Pressemitteilung
Insgesamt zu wenig ambitioniert: Trotz einiger Verbesserungen schwächt die Bundesregierung mit einigen „faulen Eiern“ Energiewende-Gesetze aus dem Osterpaket ab
Berlin, 7.7.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das Gesetzespaket rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als insgesamt nicht ambitioniert genug. Zwar sind gerade in Bezug auf Photovoltaikanlagen aus Sicht der DUH in den letzten Verhandlungen Verbesserungen erreicht worden. Auch die Kriterien für die Bürgerenergie wurden überarbeitet und verbessert. Schmerzhaft ist hingegen insbesondere die Streichung des Ziels, bis 2035 eine Stromversorgung vollständig mit Erneuerbaren zu erreichen sowie die Ablehnung sogenannter Differenzverträge, die zu einer deutlichen Kostenreduktion bei der Förderung Erneuerbarer geführt hätten. Beides hat die FDP in letzter Minute verhindert. Die Gesetze sollen heute im Bundestag verabschiedet werden.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Gesetzespaket ist ein Meilenstein für die Energiewende und ein Signal des Aufbruchs nach 16 Jahren Blockade durch die Merkel-Regierungen. Ganz können die Fesseln den Erneuerbaren Energien aber noch nicht abgestreift werden: Die FDP hat wichtige Verbesserungen im EEG verhindert. Die Partei von Christian Lindner ist offenbar blind für die Vorteile der Erneuerbaren nicht nur für Klimaschutz, sondern auch für Energiesicherheit und eine wirtschaftliche Versorgung. Wer von Freiheitsenergie spricht, muss den Erneuerbaren Energien auch die Freiheit gewähren, ihren Beitrag zur Vollversorgung zu leisten.“
Ein weiterer Kritikpunkt der DUH betrifft die sogenannte Kleine Wasserkraft. Anders als geplant sollen Anlagen mit einer Leistung bis 500 Kilowatt nun doch über das EEG gefördert werden. Darüber hinaus steht sie von nun an im „überragenden öffentlichen Interesse“, was den Ausbau planungsrechtlich stärken soll.
Dazu Peer Cyriacks, Bereichsleiter Naturschutz und Biologische Vielfalt der DUH: „Die Kleine Wasserkraft leistet nur marginale Beiträge zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Ihre schädliche Wirkung auf heimische Fischpopulationen und das gesamte Gewässerökosystem ist dagegen enorm und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Wir fordern deshalb einen Förderstopp für Anlagen bis 1.000 Kilowatt Leistung und einen schrittweisen Rückbau der Anlagen, um die Durchgängigkeit von Fließgewässern zu ermöglichen und EU-Recht durchzusetzen. Dass hingegen die Förderung bestehen bleibt und die Wasserkraft auch noch ins überragende öffentliche Interesse gehoben wurde, ist verheerend für die deutschen Flüsse.“
Auch bei einer tragenden Säule der zukünftigen Energieversorgung, der Windenergie an Land, gab es kurz vor der Verabschiedung des Wind-an-Land-Gesetzes noch Änderungen. Das Gesetz gibt länderspezifische Flächenziele für die Windenergienutzung vor. Die DUH bewertet positiv, dass in Summe zwei Prozent der deutschen Fläche zur Verfügung stehen sollen. Für die Ausweisung in zwei Teilschritten haben die Länder bis 2027 beziehungsweise 2032 Zeit. Das ist aus Sicht der DUH für die Erreichung der Klimaziele viel zu spät.
Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz der DUH, kommentiert: „Auch beim Ausbau der Windenergie an Land ist die FDP auf die Bremse gestiegen: Die Länder dürfen nicht noch ein weiteres Jahr Zeit bekommen, die nötigen Flächen für die Windenergie auszuweisen. Damit wird auch die einhellige Empfehlung der Expertinnen und Experten aus der Anhörung im Klimaausschuss verworfen: Diese hatten dafür plädiert, die gesamten benötigten Flächen in einem Schritt bis 2026 durch die Länder ausweisen zu lassen. Damit können nun zwar fossile LNG-Terminals in Rekordtempo gebaut werden, nicht aber die dringend benötigten Windenergieanlagen.“
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Peer Cyriacks, Leiter Naturschutz und Biologische Vielfalt
0160 96671418, cyriacks@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de