländer, die Verkäufer und Vermieter von Immobilien zur Angabe der Energiekosten- und Effizienz zu bringen. „Unsere jährlichen Untersuchungen des behördlichen Wegsehens bei Klimaschutzverstößen zeigen ein erschreckendes Maß an Desinteresse der zuständigen Behörden, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen aus dem Gebäudeenergieausweis durchzusetzen und potentielle Mieter und Käufer vor ihrer Entscheidung über mögliche hohe Folgekosten durch einen ungenügenden energetischen Zustand der Immobilie zu informieren“, so Resch weiter, der für diesen Zustand auch die stiefmütterliche Ausstattung der Marktüberwachungsstellen mit verantwortlich macht.

Neben der in vielen Bundesländern bereits wiederholt festgestellten fehlenden Bereitschaft zur Durchsetzung von umweltbezogenen Verbraucherschutzvorschriften, kommt die vielerorts zu geringe Finanz- und Personalausstattung hinzu. Die Behörden müssen den klaren Auftrag und die notwendigen Mittel erhalten, um die Umsetzung der EnEV und konkret das Auslegen des Energieausweises zu kontrollieren. Ansonsten verkommt das für den Klimaschutz so wichtige Verbraucherschutzinstrument dauerhaft zu einer Luftnummer“, so Resch.

Wie bereits in 2017 verneinen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen auch in 2018 anlassunabhängig die Einhaltung der Informationspflicht bei Wohnungsbesichtigungen zu kontrollieren. Schleswig-Holstein sieht in der Sicherstellung der Einhaltung dieser Informationspflicht keine vorrangige staatliche Aufgabe. Berlin stellt die Kontrollen in das Ermessen der nachgeordneten Behörden.

Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, das Saarland und Schleswig-Holstein sehen zumindest die Notwendigkeit, anlassbezogen bei Verletzung der Informationspflicht nach Paragraph 16 Absatz 2 EnEV tätig zu werden. Auf Beschwerden und Anzeigen sollen die unteren Bauaufsichtsbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen adäquat reagieren. Lediglich Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass bereits nach geltender Rechtslage die Möglichkeit anlassunabhängiger Kontrollen der Informationspflicht bei Wohnungsbesichtigungen bestehe.

Für 2017 konnte Bremen als einziges Bundesland zu der Frage, ob Immobilienanzeigen auf die gesetzlichen Pflichtangaben stichprobenweise hin kontrolliert wurden, Zahlen nennen (1.053 Kontrollen in 2017). Bis zum August 2018 wurden weitere 153 Immobilienanzeigen hinsichtlich der Pflichtangaben zum Energieausweis im Rahmen von Stichproben kontrolliert und 25 Bußgeldverfahren eingeleitet. Darüber hinaus geben für 2018 lediglich vier weitere Bundesländer (Brandenburg, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) an, die Einhaltung der Vorgaben der EnEV für die Bewerbung von Immobilien zu kontrollieren. Genaue Zahlen werden nicht vorgelegt.

Dass die Länder das Vorhandensein der Energieausweisangaben in Immobilienanzeigen größtenteils nicht kontrollieren, und mit Bremen nur ein Bundesland festgestellte Verstöße mit Strafen belegt, zeigt, wie notwendig die Stichprobenkontrollen der DUH und anderer Verbraucherschutzorganisationen sind. Die DUH wird daher weiterhin prüfen, ob bei der Bewerbung von Immobilien in Broschüren, Anzeigen und stichprobenhaft zukünftig auch bei Besichtigungen die erforderlichen Hinweise auf die energetische Qualität erfolgen, um Verbraucher vor Desinformation zu schützen“, stellt die Leiterin des DUH-Bereichs ökologische Marktüberwachung, Agnes Sauter klar.

Im Rahmen der diesjährigen Abfrage über Vollzugsaktivitäten in 2018 bat die DUH erstmals um Mitteilung nach der personellen Ausstattung der Behörden bei ihren Marktüberwachungsaufgaben zur Durchsetzung der Informationspflichten zum Energieausweis. Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sehen keinen Bedarf, die Kontrollstellen für Energieausweise nach Paragraph 26d EnEV zur Erfüllung der gesteigerten Anforderungen an die Marktüberwachung personell und mit Sachmitteln auszustatten. Baden-Württemberg stattet die Stelle mit 1,5 Stellen und 67.000 Euro Sachmitteln aus, Sachsen-Anhalt stellt nach eigenen Angaben 2019 mit 25.000 Euro nur halb so viele Sachmittel für den EnEV-Vollzug bereit wie noch 2018.

Auffällig ist, dass den befragten obersten Landesbehörden, sowohl für 2017 als auch für 2018, in vielen Fällen nach wie vor überhaupt keine Zahlen zur Aufgabenerfüllung durch die zuständigen Behörden vorliegen. Grund dafür sind fehlende Berichtspflichten gegenüber den übergeordneten Ministerien, die zu erheblichen Informationsdefiziten führen und damit der Durchsetzung des Energieeinsparrechts schaden. Außer in Bremen und in Thüringen zeigt sich bei den Ministerien ein erhebliches Informationsdefizit bezüglich der Aktivität der zuständigen unteren Behörden der Bauaufsicht. Berichtspflichten sind größtenteils nicht vorhanden. Die Ministerien können offensichtlich auf keine Daten zum Vollzug der EnEV zugreifen. Direktionsrechte können nicht effektiv wahrgenommen werden.

Hintergrund:

Der Gebäudeenergieausweis soll Verbraucher über die energetische Qualität einer Immobilie aufklären und diese sowohl zu nachhaltigen Kauf- und Mietentscheidungen animieren als auch für Transparenz bei den Energiekosten sorgen. Langfristig soll der Ausweis die Attraktivität energetisch günstiger Immobilien am Markt steigern und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Gesetzgeber hält dabei die Informationen für so wesentlich, dass bereits in Immobilienanzeigen über den Energieverbrauch einer Immobilie aufgeklärt werden muss. Verpflichtet sind sowohl Verkäufer, Vermieter als auch Makler. Auch bei Wohnungsbesichtigungen muss der Ausweis dem Interessenten vorgelegt oder deutlich sichtbar vor Ort ausgehängt werden.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

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